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   OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05   

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OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05 (https://dejure.org/2008,3121)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.08.2008 - 2 W 160/05 (https://dejure.org/2008,3121)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. August 2008 - 2 W 160/05 (https://dejure.org/2008,3121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung eines sog. verdeckten Beherrschungsvertrages im Hinblick auf Abfindungsansprüche; Voraussetzungen der Geltendmachung des Abfindungsanspruchs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Qualifizierung eines Kooperationsrahmenvertrags als Beherrschungsvertrag ? Unwirksamer Beherrschungsvertrag kann nicht nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft als wirksam behandelt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 291, 293, 294, 304, 305, 308; SpruchG § 1
    Keine Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen verdeckten Beherrschungsvertrag ("MobilCom")

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Abfindungsanspruch bei unwirksamen Beherrschungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 124
  • WM 2008, 2253
  • DB 2008, 2076
  • NZG 2008, 868
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (43)

  • OLG München, 24.06.2008 - 31 Wx 83/07

    Spruchverfahren: Statthaftigkeit bei Vorliegen eines keinen Ausgleich

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05
    Die Eigenart eines Unternehmensvertrages ist aus seinem Inhalt und nicht aus seiner Benennung zu erschließen (vgl. zu allem Hüffer, AktG , 8. Aufl., § 291 Rn. 10, 11 und 13; Koppensteiner in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz , 3. Aufl., § 291 Rn. 20 - 22, 26 und 27 (vgl. auch BGH NJW 1988, 1326, 1327; KG NZG 2000, 1223, 1224; OLG München ZIP 2008, 1330 ).

    b) Wird - abweichend von der dargestellten Auffassung - vertreten, dass das CFA als Beherrschungsvertrag zu werten ist, so ist es aus mehreren Gründen unwirksam (vgl. OLG München ZIP 2008, 1330, 1331 m.w.N.).

    Das Oberlandesgericht München hat für diesen Fall eine Anwendung dieser Grundsätze verneint, weil es im AktG an einer Regelungslücke fehle, und ein Spruchverfahren in analoger Anwendung deshalb für nicht statthaft gehalten (ZIP 2008, 1330 m.w.N.).

    cc) Nach Auffassung des Senats ist diese Rechtsprechung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft schon an der fehlenden Eintragung in das Handelsregister scheitert (vgl. insbesondere Hüffer aaO.; OLG München ZIP 2008, 1330, 1332 m.w.N.).

    Vor allem handelt es sich hier nicht (nur) um einen Teilgewinnabführungsvertrag, der keinen Eingriff in die Struktur der Gesellschaft darstellt (OLG Hamm NZG 2003, 228, 230; OLG München ZiP 2008, 1330, 1332).

    d) Ob das Spruchverfahren vorliegend unter dem Gesichtspunkt des verdeckten Beherrschungsvertrages im Wege einer Analogie schon deshalb nicht statthaft ist, weil es für eine Analogie an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (so mit ausführlicher Begründung OLG München ZIP 2008, 1330, 1331 m.w.N.), kann nach allem offen bleiben.

    Anders als das GmbH-Recht, für das der Bundesgerichtshof eine Schutzregelung auch für außenstehende Gesellschafter als dringlicher empfunden hat, weil hier die Kapitalschutzvorschriften schwächer ausgebildet und die Einwirkungsmöglichkeiten des Mehrheitsgesellschafters größer sind (BGH NJW 1986, 188 ; NJW 1993, 1200 ), enthält das Aktienrecht in Abgrenzung zum Vertragskonzern für den faktischen Konzern spezielle Vorschriften (vgl. insbesondere §§ 311 ff., 317 AktG ; dazu näher im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft OLG München ZIP 2008, 1330, 1331; ferner BGH NJW 1989, 1800, 1802).

  • LG Kiel, 20.03.2009 - 14 O 195/03
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05
    das Verfahren auszusetzen bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Kiel im Verfahren 14 O 195/03 über den am 01.07.2005 gestellten Klageantrag der M. GmbH auf Feststellung, dass zwischen der Antragsgegnerin und der x. in der Zeit vom 22.03.2000 bis zum 28.01.2003 ein qualifiziert faktischer Konzern bestanden hat, bzw. im Sinne der neueren Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 149, 10 eine existenzvernichtende bzw. existenzgefährdende Nachteilszufügung durch die Antragsgegnerin zu Lasten der x. in der vorgenannten Zeit stattgefunden hat.

    Das rechtliche Interesse folge ferner daraus, dass sie Klägerin von Schadensersatzklagen gemäß § 317 Abs. 1 Satz 2 AktG vor dem Landgericht Kiel in den Verfahren 14 O 195/03 und 90/05 sei, in denen sie eigene Schäden im Hinblick auf die Nachteilszufügung zu Lasten der x. gemäß § 311 AktG durch die hiesige Antragsgegnerin und dortige Beklagte geltend mache.

    Ihr berechtigtes Interesse folge schließlich auch daraus, dass sie Klägerin in dem Verfahren 14 O 195/03 vor dem Landgericht Kiel sei, auf das sich der höchst hilfsweise gestellte Aussetzungsantrag der Antragsteller beziehe.

    Im Rechtsstreit 14 O 195/03 - Firma M. GmbH gegen y.

    a) Die internationale Zuständigkeit für diesen Anspruch ist entgegen der Auffassung des Landgerichts nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gegeben (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2007, 1210 ; ferner die erwähnten Zwischenurteile des Landgerichts Kiel vom 30.01.2008 in den Verfahren 14 O 195/03 und 14 O 90/05).

    Das Landgericht Kiel hat in den Verfahren 14 O 195/03 und 14 O 90/05 durch die Zwischenurteile vom 30.01.2008 erst über die Zulässigkeit der Klagen entschieden.

  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 170/87

    Rechtliche Behandlung eines nichtigen Beherrschungs- und

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05
    Die Eigenart eines Unternehmensvertrages ist aus seinem Inhalt und nicht aus seiner Benennung zu erschließen (vgl. zu allem Hüffer, AktG , 8. Aufl., § 291 Rn. 10, 11 und 13; Koppensteiner in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz , 3. Aufl., § 291 Rn. 20 - 22, 26 und 27 (vgl. auch BGH NJW 1988, 1326, 1327; KG NZG 2000, 1223, 1224; OLG München ZIP 2008, 1330 ).

    bb) Allerdings hat es der Bundesgerichtshof zum GmbH-Recht in mehreren Fällen für zutreffend gehalten, in Vollzug gesetzte unwirksame Unternehmensverträge im Sinne des § 291 AktG nach den für fehlerhafte Gesellschaften geltenden Regeln zu behandeln (NJW 1988, 1326 ; NJW 1992, 505 ; NJW 2002, 822 ).

    Das sei nach der Rechtsprechung des Senats aber keine Voraussetzung für den Vollzug im Sinne der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft (folgen Hinweise auf die schon genannten Entscheidungen NJW 1988, 1326 ; NJW 1992, 505 ; NJW 2002, 822 ).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Beherrschungsvertrag um einen schweren, strukturverändernden Eingriff in das beherrschte Unternehmen handelt, denn durch den Vertrag erlangt das herrschende Unternehmen "die Möglichkeit einer fast schrankenlosen Disposition über das Vermögen der abhängigen Gesellschaft" (BGH NJW 1988, 1326 ).

  • LG Kiel, 30.01.2008 - 14 O 90/05
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05
    die Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts im Verfahren 14 O 90/05 über den am 29.09.2006 gestellten Klagantrag der dortigen Klägerin (und hiesigen Antragstellerin zu 1.) S.- Si. auf Feststellung, dass zwischen der hiesigen Antragsgegnerin und der x. in der Zeit vom 22.03.2000 bis zum 28.01.2003 ein qualifiziert faktischer Konzern bestanden hat - bzw. im Sinne der neueren Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 149, 10 eine existenzvernichtende bzw. existenzgefährdende Nachteilszufügung durch die Antragsgegnerin zu Lasten der x. in der vorgenannten Zeit stattgefunden hat.

    und andere - und im Rechtsstreit 14 O 90/05 -M. GmbH und S.- S. gegen y. - hat das Landgericht Kiel jeweils durch am 30.01.2008 verkündete Zwischenurteile entschieden, dass jeweils die Klage zulässig und es international und örtlich zuständig ist.

    a) Die internationale Zuständigkeit für diesen Anspruch ist entgegen der Auffassung des Landgerichts nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gegeben (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2007, 1210 ; ferner die erwähnten Zwischenurteile des Landgerichts Kiel vom 30.01.2008 in den Verfahren 14 O 195/03 und 14 O 90/05).

    Das Landgericht Kiel hat in den Verfahren 14 O 195/03 und 14 O 90/05 durch die Zwischenurteile vom 30.01.2008 erst über die Zulässigkeit der Klagen entschieden.

  • BGH, 29.11.2004 - II ZR 6/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05
    In zwei Vermögensanlagefällen, die eine stille Beteiligung eines Kleinanlegers mit einer AG betrafen und in denen es um die Rückgewähr der Einlage nach Widerruf gemäß § 1 HaustürWG ging, hat der BGH hinsichtlich eines Teilgewinnabführungsvertrages - ungeachtet fehlender Eintragung und fehlenden Hauptversammlungsbeschlusses - hingegen wiederum angenommen, dass die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auch auf eine stille Gesellschaft im Verhältnis zwischen Anleger und AG anwendbar seien (NZG 2005, 261 ; NZG 2005, 472 )).

    Auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofs scheidet der Grundsatz der fehlerhaften Gesellschaft aus, wenn gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder einzelner schutzwürdiger Personen der rechtlichen Anerkennung einer fehlerhaften Gesellschaft entgegenstehen BGH NZG 2005, 261, 262).

    Auch, soweit der Bundesgerichtshof - wie erwähnt - die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf Kleinanlegerfälle für anwendbar gehalten hat (vgl. NZG 2005, 261 ; NZG 2005, 472 ), treffen die dazu angeführten Erwägungen vorliegend nicht zu.

  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 294/93

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Verschmelzung zweier GmbH mangels Eintragung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05
    In einem weiteren Fall aus dem GmbH-Recht hat der BGH andererseits angenommen, dass die Grundsätze über die Behandlung fehlerhafter gesellschaftsrechtlicher Akte unanwendbar seien, wenn die Verschmelzung zweier Gesellschaften wegen fehlender Eintragung in das Handelsregister unwirksam sei (BGH NJW 1996, 659 ).

    Aus der Entscheidung des Senats NJW 1996, 659 ergebe sich nichts anderes.

    Die Eintragung des Beherrschungsvertrages hat konstitutive Wirkung (§ 294 Abs. 2 AktG ; BGH NJW 1996, 659, 660; Hüffer aaO. § 294 Rn. 17).

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05
    das Verfahren auszusetzen bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Kiel im Verfahren 14 O 195/03 über den am 01.07.2005 gestellten Klageantrag der M. GmbH auf Feststellung, dass zwischen der Antragsgegnerin und der x. in der Zeit vom 22.03.2000 bis zum 28.01.2003 ein qualifiziert faktischer Konzern bestanden hat, bzw. im Sinne der neueren Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 149, 10 eine existenzvernichtende bzw. existenzgefährdende Nachteilszufügung durch die Antragsgegnerin zu Lasten der x. in der vorgenannten Zeit stattgefunden hat.

    die Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts im Verfahren 14 O 90/05 über den am 29.09.2006 gestellten Klagantrag der dortigen Klägerin (und hiesigen Antragstellerin zu 1.) S.- Si. auf Feststellung, dass zwischen der hiesigen Antragsgegnerin und der x. in der Zeit vom 22.03.2000 bis zum 28.01.2003 ein qualifiziert faktischer Konzern bestanden hat - bzw. im Sinne der neueren Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 149, 10 eine existenzvernichtende bzw. existenzgefährdende Nachteilszufügung durch die Antragsgegnerin zu Lasten der x. in der vorgenannten Zeit stattgefunden hat.

    Schließlich hat der Bundesgerichtshof den konzernrechtlichen Ansatz aufgegeben und an dessen Stelle eine allgemeine Ausfallhaftung des Alleingesellschafters unter dem Begriff des existenzgefährdenden Eingriffs entwickelt und fortgeführt (seit BGH NJW 2001, 3622 ).

  • OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04

    Aktiengesellschaft: Informationspflichten des Vorstands gegenüber der

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05
    Der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts stellte durch Urteil vom 08.12.2005 (Anl. Ast. 63) - 5 U 57/04 (6 O 17/03 LG Flensburg) - fest, dass der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der x. vom 27.01.2003 nichtig ist.

    Das mag im Ergebnis eine Beherrschungssituation im Sinne des § 317 Abs. 1 AktG bedeuten (vgl. das schon erwähnte Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 8.12.2005 - 5 U 57/04 - Seiten 44 und 45), die Voraussetzungen eines Beherrschungsvertrages werden indessen dadurch nicht erfüllt.

    Ob ferner ein Verstoß gegen § 112 AktG vorliegt (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 8.12.2005- 5 U 57/04 -, Seite 44, 45), kann offen bleiben.

  • OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05
    Diese Auffassung hatten in vergleichbaren Anlagefällen schon zuvor die Oberlandesgerichte Celle AG 2000, 280, Stuttgart DB 2003, 764 und Hamm NZG 2003, 228 vertreten, ferner nach nicht abschließender summarischer Prüfung der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss BFH/NV 1998, 1339, 1340.

    Vor allem handelt es sich hier nicht (nur) um einen Teilgewinnabführungsvertrag, der keinen Eingriff in die Struktur der Gesellschaft darstellt (OLG Hamm NZG 2003, 228, 230; OLG München ZiP 2008, 1330, 1332).

  • OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 12/06

    Aktienrecht: Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus qualifiziertem

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05
    a) Die internationale Zuständigkeit für diesen Anspruch ist entgegen der Auffassung des Landgerichts nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gegeben (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2007, 1210 ; ferner die erwähnten Zwischenurteile des Landgerichts Kiel vom 30.01.2008 in den Verfahren 14 O 195/03 und 14 O 90/05).

    Das OLG Stuttgart ZIP 2007, 1210 geht demgemäß davon aus, dass die ausschließlich im GmbH-Recht entwickelte Rechtsprechung zum qualifiziert faktischen Konzern - jedenfalls nachdem sie der Bundesgerichtshof dort zu Gunsten des existenzvernichtenden Eingriffs aufgegeben hat - für das Aktienrecht nicht mehr herangezogen werden könne.

  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 27/05

    Aktionärsklage auf Abfindung gegen die Jenoptik AG abgewiesen

  • OLG Zweibrücken, 02.03.2004 - 3 W 167/03

    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Erledigung nach Nichtigerklärung des

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 45/06

    EKU

  • BGH, 05.11.2001 - II ZR 119/00

    Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen

  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 104/07

    Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs

  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06

    "GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und

  • OLG Zweibrücken, 25.04.2005 - 3 W 255/04

    Spruchverfahren über die Barabfindung von Minderheitsaktionären: Unzulässigkeit

  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90

    Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern

  • OLG Hamburg, 01.11.2004 - 11 W 5/04
  • BFH, 03.03.1998 - VIII B 62/97

    Mitunternehmerschaft bei fehlerhafter Gesellschaft

  • OLG Stuttgart, 06.11.2002 - 14 U 21/02

    Kapitalanlage durch Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter: Behandlung

  • BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1805/94

    Zum Abfindungs- und Ausgleichsanspruch der Minderheitsaktionäre bei einem

  • LG München I, 19.10.2007 - 5 HKO 13298/07

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Spruchverfahrens; Möglichkeit einer

  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85

    Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2004 - 19 W 3/04

    Mögliches Abfindungsangebot an die Aktionäre beim sog. "kalten Delisting"

  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88

    Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen

  • BayObLG, 17.10.1991 - BReg. 3 Z 17/90
  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 16 U 193/97

    Wirksamkeit eines pauschalen Verlustausgleichs im AG -Konzern

  • BGH, 20.05.1997 - II ZB 9/96

    Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre nach Beendigung des

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

  • OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 65/06

    Anwendung der Grundsätze zur fehlerhaften Gesellschaft auf den Beitritt als

  • OLG Stuttgart, 04.02.2000 - 4 W 15/98

    Kooperationsrahmenvertrag zum Erwerb von UMTS-Lizenzen und zum Aufbau eines

  • KG, 30.06.2000 - 14 U 8337/98

    Begriff des Beherrschungsvertrages

  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern -

  • LG Flensburg, 07.04.2004 - 6 O 17/03

    Feststellung der Nichtigkeit der Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes wegen

  • LG Frankfurt/Main, 16.01.2008 - 4 O 412/04

    Erledigung eines wegen eines Beherrschungsvertrages eingeleiteten

  • LG München I, 20.12.2018 - 5 HKO 15236/17

    Für Linde-Praxair-Fusion war kein Hauptversammlungsbeschluss nötig

    Demgegenüber wird von anderen Teilen in Rechtsprechung und Literatur die Rechtsfigur des faktischen Beherrschungsvertrages anerkannt, weil die vertragliche Unterordnung in wesentlichen unternehmerischen Bereichen unter das herrschende Unternehmen genüge; dafür reiche es aus, wenn der beherrschende Vertragspartner in die Lage versetzt werde, eine auf das Gesamtinteresse der verbundenen Unternehmen ausgerichtete Zielkonzeption zu entwickeln und gegenüber dem Vorstand des beherrschten Unternehmens durchzusetzen (so LG München I ZIP 2008, 555, 560; OLG Schleswig ZIP 2009, 124, 126 = AG 2009, 374, 375 = WM 2009, 2253, 2256 = DB 2009, 2076, 2077; Hirte/Schall, Der Konzern 2006, 243, 244; in diese Richtung auch Emmerich in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, a.a.O., § 291 Rdn. 24 e).
  • OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09

    Begriff des herrschen Einflusses auf ein Unternehmen i.S. von § 17 AktG

    Unstreitig handelt es sich bei dem CFA vom 22.03.2000 nicht um einen Beherrschungsvertrag i. S. v. § 291 Abs. 1 AktG , denn es fehlt an einem aktuellen Weisungsrecht der FT (OLG Schleswig, 2 W 160/05 Beschluss vom 27.08.2008, WM 2008, Seite 2253 f.).
  • LG Kiel, 20.03.2009 - 14 O 195/03

    Aktiengesellschaft: Aktionärsklage auf Schadenersatz wegen einer nachteiligen

    Allerdings folgt die Kammer der vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht im Beschluss vom 27.08.2008, 2 W 160/05 (WM 2008, S. 2253) vertretenen Ansicht, dass das CFA inhaltlich keinen Beherrschungsvertrag i. S. d. § 291 AktG darstellt, so dass § 317 AktG als einschlägige Anspruchsgrundlage in Betracht kommt.

    Dies stellt ein Verhalten dar, wie es auch bei kooperierenden Gesellschaften ohne Beherrschungsvertrag denkbar ist (so auch OLG Schleswig im Beschluss vom 27.08.2008, 2 W 160/05, dort S. 27).

  • LG Kiel, 20.03.2009 - 14 O 90/05

    Schadensersatzanspruch wegen eines Eigenschadens des Aktionärs nach § 317 AktG

    Allerdings folgt die Kammer der vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht im Beschluss vom 27.08.2008, 2 W 160/05 (WM 2008, S. 2253) vertretenen Ansicht, dass das CFA inhaltlich keinen Beherrschungsvertrag i. S. d. § 291 AktG darstellt, so dass § 317 AktG als einschlägige Anspruchsgrundlage in Betracht kommt.

    Dies stellt ein Verhalten dar, wie es auch bei kooperierenden Gesellschaften ohne Beherrschungsvertrag denkbar ist (so auch OLG Schleswig im Beschluss vom 27.08.2008, 2 W 160/05, dort S. 27).

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 4/10

    Formwechsel einer GmbH in eine AG: Ermittlung der Barabfindung

    Insbesondere kann dahingestellt bleiben, ob bei einem Vertragsschluss zu nicht marktgerechten Konditionen etwaige Ansprüche innerhalb des Konzerns bestünden und unter welchen Voraussetzungen diese in die Bewertung eingestellt werden müssten.(Dazu etwa OLG Stuttgart, NZG 2000, 112, 114; OLG Celle, ZIP 2007, 2025, 2026; OLG Schleswig, ZIP 2009, 124, 131 f.; OLG Frankfurt a.M., AG 2010, 798, 801; LG Frankfurt a.M., NZG 2009, 553, 558; vgl. zur Bewertungsrelevanz möglicher Schadensersatzansprüche auch Schroeder/Habbe, NZG 2011, 485 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 65/06

    Festsetzung des Mindestgeschäftswerts nach § 15 I 2 SpruchG bei unzulässigem

    Der Senat hat die Beschwerde in der Hauptsache im Verfahren 2 W 160/05 durch Beschluss selbigen Datums zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - 26 W 2/10

    Anforderungen an das Verfahren der gerichtlichen Überprüfung der Abfindung der

    Insoweit entspricht es einer Empfehlung des IDW, sich bei der Zugrundelegung eines Durchschnittskurses an dem Dreimonatszeitraum bei Börsenwerten zu orientieren, also den Zeitraum von drei vollen Monaten vor dem Bewertungsstichtag zugrunde zu legen (IDW -FN 2005, 555; OLG München AG 2007, 287, 290; LG Frankfurt NZG 2008, 868, 871; Großfeld, Rn. 583, 585).
  • LG Kiel, 30.01.2008 - 14 O 90/05
    Allerdings folgt die Kammer der vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht im Beschluss vom 27.08.2008, 2 W 160/05 (WM 2008, S. 2253) vertretenen Ansicht, dass das CFA inhaltlich keinen Beherrschungsvertrag i. S. d. § 291 AktG darstellt, so dass § 317 AktG als einschlägige Anspruchsgrundlage in Betracht kommt.

    Dies stellt ein Verhalten dar, wie es auch bei kooperierenden Gesellschaften ohne Beherrschungsvertrag denkbar ist (so auch OLG Schleswig im Beschluss vom 27.08.2008, 2 W 160/05, dort S. 27).

  • LG Kiel, 13.08.2013 - 16 O 54/07

    Verschmelzung freenet AG

    Beschluss vom 27. August 2008 -- 2 W 160/05, BI.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2009 - 10 U 39/08

    Ansprüche wegen Verletzung von Kooperationsvertrag zum Betreib eines UMTS-Netzes

    Denn es fehlt an einem aktuellen Weisungsrecht der Beklagten i.S.v. § 308 AktG (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.8.2008, 2 W 160/05); zudem hätte ein Beherrschungsvertrag der Zustimmung der Hauptversammlung der A und Eintragung ins Handelsregister bedurft (§§ 293, 294 Abs. 2 AktG).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2008 - 1 HKO 4286/08

    Aktiengesellschaft: Auskunftsrecht der Aktionäre hinsichtlich eines sog. Business

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