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   OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07   

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OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07 (https://dejure.org/2008,13880)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.03.2008 - 4 U 34/07 (https://dejure.org/2008,13880)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. März 2008 - 4 U 34/07 (https://dejure.org/2008,13880)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung eines Befunderhebungsfehlers zum Diagnosefehler

  • Judicialis

    BGB § 426; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung eines Befunderhebungsfehlers zum Diagnosefehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 20.06.1996 - 1 U 4529/95

    Haftung des Krankenhausträgers für Fehler des Pflegepersonals

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07
    Das Pflegepersonal wird daher bei den regelmäßig im Rahmen der Behandlungspflege zu treffenden Feststellungen (Temperatur, Blutdruck) und - bei Komplikationen - der rechtzeitige Mitteilung hierüber an den Belegarzt oder ärztliches Personal im Pflichtenkreis des Krankenhausträgers und nicht des Belegarztes tätig (vgl. OLG München, VersR 1997, 977 ff).

    Die an einen groben Fehler anknüpfende Umkehr der Beweislast gilt nicht nur im Arzt-Patienten-Verhältnis, sondern kann auch bei Fehlern in der Krankenhausorganisation oder der Pflege Platz greifen (vgl. BGH NJW 1996, 2429 sowie OLG München, VersR 1997, 977).

  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 190/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Geburtshilfe, Belegarzt,

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07
    Der Belegarztvertrag ist der Hauptanwendungsfall des gespaltenen Krankenhausvertrages, der zu einer grundsätzlichen Trennung der Leistungs- und Haftungssphären von Belegarzt und Krankenhausträger führt (BGH NJW 1992, 2962; BGH NJW 1995, 1611; BGH NJW 1996, 2429; OLG Schleswig, OLGR 1998, 63; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl. 2005, Rdnr. 21 f, 52 ff; Franzki/Hansen, NJW 1990, 737 ff).

    Die an einen groben Fehler anknüpfende Umkehr der Beweislast gilt nicht nur im Arzt-Patienten-Verhältnis, sondern kann auch bei Fehlern in der Krankenhausorganisation oder der Pflege Platz greifen (vgl. BGH NJW 1996, 2429 sowie OLG München, VersR 1997, 977).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07
    a) Die deutliche Überschreitung der von der Klägerin im Termin vom 15. November 2005 (Bl. 277 d.A.) mitgeteilten Mindestschmerzensgeldvorstellung von EUR 20.000,00 durch das Landgericht verstößt nicht gegen § 308 Abs. 1 ZPO, eine entsprechende Beschränkung nach oben besteht nur bei Angabe einer Obergrenze durch die Klägerin (vgl. BGH NJW 1996, 2425 ff), die hier fehlt.
  • BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07
    Der Belegarztvertrag ist der Hauptanwendungsfall des gespaltenen Krankenhausvertrages, der zu einer grundsätzlichen Trennung der Leistungs- und Haftungssphären von Belegarzt und Krankenhausträger führt (BGH NJW 1992, 2962; BGH NJW 1995, 1611; BGH NJW 1996, 2429; OLG Schleswig, OLGR 1998, 63; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl. 2005, Rdnr. 21 f, 52 ff; Franzki/Hansen, NJW 1990, 737 ff).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07
    Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beweislast bei einem Befunderhebungsfehler (vgl. BGH NJW 2004, 2011, 2013 m.w.N.; Frahm/ Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl. 2005, Rdnr. 121 ff; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. 2007, S. 804 ff, 807) ist eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität zwischen unterlassener Befunderhebung und Schaden anzunehmen, wenn sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde.
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06

    Arzthaftung - Rechtsnatur eines Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07
    Ein grober Behandlungsfehler setzt neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW-RR 2007, 744 f m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07
    Der Belegarztvertrag ist der Hauptanwendungsfall des gespaltenen Krankenhausvertrages, der zu einer grundsätzlichen Trennung der Leistungs- und Haftungssphären von Belegarzt und Krankenhausträger führt (BGH NJW 1992, 2962; BGH NJW 1995, 1611; BGH NJW 1996, 2429; OLG Schleswig, OLGR 1998, 63; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl. 2005, Rdnr. 21 f, 52 ff; Franzki/Hansen, NJW 1990, 737 ff).
  • OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 286/94

    Haftung des Belegkrankenhausesfür postoperative Betreuung eines frisch operierten

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07
    Der Krankenhausträger hat auch bereits postoperativ für eine ausreichende Grund-, Funktions- und Behandlungspflege Sorge zu tragen und hierfür im ausreichenden Maße fachkundiges, nichtärztliches Personal zur Verfügung zu stellen; für Notfälle muss er hinsichtlich von Sofortmaßnahmen und dem Herbeiholen ärztlicher Hilfe entsprechende Anordnungen gegenüber dem Pflegepersonal treffen (vgl. BeckOK-Spindler, § 823 BGB, Rdnr. 722; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl. 1999, Rdnr. 84; OLG Köln, VersR 1997, 1404).
  • KG, 13.11.2003 - 20 U 111/02

    Arzthaftung: Grober Diagnoseirrtum nach Reitunfall; Schmerzensgeld bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07
    Sieht ein Arzt von einer unzutreffenden Diagnose ausgehend von weiteren Befunderhebungen ab, so kommt es für die Abgrenzung zwischen Befunderhebungs- und Diagnosefehler im Rahmen einer Schwerpunktbetrachtung darauf an, ob der Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens in der fehlerhaften Diagnose oder in der unterlassenen Erhebung weiterer Befunde zur Absicherung der Diagnose liegt (vgl. KG GesR 2004, 136 f; Martis/Winkhart, aaO, S. 809 ff m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.09.2015 - 3 U 60/14

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da ein Verschulden des Pflegepersonals an dem

    Die in der Rechtsprechung für den groben ärztlichen Behandlungsfehler entwickelten Grundsätze sind auch auf grobe Pflegefehler entsprechend übertragbar (OLG Oldenburg, NJW 2000, 762, zitiert nach juris Rn. 13; OLG Schleswig, Urt. v. 28.3.2008 - 4 U 34/07, zitiert nach juris Rn. 45 f.; vgl. auch BGH, NJW 1996, 2429, zitiert nach juris Rn. 22 ff.; Großkopf in Wenzel, Der Arzthaftungsprozess, Kap. 2 Rn. 1976 f.).
  • OLG Schleswig, 14.01.2011 - 4 U 86/07

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Behandlungs- und Befunderhebungsfehlern

    Der Senat geht ferner von einer Übertragbarkeit der im Bereich der Arzthaftung vom Bundesgerichtshof entwickelten Beweislastumkehr im Rahmen eines Befunderhebungsfehlers (vgl. BGH NJW 2004, 1871 und 2011, 2013; NJW 2005, 427 f; VersR 2007, 541 f; Senat OLGR 2009, 296, 298: vom Patienten nachzuweisende Voraussetzungen: Nichterhebung gebotener Befunde, hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen reaktionspflichtigen Befund, Verkennung des Befund als fundamental bzw. Nichtreaktion auf den Befund als grob fehlerhaft zu bewerten) auf die Tierarzthaftung aus (so bereits: OLG Hamm, OLGR 2004, 62 ff, Rdnr. 28 nach iuris).
  • LG Detmold, 14.10.2016 - 1 O 245/14

    Schadensersatz - Schmerzensgeld - Notarzteinsatz - Behandlungsfehler

    Ansatz der Klägerin war nach der insoweit vorzunehmenden Schwerpunktbetrachtung (OLGR Schleswig 2009, 296) in Abgrenzung zum reinen Diagnosefehler zunächst ein sog. Befunderhebungsfehler, bei dem das Unterlassen weiterer medizinisch gebotener diagnostischer Maßnahmen gerügt wird.
  • OLG Koblenz, 23.04.2014 - 5 U 1427/13

    Unterbliebene Proktoskopie durch einen Chirurgen führt nicht notwendigerweise zu

    Sieht ein Arzt von einer unzutreffenden Diagnose ausgehend von weiteren Befunderhebungen ab, so kommt es für die Abgrenzung zwischen Befunderhebungs- und Diagnosefehler darauf an, ob der Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens in der fehlerhaften Diagnose oder in der unterlassenen Erhebung weiterer Befunde zur Absicherung der Diagnose liegt (OLGR Schleswig 2009, 296; OLG München, AHRS 1876/326, Urteil vom 12.4.2007, 1 U 2267/04 , zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 23.04.2010 - 4 U 1704/09

    Arzthaftung; zurückweisung schwerer Verfahrensfehler; Darlegungslast;

    Sieht ein Arzt von einer unzutreffenden Diagnose ausgehend von weiteren Befunderhebungen ab, kommt es für die Abgrenzung zwischen Befunderhebungs- und Diagnosefehler nämlich im Rahmen einer Schwerpunktbetrachtung darauf an, ob der Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens in der fehlerhaften Diagnose oder in der unterlassenen Erhebung weiterer Befunde zur Absicherung der Diagnose liegt (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2009, 296; KG GesR 2004, 136; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. S. 809 ff m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.04.2014 - 5 U 1427/132

    Darlegungs- und Beweislast bei Ersetzung einer sinnvollen, aber nicht hinreichend

    Sieht ein Arzt von einer unzutreffenden Diagnose ausgehend von weiteren Befunderhebungen ab, so kommt es für die Abgrenzung zwischen Befunderhebungs- und Diagnosefehler darauf an, ob der Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens in der fehlerhaften Diagnose oder in der unterlassenen Erhebung weiterer Befunde zur Absicherung der Diagnose liegt (OLGR Schleswig 2009, 296; OLG München, AHRS 1876/326, Urteil vom 12.4.2007, 1 U 2267/04, zitiert nach juris).
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