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   OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22   

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OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22 (https://dejure.org/2023,6819)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.03.2023 - 12 U 119/22 (https://dejure.org/2023,6819)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. März 2023 - 12 U 119/22 (https://dejure.org/2023,6819)
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    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Anforderungen an die Darlegung eines vorsätzlich sittenwidrigen Verhaltens des Motorenherstellers

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 15.09.2021 - VII ZR 2/21
    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22
    Im Hinblick auf die unsichere Rechtslage ist nicht dargetan, dass die für die Beklagte tätigen Personen die Gefahr einer Schädigung für möglich gehalten und diese billigend in Kauf genommen hätten (vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 24; BGH, Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 31; BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 23).

    Hierin liegt weder eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 noch eine für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten sprechende Funktion (vgl. BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 18).

    Streitgegenständlich sei ein Fahrzeug der Abgasstufe EU6 (dort BMW X1 18d) mit dem Motor B47 gewesen (BGH, Hinweisbeschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21).

    Dementsprechend weist eine Überschreitung der Abgasgrenzwerte im realen Fahrbetrieb als solche nicht einmal auf eine unzulässige Abschalteinrichtung, geschweige denn auf ein sittenwidriges Verhalten hin (BGH, Beschl. v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rn. 30; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2021 - I-18 U 526/19 - Rn. 40 m.w.N.; OLG Dresden, Urt. v. 01.07.2021 - 11a U 1085/20 - Rn. 42 OLG Hamm, Urt. v. 29.06.2021 - I-13 U 434/20 - Rn. 75; Senat, Beschl. v. 06.05.2020 - 4 U 216/19 - Seite 8 n.v.; OLG Bremen, Beschl. v. 14.10.2020 - 1 U 4/20 - Rn. 48).

    Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 30 ausgeführt:.

    Ein System der Prüfstandserkennung liegt damit nicht vor (vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 19; BGH, Urt. v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21, BeckRS 2021, 37995; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2021 - I-18 U 526/19 - Rn. 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 17.09.2021 - 7 U 80/21 - BeckRS 2021, 51930).

    Der Kläger hat auch nicht hinreichend dargetan, dass die Beklagte - was ebenfalls ein Indiz für die bewusste Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sein kann - das Thermofenster im Typgenehmigungsverfahren verschleiert oder das KBA auf sonstige Weise arglistig getäuscht hat (vgl. BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 17; BGH, Beschl. v. 19.01.2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 24; vgl. auch BGH, Beschl. v. 09.03.2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 24, 28; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2021 - 22 U 97/20 - Rn. 121ff.).

    Selbst wenn die Beklagte im Typgenehmigungsverfahren - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der Abgasrückführung unterlassen haben sollte, wäre zudem die Typgenehmigungsbehörde gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschaltvorrichtung zu prüfen (BGH, Beschl. v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 20 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 17).

    Insoweit scheidet die besondere Verwerflichkeit eines Handelns aufgrund der unklaren Rechtslage aus (BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 21ff.; OLG Koblenz, Urt. v. 18.01.2021 - 12 U 569/20 - Rn. 32; OLG Brandenburg, Urt. v. 09.06.2021 - 11 U 176/20 - Rn. 30 m.w.N.).

    Im Hinblick auf die unsichere Rechtslage ist nicht dargetan, dass die für die Beklagte tätigen Personen die Gefahr einer Schädigung des Klägers für möglich gehalten und diese billigend in Kauf genommen hätten (vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 24; BGH, Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 31; BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 23).

    Durfte die Beklagte das unstreitig vorhandene Thermofenster zumindest vertretbar für eine zulässige Abschalteinrichtung halten, durfte sie auch das OBD so ausgestalten, dass es den Einsatz des Thermofensters nicht als Fehler anzeigt (vgl. BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 18).

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 322/20

    Zahlungsanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22
    Im Hinblick auf die unsichere Rechtslage ist nicht dargetan, dass die für die Beklagte tätigen Personen die Gefahr einer Schädigung für möglich gehalten und diese billigend in Kauf genommen hätten (vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 24; BGH, Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 31; BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 23).

    Insoweit ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte die Annahme eines Rechtsmissbrauchs rechtfertigen können (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2021 - VI ZR 128/20 - Rn. 22; Urt. v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 23 m.w.N.).

    Ein System der Prüfstandserkennung liegt damit nicht vor (vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 19; BGH, Urt. v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21, BeckRS 2021, 37995; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2021 - I-18 U 526/19 - Rn. 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 17.09.2021 - 7 U 80/21 - BeckRS 2021, 51930).

    Eine möglicherweise nur fahrlässige Verkennung der Rechtslage genügt aber für die Feststellung der besonderen Verwerflichkeit des Verhaltens der Beklagten nicht (vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 31; Urt. v. 16.09.2021 - VII ZR 190/20 - Rn. 31).

    Im Hinblick auf die unsichere Rechtslage ist nicht dargetan, dass die für die Beklagte tätigen Personen die Gefahr einer Schädigung des Klägers für möglich gehalten und diese billigend in Kauf genommen hätten (vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 24; BGH, Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 31; BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 23).

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22
    Hinsichtlich des Vortrags der Parteien in der Berufungsinstanz im Einzelnen wird Bezug genommen auf die wechselseitigen Schriftsätze, insbesondere auch auf den Schriftsatz des Klägers vom 23.03.2023 zum Ausgang des EuGH-Verfahrens C-100/21.

    Auch wenn der EuGH in der Entscheidung vom 21.03.2023 (Rechtssache C-100/21) festgestellt hat, dass durch eine unzulässige Abschalteinrichtung eine Unsicherheit hervorgerufen werden kann, das Fahrzeug anzumelden, zu verkaufen oder in Betrieb zu nehmen und die Unzulässigkeit damit letztlich beim Käufer zu einem Schaden führen könne, so lässt sich dies vorliegend nicht feststellen.

    Zwar hat der EuGH in der Entscheidung vom 21.03.2023 (Rechtssache C-100/21) festgestellt, dass Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG neben den allgemeinen Rechtsgütern auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers gegenüber dem Hersteller eines Kraftfahrzeugs schützt, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne dieser Vorschrift ausgestattet ist.

    Es handelt sich um eine Einzelfallbeurteilung zu bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschiedenen Fragen zu Sittenwidrigkeit bei sog. Dieselabgasfällen sowie zu allgemeinen zivilrechtlichen Fragen betreffend Verschulden und Schaden; insbesondere kommt es dafür auf die Umsetzung des EuGH-Urteils in der Sache C-100/21 nicht an.

  • BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller eines mit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22
    Auch zur Darlegungslast einer "Umschaltlogik" habe der Bundesgerichtshof nochmals im Anschluss an das Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20 - festgehalten, dass es greifbare Anhaltspunkte brauche, aus denen hervorgehe, dass eine Umschaltlogik im Sinne der Prüfstandumschaltung des EA189 von Volkswagen verbaut sei, wobei es eben nicht ausreiche, auf die Divergenz zwischen Emissionen auf dem Prüfstand und einem Straßenbetrieb zu verweisen.

    Unbeachtlich ist der auf Vermutungen gestützte Sachvortrag einer Partei allerdings erst dann, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2021 - VI ZR 128/20 - Rn. 22; Beschl. v. 28.01.2020 - VIII ZR 57/19 - Rn. 8).

    Insoweit ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte die Annahme eines Rechtsmissbrauchs rechtfertigen können (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2021 - VI ZR 128/20 - Rn. 22; Urt. v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 23 m.w.N.).

    Dementsprechend hatte der Bundesgerichtshof auch in seinem Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20 - Rdnr. 23 dem Argumentationsansatz des Klägers eine Absage erteilt, wenn es dort heißt:.

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22
    Im Hinblick auf die unsichere Rechtslage ist nicht dargetan, dass die für die Beklagte tätigen Personen die Gefahr einer Schädigung für möglich gehalten und diese billigend in Kauf genommen hätten (vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 24; BGH, Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 31; BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 23).

    Nach allgemeiner Auffassung kann aus der Funktionsweise der Abschalteinrichtung auf eine als sittenwidrig zu bewertende Täuschungsabsicht der Beklagten zwar geschlossen werden, etwa wenn sie nur außerhalb des Prüfstandes aktiviert wird (sog. Prüfstandsbezogenheit, vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 15ff.).

    Selbst wenn die Beklagte im Typgenehmigungsverfahren - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der Abgasrückführung unterlassen haben sollte, wäre zudem die Typgenehmigungsbehörde gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschaltvorrichtung zu prüfen (BGH, Beschl. v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 20 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 17).

    Im Hinblick auf die unsichere Rechtslage ist nicht dargetan, dass die für die Beklagte tätigen Personen die Gefahr einer Schädigung des Klägers für möglich gehalten und diese billigend in Kauf genommen hätten (vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - Rn. 24; BGH, Urteil v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 31; BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 23).

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 18 U 526/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22
    Dementsprechend weist eine Überschreitung der Abgasgrenzwerte im realen Fahrbetrieb als solche nicht einmal auf eine unzulässige Abschalteinrichtung, geschweige denn auf ein sittenwidriges Verhalten hin (BGH, Beschl. v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rn. 30; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2021 - I-18 U 526/19 - Rn. 40 m.w.N.; OLG Dresden, Urt. v. 01.07.2021 - 11a U 1085/20 - Rn. 42 OLG Hamm, Urt. v. 29.06.2021 - I-13 U 434/20 - Rn. 75; Senat, Beschl. v. 06.05.2020 - 4 U 216/19 - Seite 8 n.v.; OLG Bremen, Beschl. v. 14.10.2020 - 1 U 4/20 - Rn. 48).

    Ein System der Prüfstandserkennung liegt damit nicht vor (vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2021 - VII ZR 322/20 - Rn. 19; BGH, Urt. v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21, BeckRS 2021, 37995; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2021 - I-18 U 526/19 - Rn. 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 17.09.2021 - 7 U 80/21 - BeckRS 2021, 51930).

    Dass für den streitgegenständlichen Fahrzeugtyp auch mehrere Jahre nach der Zulassung kein Rückruf erfolgt ist, spricht im Umkehrschluss sogar dagegen, dass das KBA das hier verwendete Thermofenster und ggf. andere vorhandene Einrichtungen als unzulässige Abschalteinrichtung einstuft und zeigt ebenfalls, dass eine dementsprechende Einschätzung der Beklagten zumindest nicht als sittenwidriges Verhalten zu qualifizieren ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2021 - I-18 U 526/19 - Rn. 36 OLG Dresden, Urt. v. 01.07.2021 - 11a U 1085/20 - Rn. 36).

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22
    Mit Datum vom 28.01.2020 (BGH VIII ZR 57/19) habe der Bundesgerichtshof nochmals klar und deutlich entschieden, dass es einen Verstoß gegen Art. 103 GG und damit gegen das Recht auf rechtliches Gehör bedeute, wenn in den Abgasfällen trotz entsprechender Angebote kein Sachverständigengutachten eingeholt, respektive den entsprechenden Beweisangeboten nachgegangen werde.

    Grundsätzlich ist die Partei verpflichtet, "hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Sachmangels" zu benennen (vgl. BGH, Beschluss v. 28.01.2020 - VIII ZR 57/19).

    Unbeachtlich ist der auf Vermutungen gestützte Sachvortrag einer Partei allerdings erst dann, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2021 - VI ZR 128/20 - Rn. 22; Beschl. v. 28.01.2020 - VIII ZR 57/19 - Rn. 8).

  • OLG Dresden, 01.07.2021 - 11a U 1085/20
    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22
    Dementsprechend weist eine Überschreitung der Abgasgrenzwerte im realen Fahrbetrieb als solche nicht einmal auf eine unzulässige Abschalteinrichtung, geschweige denn auf ein sittenwidriges Verhalten hin (BGH, Beschl. v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rn. 30; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2021 - I-18 U 526/19 - Rn. 40 m.w.N.; OLG Dresden, Urt. v. 01.07.2021 - 11a U 1085/20 - Rn. 42 OLG Hamm, Urt. v. 29.06.2021 - I-13 U 434/20 - Rn. 75; Senat, Beschl. v. 06.05.2020 - 4 U 216/19 - Seite 8 n.v.; OLG Bremen, Beschl. v. 14.10.2020 - 1 U 4/20 - Rn. 48).

    Dass für den streitgegenständlichen Fahrzeugtyp auch mehrere Jahre nach der Zulassung kein Rückruf erfolgt ist, spricht im Umkehrschluss sogar dagegen, dass das KBA das hier verwendete Thermofenster und ggf. andere vorhandene Einrichtungen als unzulässige Abschalteinrichtung einstuft und zeigt ebenfalls, dass eine dementsprechende Einschätzung der Beklagten zumindest nicht als sittenwidriges Verhalten zu qualifizieren ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2021 - I-18 U 526/19 - Rn. 36 OLG Dresden, Urt. v. 01.07.2021 - 11a U 1085/20 - Rn. 36).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2021 - 22 U 97/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen BMW X 1 Drive 20d Verbauter

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22
    Der Kläger hat auch nicht hinreichend dargetan, dass die Beklagte - was ebenfalls ein Indiz für die bewusste Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sein kann - das Thermofenster im Typgenehmigungsverfahren verschleiert oder das KBA auf sonstige Weise arglistig getäuscht hat (vgl. BGH, Beschluss v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rdnr. 17; BGH, Beschl. v. 19.01.2021 - VI ZR 433/19 -, Rn. 24; vgl. auch BGH, Beschl. v. 09.03.2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 24, 28; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2021 - 22 U 97/20 - Rn. 121ff.).

    Diese Rechtsansicht ist jedenfalls im Hinblick auf die tatsächlich erst mit den durch Art. 1 Nr. 4 der vorgenannten Verordnung eingefügten Regelungen des Art. 5 Nr. 11 und 12 in der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 nicht offensichtlich unvertretbar (OLG Brandenburg, Urt. v. 25.02.2021 - 5 U 99/20 - Rn. 109; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2021 - 22 U 97/20 - Rn. 125).

  • OLG Bremen, 14.10.2020 - 1 U 4/20

    Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2023 - 12 U 119/22
    Dementsprechend weist eine Überschreitung der Abgasgrenzwerte im realen Fahrbetrieb als solche nicht einmal auf eine unzulässige Abschalteinrichtung, geschweige denn auf ein sittenwidriges Verhalten hin (BGH, Beschl. v. 15.09.2021 - VII ZR 2/21 - Rn. 30; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2021 - I-18 U 526/19 - Rn. 40 m.w.N.; OLG Dresden, Urt. v. 01.07.2021 - 11a U 1085/20 - Rn. 42 OLG Hamm, Urt. v. 29.06.2021 - I-13 U 434/20 - Rn. 75; Senat, Beschl. v. 06.05.2020 - 4 U 216/19 - Seite 8 n.v.; OLG Bremen, Beschl. v. 14.10.2020 - 1 U 4/20 - Rn. 48).

    Allerdings müssen, soweit bei einer erheblichen Überschreitung der Emissionen im Realbetrieb im Vergleich zum Testbetrieb eine Indizwirkung für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung erwogen wird (vgl. OLG Bremen, Beschl. v. 14.10.2020 - 1 U 4/20 - Rn. 48), die angegebenen Untersuchungen sich auf denselben Fahrzeugtyp und denselben Motor mit gleicher Schadstoffklasse und Leistung beziehen sowie konkrete Angaben zu den vorgegebenen Messbedingungen (Außentemperatur, Feuchtigkeit u.ä.) enthalten, um eine Vergleichbarkeit mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug sicherstellen zu können (ähnlich OLG Bremen, Beschl. v. 14.10.2020 - 1 U 4/20 - Rn. 48).

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

  • OLG Schleswig, 17.09.2021 - 7 U 80/21

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines BMW X3 mit

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • OLG Köln, 24.03.2020 - 4 U 216/19
  • OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18

    Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich unzulässiger

  • OLG Hamm, 29.06.2021 - 13 U 434/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Multivan TDI mit Blue Motion

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat BlueMotion TDI mit einem

  • OLG Brandenburg, 25.02.2021 - 5 U 99/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A4 Allroad TDI; Begriff der

  • OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 4 U 34/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Klage gegen BMW erfolglos - Behauptung, BMW 320d unterfalle dem Abgasskandal,

  • OLG Schleswig, 03.12.2021 - 17 U 66/21

    Haftung des Herstellers eines Gebrauchtfahrzeugs bei sittenwidriger vorsätzlicher

  • BGH, 10.11.2021 - VII ZR 415/21

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

  • OLG Brandenburg, 09.06.2021 - 11 U 176/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf mit einem Motor der Baureihe

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche

    Ein Schadenseintritt kann im Übrigen nicht deshalb geleugnet werden, weil es bisher noch nicht zu Einschränkungen der Nutzbarkeit gekommen ist und weil das KBA Motoren der Baureihe EA 288 zwar geprüft, aber bisher von der Veranlassung eines Rückrufs oder anderen einschränkenden Maßnahmen abgesehen hat (so aber Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29. März 2023 - 12 U 119/22, juris Rn. 95, 99).

    ff) Eine Entlastung ohne Rücksicht auf die aus den vorstehenden Erwägungen folgenden Sorgfaltspflichten, etwa mit Rücksicht auf den Umstand, dass der Verwendung von Thermofenstern ein allgemeiner Industriestandard zugrunde lag (so Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29. März 2023 - 12 U 119/22, juris Rn. 100 ff.) oder dass nach den vom Berufungsgericht zitierten Angaben des KBA jedes Kraftfahrzeug mit einem Dieselmotor mit einer Abgasrückführung über ein Thermofenster verfügt, kommt dagegen nach dem gesetzlichen Fahrlässigkeitsmaßstab nicht in Betracht.

  • OLG Bremen, 04.03.2024 - 1 U 12/22

    Gegenstandswert der Terminsgebühr nach schriftsätzlicher Teilerledigungserklärung

    ff) Eine Entlastung ohne Rücksicht auf die aus den vorstehenden Erwägungen folgenden Sorgfaltspflichten, etwa mit Rücksicht auf den Umstand, dass der Verwendung von Thermofenstern ein allgemeiner Industriestandard zugrunde lag (so Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29. März 2023 - 12 U 119/22, juris Rn. 100 ff.) oder dass nach den vom Berufungsgericht zitierten Angaben des KBA jedes Kraftfahrzeug mit einem Dieselmotor mit einer Abgasrückführung über ein Thermofenster verfügt, kommt dagegen nach dem gesetzlichen Fahrlässigkeitsmaßstab nicht in Betracht.".
  • OLG Bremen, 20.12.2023 - 1 U 12/22

    Zu Voraussetzungen und Berechnung eines Anspruchs auf Ersatz des

    ff) Eine Entlastung ohne Rücksicht auf die aus den vorstehenden Erwägungen folgenden Sorgfaltspflichten, etwa mit Rücksicht auf den Umstand, dass der Verwendung von Thermofenstern ein allgemeiner Industriestandard zugrunde lag (so Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29. März 2023 - 12 U 119/22, juris Rn. 100 ff.) oder dass nach den vom Berufungsgericht zitierten Angaben des KBA jedes Kraftfahrzeug mit einem Dieselmotor mit einer Abgasrückführung über ein Thermofenster verfügt, kommt dagegen nach dem gesetzlichen Fahrlässigkeitsmaßstab nicht in Betracht.".
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 35/21
    Soweit sich aus den Dokumenten ergeben mag, dass die zugelieferte Software über das Potential verfügt, kundenseitig, d.h. von Seiten der Fahrzeughersteller, in unzulässiger Weise bedatet zu werden, so ergibt sich daraus nach alledem weder, dass dies im hier gegenständlichen Fahrzeug tatsächlich und in einer Weise geschehen ist, die zu einer auf dem Prüfstand des NEFZ in grundsätzlich anderer Weise als im realen Fahrbetrieb erfolgenden AdBlue-Dosierung führen würde, noch dass dies von den handelnden Personen auf Beklagtenseite beabsichtigt oder auch nur billigend in Kauf genommen worden war (ebenso OLG Dresden Urteil vom 13. Februar 2023 - 5a U 1529/22, BeckRS 2023, 22286 Rn. 25; OLG Schleswig, Urteil vom 29. März 2023 - 12 U 119/22, juris Rn. 92 f mwN; OLG Stuttgart, Urteil vom 9. November 2023 - 24 U 14/21).
  • OLG Dresden, 25.05.2023 - 4 U 2558/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Umfang des

    Auch wenn ihr die - hier offenbleibende - konkrete Betroffenheit ihres Fahrzeuges nicht bekannt gewesen ist, so konnte sie nicht darauf vertrauen, dass das von ihr erworbene gebrauchte Fahrzeug nicht betroffen sein würde (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 29.03.2023 - 12 U 119/22 - juris).

    Es kann kein ungewollter Vertragsschluss angenommen werden, wenn zu einem Zeitpunkt, wo allgemein bereits Unsicherheit über das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen bestand, noch ein entsprechendes Dieselfahrzeug erworben wird, weil vom Kläger dann die Unsicherheit in Kauf genommen wird (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 29.03.2023 - 12 U 119/22, Rn 97 - juris).

  • OLG Dresden, 06.11.2023 - 4 U 1970/22

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz des sog.

    Vor diesem Hintergrund konnte er nicht darauf vertrauen, dass das von ihm erworbene Fahrzeug hiervon nicht betroffen sein würde (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 29.03.2023 - 12 U 119/22, nach juris).
  • OLG München, 30.11.2023 - 14 U 161/22

    Anspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit Thermofenster und

    Der Grad des Verschuldens erscheint vor diesem Hintergrund eher gering, zumal davon auszugehen ist, dass der Verwendung von Thermofenstern - im umkämpften Pkw-Markt - ein allgemeiner Industriestandard zugrunde lag (OLG Schleswig BeckRS 2023, 6575).
  • OLG Dresden, 15.05.2023 - 4 U 1970/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Umfang des

    Vor diesem Hintergrund konnte er nicht darauf vertrauen, dass das von ihm erworbene Fahrzeug hiervon nicht betroffen sein würde (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 29.03.2023 - 12 U 119/22, nach juris).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2023 - 11 U 37/23

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtung;

    Die in der Folge der EuGH-Rechtsprechung ergangene obergerichtliche Praxis teilt diese Einschätzung in vollem Umfang (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 23.03.2023 - 7 U 113/22, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 30.03.2023 - 5 U 20/22; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 29.03.2023 - 12 U 119/22, juris; so auch Senatsbeschl. v. 28.03.2023 - 11 U 196/22).
  • OLG Bamberg, 31.07.2023 - 2 U 52/22

    Kein Schadensersatz im Zusammenhang mit dem von Audi entwickelten, hergestellten

    Der BGH hat nämlich noch mit Beschluss vom 08.05.2023, Az. VIa ZR 1561/22, die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Braunschweig vom 11.10.2022, Az. 7 U 159/21, zurückgewiesen, in dem das Berufungsgericht eine Fahrlässigkeitshaftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV bzw. Art. 5 VO (EG) Nr. 715/2007 und den Vorschriften der RL 2007/46/EG ebenfalls mit der Begründung verneint hatte, dass das KBA als zuständige Aufsichtsbehörde angesichts der damaligen Üblichkeit solcher Schaltungen in Motorsteuerungen von Dieselfahrzeugen die Frage nach der Zulässigkeit eines Thermofensters positiv beantwortet hätte (Rn. 75 des Urteils des OLG Braunschweig; bestätigt durch BGH, Beschl. v. 08.05.2023 - VIa ZR 1561/22 - OLG Schleswig, Urteil v. 29.03.2023, Az. 12 U 119/22).
  • OLG Dresden, 11.05.2023 - 4 U 2137/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Umfang des

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