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   OLG Schleswig, 27.10.2004 - 2 W 97/04   

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OLG Schleswig, 27.10.2004 - 2 W 97/04 (https://dejure.org/2004,22163)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.10.2004 - 2 W 97/04 (https://dejure.org/2004,22163)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 2 W 97/04 (https://dejure.org/2004,22163)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2433
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06

    Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach

    Zwar können beide Anträge - innerhalb der Antragsfrist von 2 Monaten nach der letzten Bekanntmachung (hier: 25.05.2000) der Umwandlungseintragung (§§ 305, 201 S. 2 UmwG a.F.) - kumulativ gestellt werden (OLG Schleswig ZIP 2004, 2433; Meister/Klöcker in Kallmeyer, UmwG, 3. Aufl., § 196 Rn. 5).

    Auch wird angenommen, dass der Antragsteller letztlich erst nach Abschluss des Spruchverfahrens entscheiden muss, ob er die Barabfindung annimmt und ausscheidet oder ob er nach dem Formwechsel in der Gesellschaft verbleiben und als Ausgleich für besondere Nachteile eine bare Zuzahlung entgegennehmen will (OLG Schleswig ZIP 2004, 2433 mit Anm. Klöcker/Frowein EWiR 2005, 321, 322; Meister/Klöcker, a.a.O., § 196 Rn. 5).

    Wenn ein Antragsteller, der (auch) einen Antrag auf bare Zuzahlung gestellt hat, sich im Laufe des Verfahren entscheidet, aus der Gesellschaft auszuscheiden und die Barabfindung anzunehmen, so ist ein schutzwürdiges Interesse an der Weiterverfolgung seines Antrags auf bare Zuzahlung nicht ersichtlich (vgl. auch OLG Düsseldorf AG 2001, 596, 597 mit Anm. Luttermann in EWiR 2001, 291; Klöcker/Frowein, SpruchG, a.a.O., § 3 Rn. 20, 24; dies. EWiR 2005, 321, 322).

  • LG Dortmund, 19.03.2007 - 18 AktE 5/03

    Festsetzung der angemessenen Barabfindung gemäß § 207 UmwG und eines

    Denn insoweit steht den Antragstellern ein Wahlrecht zu, das sie nicht vor Ablauf der in § 209 UmwG genannten Frist auszuüben verpflichtet sind ( OLG Schleswig , ZIP 2004, Seite 2433; Klöcker , EWiR 2005, Seite 321; Weingärtner in Heidel, Aktien- und Kapitalmarktrecht, 2 Aufl., § 4 SpruchG, Fn 1)).
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