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   OLG Schleswig, 27.10.1999 - 4 W 13/99   

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https://dejure.org/1999,3243
OLG Schleswig, 27.10.1999 - 4 W 13/99 (https://dejure.org/1999,3243)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.10.1999 - 4 W 13/99 (https://dejure.org/1999,3243)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 4 W 13/99 (https://dejure.org/1999,3243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 554 § 254
    Rechtsfolgen der dauernden Unvermietbarkeit eines Mietobjekts nach fristloser Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Unvermietbarkeit nach Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzpflicht für Leerstand nach fristloser Kündigung?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Weitervermietung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80

    Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.10.1999 - 4 W 13/99
    Danach kann bei Zahlungsverzug des Mieters der Vermieter gem. § 554 Abs. 1 BGB den Vertrag fristlos kündigen und desweiteren - nach praktisch einhelliger Auffassung - vom Mieter Ersatz jedes ihm durch die Kündigung entstehenden Schadens verlangen (vgl. nur BGHZ 82, 121, 129 f und 95, 39, 43 f sowie Staudinger/Emmerich, BGB, 13. Aufl., § 554 Rn 8 m. weit. Nachw.).

    a) Der Ersatzanspruch des Vermieters umfaßt grundsätzlich sämtliche Schäden, die ihm infolge der Kündigung wegen Zahlungsverzugs entstehen, insbesondere also den ihm entgehenden Mietzins für die vereinbarte feste Vertragsdauer oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter erstmals ordentlich kündigen konnte (vgl. BGHZ 82, 121, 129 f und 95, 39, 44, 47).

  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.10.1999 - 4 W 13/99
    Dieser Schadensersatzanspruch wird, ohne daß die unterschiedliche dogmatische Zuordnung sich weiter auswirkt, entweder aus Verzug (so: Staudinger/Emmerich a. a. O.) oder aus positiver Vertragsverletzung (so: Palandt/Putzo, BGB, 58. Aufl. 1999, § 554 Rn 4) hergeleitet oder auch als "Anspruch eigener Art" gekennzeichnet (so: BGHZ 95, 39, 44).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.10.1999 - 4 W 13/99
    Der Vermieter muß aber, da es sich um Umstände aus seiner Sphäre handelt, an der Sachaufklärung mitwirken (vgl. BGHZ 91, 243, 260 und Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl. 1999, vor § 284 Rn 37).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73

    Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.10.1999 - 4 W 13/99
    Dafür ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes § 279 BGB maßgebend (vgl. BGHZ 63, 132, 139 und 83, 293, 300), während es sich nach anderer Ansicht um einen der geltenden Rechts- und Wirtschaftsordnung immanenten allgemeinen Rechtsgrundsatz handelt (vgl. Palandt/Heinrichs a. a. O. § 279 Rn 4 m. Nachw.).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.10.1999 - 4 W 13/99
    Dafür ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes § 279 BGB maßgebend (vgl. BGHZ 63, 132, 139 und 83, 293, 300), während es sich nach anderer Ansicht um einen der geltenden Rechts- und Wirtschaftsordnung immanenten allgemeinen Rechtsgrundsatz handelt (vgl. Palandt/Heinrichs a. a. O. § 279 Rn 4 m. Nachw.).
  • LG Lüneburg, 25.02.2003 - 6 S 6/03
    Nach vorzeitiger Auflösung des Mietverhältnisses bedeutet dies die Obliegenheit für die Vermieterin, sich nachhaltig um eine alsbaldige anderweitige Vermietung des Mietobjekts zu bemühen (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1996, 234; OLG Schleswig WuM 2000, 355).
  • AG Bad Oldesloe, 15.05.2002 - 2 C 566/01

    Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines Zeitmietvertrages wegen

    Der Schadensersatzanspruch des Klägers umfaßt sämtliche Schäden, die ihm infolge der Kündigung wegen Zahlungsverzuges entstehen, insbesondere also den ihm entgehenden Mietzins für die vereinbarte Vertragsdauer (OLG Schleswig, WuM 2000, Seite 355) und die Differenz, die der Vermieter bei einer Neuvermietung, um die er sich im Zuge seiner Schadensminderungspflicht stets bemühen muß (OLG Schleswig, a.a.O.), der gekündigten Mietsache erzielt.
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