Rechtsprechung
OLG Schleswig, 27.01.2014 - 12 UF 14/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Adoption eines Kindes in den USA durch homosexuelle Lebenspartnerinnen - Anerkennung in Deutschland
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Adoption eines Kindes in den USA durch homosexuelle Lebenspartnerinnen
- lto.de (Kurzinformation)
Adoption durch Homo-Paar in den USA anerkannt - Kein eklatanter Widerspruch zu deutschem Recht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Adoption eines Kindes in den USA durch homosexuelle Lebenspartnerinnen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Adoption eines Kindes in den USA durch homosexuelle Lebenspartnerinnen ist in Deutschland anzuerkennen
- iprblog.de (Kurzinformation)
Gemeinsame Adoption durch ein lesbisches Ehepaar aus den USA anerkannt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Deutsches Gericht erkennt US-Adoption durch homosexuelles Paar an!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
OLG Schleswig-Holstein erkennt Adoption eines Kindes in den USA durch homosexuelle Lebenspartnerinnen an - Amerikanische Adoptionsentscheidung steht nicht in eklatantem Widerspruch zu wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts
Verfahrensgang
- AG Schleswig, 04.01.2013 - 91 F 276/11
- OLG Schleswig, 23.01.2014 - 12 UF 14/13
- OLG Schleswig, 27.01.2014 - 12 UF 14/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Schleswig, 04.01.2013 - 91 F 276/11
Annerkennungsfähigkeit der ausländischen (hier: Amerika) Adoption eines Kindes …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2014 - 12 UF 14/13
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vom 4. Januar 2013 - AZ.: 91 F 276/11 - zu Ziff. I. wie folgt abgeändert:. - BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2014 - 12 UF 14/13
Denn angesichts der sich auch in Deutschland für gleichgeschlechtliche Paare immer weiter öffnenden Adoptionsmöglichkeiten (vgl. nur BVerfG FamRZ 2013, 521 zur Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner) kann nicht angenommen werden, dass eine Adoptionsentscheidung, die eine gemeinsame Adoption eines inzwischen nach us-amerikanischem Recht verheirateten gleichgeschlechtlichen Paares ausspricht, noch in eklatantem Widerspruch zu wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts stünde.