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   OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10   

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https://dejure.org/2010,14658
OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10 (https://dejure.org/2010,14658)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.03.2010 - 2 W 30/10 (https://dejure.org/2010,14658)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. März 2010 - 2 W 30/10 (https://dejure.org/2010,14658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Vereinbarung über einen Haftungsausschluss im Handelsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 1; HGB § 25
    Eintragung einer Vereinbarung über einen Haftungsausschluss im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1129
  • FGPrax 2010, 253
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 13.08.1991 - 15 W 195/91
    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10
    Die Publizitätsfunktion des Handelsregisters schließt es aus, es in das Ermessen des Gerichts oder das Belieben der Beteiligten zu stellen, welche Eintragungen im Handelsregister vorgenommen werden sollen (OLG Hamm, NJW-RR 1994, S. 1119 ff.).

    Der Erwerber eines Handelsgeschäfts hat nämlich ein berechtigtes Anliegen zu verhindern, dass einerseits das Registergericht die Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses verneint und andererseits das Prozessgericht auf Klage eines Gläubigers die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB bejaht (OLG Hamm, NJW-RR 1994, S. 1119 ff.).

    Die an die tatsächliche Geschäftsübernahme anknüpfende Verkehrsauffassung, der neue Unternehmensträger sei zur Übernahme der Verbindlichkeiten des früheren Inhabers bereits, kann sich ansonsten so weit verfestigt haben, dass dieser Tatbestand durch eine nunmehr erfolgende Bekanntmachung des Haftungsausschlusses nicht mehr beseitigt werden kann (OLG Hamm, NJW-RR 1994, S. 1119 ff.).

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Handelsregisterverfahren die Zurückweisung einer Anmeldung nach § 25 Abs. 2 HGB bestätigt, weil bereits ein Zeitraum von acht Monaten verstrichen war und wegen eines anderen Punktes im Übrigen noch weiterer Zeitablauf drohte (NJW-RR 1994, S. 1119 ff.; ähnlich OLG München, DB 2007, S. 680 f.: sieben Monate und drohender weiterer Zeitablauf).

    Bei einer Übernahme durch eine erst gegründete und noch nicht eingetragene GmbH ist der Zeitraum, in dem ein Haftungsausschluss durch Eintragung und Bekanntmachung noch mit Außenwirkung wirksam werden kann, indes vom Zeitpunkt der Ersteintragung der betroffenen GmbH in das Handelsregister zu berechnen; die Gesellschaft ist erst zu diesem Zeitpunkt rechtlich entstanden (OLG Hamm, NJW-RR 1994, S. 1119 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03

    Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10
    Die Eintragung des Haftungsausschlusses muss daher schon dann erfolgen, wenn eine Haftung nach den von der Rechtsprechung entwickelten Beurteilungskriterien ernsthaft in Betracht kommt (OLG Hamm, aaO.; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2001, S. 1404 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 14, m. w. N.).

    Zwar braucht das Registergericht grundsätzlich nicht die Rechtzeitigkeit der Anmeldung eines Haftungsausschlusses zu prüfen; dennoch darf ein Haftungsausschluss, der offensichtlich gegenüber Dritten keine Wirkung mehr entfalten kann, von vornherein nicht in das Handelsregister eingetragen werden (OLG Frankfurt/Main, DB 1977, S. 1889 f.; BayObLG, BB 1984, S. 1385 f., sowie NJW-RR 2003, S. 757 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 396 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; OLG München, DB 2007, S. 680 f.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 15).

    Ein Zeitraum von etwa fünf Monaten kann noch angemessen sein, wenn Verzögerungen durch Rechtsmittelverfahren entstanden sind und der Beschwerdeführer jeweils unverzüglich Rechtsmittel eingelegt hat (OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 396 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.).

  • BayObLG, 15.01.2003 - 3Z BR 225/02

    Haftungsausschluss bei Firmenfortführung - Erledigung des Eintragungsantrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10
    Zwar braucht das Registergericht grundsätzlich nicht die Rechtzeitigkeit der Anmeldung eines Haftungsausschlusses zu prüfen; dennoch darf ein Haftungsausschluss, der offensichtlich gegenüber Dritten keine Wirkung mehr entfalten kann, von vornherein nicht in das Handelsregister eingetragen werden (OLG Frankfurt/Main, DB 1977, S. 1889 f.; BayObLG, BB 1984, S. 1385 f., sowie NJW-RR 2003, S. 757 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 396 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; OLG München, DB 2007, S. 680 f.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 15).

    Demgegenüber hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Handelsregisterverfahren den verstrichenen Zeitraum von etwa drei Monaten zumindest nicht für so lang erachtet, dass ein nach außen wirksamer Haftungsausschluss offensichtlich nicht mehr hätte herbeigeführt werden können (NJW-RR 2003, S. 757 f.; so auch OLG München, GmbHR 2008, S. 705 ff.).

  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 114/83

    Rechtsstellung des Pächters eines unter der bisherigen Firma fortgeführten

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10
    Wenn dies nicht der Fall ist, haftet der Erwerber trotz des eingetragenen Haftungsausschlusses (BGH, NJW 1984, S. 1186 f.; JZ 1992, S. 1028 f.).

    So hat der Bundesgerichtshof in einem Zivilrechtsstreit zwischen Gläubiger und Erwerber einen Zeitraum von neun Monaten als jedenfalls zu lang angesehen (NJW 1984, S. 1186 f.).

  • OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10
    Die Eintragung des Haftungsausschlusses muss daher schon dann erfolgen, wenn eine Haftung nach den von der Rechtsprechung entwickelten Beurteilungskriterien ernsthaft in Betracht kommt (OLG Hamm, aaO.; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2001, S. 1404 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 14, m. w. N.).

    Als offensichtlich zu lang angesehen hat auch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main einen Zeitraum von zehn Monaten seit der tatsächlichen Geschäftsübernahme (NJW-RR 2001, S. 1404 f.).

  • OLG Hamm, 17.09.1998 - 15 W 297/98

    Haftungsausschluß durch Registereintragung bei Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10
    Zwar braucht das Registergericht grundsätzlich nicht die Rechtzeitigkeit der Anmeldung eines Haftungsausschlusses zu prüfen; dennoch darf ein Haftungsausschluss, der offensichtlich gegenüber Dritten keine Wirkung mehr entfalten kann, von vornherein nicht in das Handelsregister eingetragen werden (OLG Frankfurt/Main, DB 1977, S. 1889 f.; BayObLG, BB 1984, S. 1385 f., sowie NJW-RR 2003, S. 757 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 396 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; OLG München, DB 2007, S. 680 f.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 15).

    Ein Zeitraum von etwa fünf Monaten kann noch angemessen sein, wenn Verzögerungen durch Rechtsmittelverfahren entstanden sind und der Beschwerdeführer jeweils unverzüglich Rechtsmittel eingelegt hat (OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 396 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.).

  • OLG München, 06.02.2007 - 31 Wx 103/06

    Haftung aufgrund tatsächlicher Geschäftsübernahme bei späterer Eintragung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10
    Zwar braucht das Registergericht grundsätzlich nicht die Rechtzeitigkeit der Anmeldung eines Haftungsausschlusses zu prüfen; dennoch darf ein Haftungsausschluss, der offensichtlich gegenüber Dritten keine Wirkung mehr entfalten kann, von vornherein nicht in das Handelsregister eingetragen werden (OLG Frankfurt/Main, DB 1977, S. 1889 f.; BayObLG, BB 1984, S. 1385 f., sowie NJW-RR 2003, S. 757 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 396 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; OLG München, DB 2007, S. 680 f.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 15).

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Handelsregisterverfahren die Zurückweisung einer Anmeldung nach § 25 Abs. 2 HGB bestätigt, weil bereits ein Zeitraum von acht Monaten verstrichen war und wegen eines anderen Punktes im Übrigen noch weiterer Zeitablauf drohte (NJW-RR 1994, S. 1119 ff.; ähnlich OLG München, DB 2007, S. 680 f.: sieben Monate und drohender weiterer Zeitablauf).

  • OLG München, 30.04.2008 - 31 Wx 41/08

    Handelsregister: Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses; Anmeldung

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10
    Demgegenüber hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Handelsregisterverfahren den verstrichenen Zeitraum von etwa drei Monaten zumindest nicht für so lang erachtet, dass ein nach außen wirksamer Haftungsausschluss offensichtlich nicht mehr hätte herbeigeführt werden können (NJW-RR 2003, S. 757 f.; so auch OLG München, GmbHR 2008, S. 705 ff.).

    Die Anmeldung kann jedoch entgegen der dargestellten Rechtsauffassung, die auch das Amtsgericht offensichtlich vertritt, allein durch den Übernehmer erfolgen (OLG München, GmbHR 2008, S. 705 ff., m. w. N.; Burgard in: Staub, HGB , 5. Auflage, § 25 Rn. 130).

  • BGH, 20.01.1992 - II ZR 115/91

    Ausschluß des Forderungsübergang bei Unternehmensveräußerung

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10
    Wenn dies nicht der Fall ist, haftet der Erwerber trotz des eingetragenen Haftungsausschlusses (BGH, NJW 1984, S. 1186 f.; JZ 1992, S. 1028 f.).
  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 3 Z 143/84

    Zur Frist für die Anmeldung und Eintragung eines Haftungsausschlusses in das

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10
    Zwar braucht das Registergericht grundsätzlich nicht die Rechtzeitigkeit der Anmeldung eines Haftungsausschlusses zu prüfen; dennoch darf ein Haftungsausschluss, der offensichtlich gegenüber Dritten keine Wirkung mehr entfalten kann, von vornherein nicht in das Handelsregister eingetragen werden (OLG Frankfurt/Main, DB 1977, S. 1889 f.; BayObLG, BB 1984, S. 1385 f., sowie NJW-RR 2003, S. 757 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 396 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; OLG München, DB 2007, S. 680 f.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 15).
  • BGH, 01.12.1958 - II ZR 238/57

    Anforderungen an den Ausschluß der Haftung für Verbindlichkeiten des früheren

  • OLG Frankfurt, 01.06.1977 - 20 W 231/77
  • RG, 04.01.1911 - I 461/09

    Erwerb eines Geschäfts. Haftung für die Geschäftsschulden.

  • OLG Dresden, 21.05.2007 - 1 W 52/07

    Nachweis der organschaftlichen Vertretungsmacht bei einer Ltd.

  • OLG Schleswig, 01.02.2012 - 2 W 192/11
    Die Publizitätsfunktion des Handelsregisters schließt es aus, es in das Ermessen des Gerichts oder das Belieben der Beteiligten zu stellen, welche Eintragungen im Handelsregister vorgenommen werden sollen (Senat, FGPrax 2010, S. 253 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 1994, S. 1119 ff.).
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