Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23481
OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09 (https://dejure.org/2010,23481)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.10.2010 - 5 U 55/09 (https://dejure.org/2010,23481)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 5 U 55/09 (https://dejure.org/2010,23481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des herrschen Einflusses auf ein Unternehmen i.S. von § 17 Aktiengesetz (AktG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 17; AktG § 317 Abs. 1
    Begriff des herrschen Einflusses auf ein Unternehmen i.S. von § 17 AktG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schleswig-holstein.de PDF, S. 12 (Pressemitteilung)

    Schadensersatzklage von Aktionärinnen der früheren MobilCom AG gegen France Télécom S.A. gescheitert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04

    Aktiengesellschaft: Informationspflichten des Vorstands gegenüber der

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09
    Auf eine entsprechende Anfechtungsklage von Aktionären stellte das OLG Schleswig mit Urteil vom 08.12.2005 (Az. 5 U 57/04 SchlAnz 2006, 52-55) fest, dass der Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der MC wegen Verletzung von Informations- und Bekanntmachungsrechten nichtig sei.

    Soweit der Senat - in anderer Besetzung - mit Urteil vom 08.12.2005 (Az. 5 U 57/04, WM 2006 231-235; juris Rz. 167-170) ausgeführt hat, dass hier zwar "Anhaltspunkte" dafür vorliegen könnten, dass MC durch den Inhalt des CFA zu einem von FT letztlich faktisch beherrschten Unternehmen geworden ist und sie durch die Kündigung des CFA und des nachfolgenden MCSA zu einem für sie nachteiligen Rechtsgeschäft veranlasst worden ist (Rz. 168 der Entscheidung), handelt es sich gerade nicht um eine bindende Entscheidung des Senats.

    In dem Urteil des Senats vom 08.12.2005 (OLG Schleswig 5 U 57/04 WM 2006, 231 ff; juris Rdziff. 171-173) ist im Rahmen eines "obiter dictums" lediglich ausgeführt, dass hier nicht "ausgeschlossen" werden kann, dass der Abschluss des MCSA sowie der Rückzug von FT aus dem UMTS-Geschäft als von FT veranlasste nachteilige Maßnahme angesehen werden könnten.

    Euro Ersatzforderungen gegenüber FT verzichtet, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Verzicht mangels wirksamer Zustimmung der Hauptversammlung der MC im Innenverhältnis nicht wirksam geworden ist (vgl. Urteil OLG Schleswig vom 8.12.2005, 5 U 57/04).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2009 - 10 U 39/08

    Ansprüche wegen Verletzung von Kooperationsvertrag zum Betreib eines UMTS-Netzes

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09
    Euro blieb ohne Erfolg (Urteil OLG Frankfurt/M vom 29.09.2009, Az. 10 U 39/08, Bl. 1269 ff. GA).

    Damit handelte es sich allenfalls um eine unbeständige - da unter vielen Vorbehalten stehende - Herrschaftsmöglichkeit, die eine Abhängigkeit der MC von der FT i. S. v. §§ 317, 17 AktG nicht begründen konnte (ebenso LG Kiel 14 O 195/03 vom 20.03.2009; OLG Frankfurt/Main vom 29.09.2009 Az. 10 U 39/08 Seite 37/38).

    Insoweit folgt der Senat den Ausführungen des OLG Frankfurt/M. vom 29.09.2009 (Urteil 10 U 39/08 Seite 25-27- Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters von GS gegen FT):.

    Während die Gutachter (Gutachten vom 31.03.2007, Anlage MHP 43) und (Gutachten vom 04.06.2007; Anlage MHP 5), die jeweils von GS bzw. dessen Insolvenzverwalter zur Quantifizierung der Schadenersatzklage in dem Prozess gegen die FT (LG Frankfurt/Main 2 O 412/04; OLG Frankfurt/M 10 U 39/08) beauftragt worden waren, von einer positiven Geschäftsentwicklung ausgingen, geht das im Auftrag der FT erstellte Gutachten der KPMG vom 10.11.2006 (Anlage L72) von einer negativen Geschäftsentwicklung aus.

  • OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05

    Abfindungsanspruch bei unwirksamen Beherrschungsvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09
    Unstreitig handelt es sich bei dem CFA vom 22.03.2000 nicht um einen Beherrschungsvertrag i. S. v. § 291 Abs. 1 AktG , denn es fehlt an einem aktuellen Weisungsrecht der FT (OLG Schleswig, 2 W 160/05 Beschluss vom 27.08.2008, WM 2008, Seite 2253 f.).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 7 U 67/06

    Insolvenzverfahren: Folgen der Ablehnung der Aufnahme eines Aktivprozesses durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09
    Die Insolvenz des Prozeßstandschafters hat insoweit im Hinblick auf § 240 ZPO keine Auswirkungen (OLG Stuttgart, BauR 2008, 568 sowie juris Rz. 29).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02

    Aktiengesellschaft: Beherrschung durch ein Unternehmen mit Minderbeteiligung

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09
    In Betracht kommen in erster Linie Treuhand- und Stimmbindungsvereinbarungen, die dem Berechtigten ein sicheres Zugriffsrecht auf die Ausübung der Stimmrechte des Vertragspartners einräumen (Münchener Kommentar AktG - Bayer, aaO. § 17 Rdnr. 37 mit Hinweis auf OLG Karlsruhe NZG 2004, 334 u.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 19 W 9/03

    Abhängiges Unternehmen: Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre in Aktien der

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09
    Voraussetzung für die Begründung einer solchen faktischen, mittelbaren Abhängigkeit ist jedoch, dass die Mitwirkung des Dritten abgesichert ist (Münchener Kommentar AktG - Bayer, aaO. § 17 Rdnr. 37 mit Hinweis auf OLG Düsseldorf AG 2005, 538 ).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 19 U 78/03

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages zum Aktienerwerb durch den Arbeitnehmer

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09
    Außerdem muss die Möglichkeit der Einflussnahme beständig und umfassend sein (Höfer, AktG , aaO. § 17 Rdnr. 6 mit Hinweis auf OLG Frankfurt AG 2004, 567 f).
  • LG Kiel, 20.03.2009 - 14 O 195/03

    Aktiengesellschaft: Aktionärsklage auf Schadenersatz wegen einer nachteiligen

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09
    Damit handelte es sich allenfalls um eine unbeständige - da unter vielen Vorbehalten stehende - Herrschaftsmöglichkeit, die eine Abhängigkeit der MC von der FT i. S. v. §§ 317, 17 AktG nicht begründen konnte (ebenso LG Kiel 14 O 195/03 vom 20.03.2009; OLG Frankfurt/Main vom 29.09.2009 Az. 10 U 39/08 Seite 37/38).
  • BGH, 22.06.2004 - X ZB 40/02

    Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09
    Eine nur wirtschaftliche Beziehung zur Masse reicht nicht aus (BGH WM 2005, 345 -346 Rz. 7; Zöller-Greger, ZPO , 28. Auflage § 240 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09
    Auf die Revision des Angeklagten hat der 3. Strafsenat des BGH mit Urteil vom 29.04.2010 - 3 StR 314/09 die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kiel zurückverwiesen.
  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

  • LG Kiel, 13.08.2013 - 16 O 54/07

    Verschmelzung freenet AG

    2264 ff d.A.), vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Urteil vom 28. Oktober 2010 -- 5 U 55/09, Anlage AG 21 -- im Anlagenheft zu Band 1.8.; BI.
  • OLG Schleswig, 29.01.2015 - 9 Wx 139/13

    Verschmelzung mobilcom AG

    Der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat eine auf Schadensersatz gerichtete Klage gegen FT mit Urteil vom 28. Oktober 2010 -- 5 U 55/09 - abgewiesen und in den Gründen ausgeführt, dass FT die mobilcom AG weder rechtlich noch faktisch beherrscht habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht