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   OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21   

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https://dejure.org/2022,16642
OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21 (https://dejure.org/2022,16642)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.06.2022 - 12 U 137/21 (https://dejure.org/2022,16642)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - 12 U 137/21 (https://dejure.org/2022,16642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 26 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 543 BGB, § 546 Abs 1 BGB, § 581 Abs 2 BGB
    Kleingartenanlage: Bestandsschutz; Kündigung wegen nicht genehmigter Umbauten; Anspruch auf Räumung einer Parzelle und auf Entfernung aller Baulichkeiten und Anpflanzungen

  • IWW
  • RA Kotz

    Kündigung Pachtvertrag Kleingartenlaube bei baulichen Veränderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kleingartenanlage; Räumung einer Kleingartenparzelle; Parzelle; Umbau; Bestandsschutz; Treu und Glauben; Kündigung; vereinsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Vorstandswahl eines Vereins

  • rechtsportal.de

    Kleingartenanlage; Räumung einer Kleingartenparzelle; Parzelle; Umbau; Bestandsschutz; Treu und Glauben; Kündigung; vereinsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Vorstandswahl eines Vereins

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht genehmigte Erhöhung des Daches einer Kleingartenlaube rechtfertigt Kündigung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kleingartenanlage: Kündigung wegen nicht genehmigter Umbauten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 13.11.2007 - 7 U 22/07

    Wiederherstellungsanspruch bei Verlust des Bestandsschutzes nach vertragswidrigem

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21
    Lauben dürfen keine Höhe haben, die sie nach landesrechtlichen Vorschriften dazu geeignet macht, zum dauernden Wohnen genutzt zu werden (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55/81, DÖV 1984, 855; OLG Hamm, Urteil vom 13. November 2007 - 7 U 22/07, BeckRS 2008, 5436).(Rn.69).

    Einen Anspruch auf einer Laube in der gewünschten Höhe kann ein Pächter ggfs. aus dem sog. vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz haben (OLG Hamm, Urteil vom 13. November 2007 - 7 U 22/07).(Rn.90) Diesbezüglich kann sich ein Pächter darauf berufen, dass er Gleichbehandlung mit anderen Pächtern beanspruchen kann, die ebenfalls "höhere Häuser" haben.

    Lauben dürfen keine Höhe haben, die sie nach landesrechtlichen Vorschriften dazu geeignet macht, zum dauernden Wohnen genutzt zu werden (BVerwG DÖV 1984, 855; OLG Hamm BeckRS 2008, 5436).

    (2) Darüber hinaus führt die Tatsache, dass der Beklagte - wie ausgeführt - für seine Laube wegen der nicht identitätswahrenden Umbauarbeiten den Bestandsschutz verloren hat, auch unabhängig von der konkreten Höhe des Spitzdaches dazu, dass der Kläger einen Rückbau auf die zulässige Größe verlangen kann (vgl. Mainczyk/Nessler, a.a.O., § 18 Rn. 4 unter Hinweis auf OLG Hamm, Urteil v. 13.11.2007 - 7 U 22/07 - zit. nach juris Rdnr. 21) und bei Weigerung des Beklagten zu einem eigenständigen Verstoß im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG.

    ee) Der Wirksamkeit der Kündigung steht keine Duldungspflicht des Klägers aufgrund des sog. vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes entgegen (vgl. zu diesem Begriff: OLG Hamm, Urteil v. 13.11.2007 - 7 U 22/07).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21
    Lauben dürfen keine Höhe haben, die sie nach landesrechtlichen Vorschriften dazu geeignet macht, zum dauernden Wohnen genutzt zu werden (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55/81, DÖV 1984, 855; OLG Hamm, Urteil vom 13. November 2007 - 7 U 22/07, BeckRS 2008, 5436).(Rn.69).

    "Dem § 3 Abs. 2 liegt der Gedanke zugrunde, dass Lauben als der kleingärtnerischen Nutzung dienende (und ihr untergeordnete) Nebenanlagen in Kleingärten üblich sind, dem Kleingärtner einen vorübergehenden Aufenthalt - auch gelegentliche behelfsmäßige Übernachtungen - ermöglichen und darüber hinaus dem Aufbewahren von Gerätschaften und Gartenbauerzeugnissen dienen sollen (BVerwG DÖV 1984, 855).

    Lauben dürfen keine Höhe haben, die sie nach landesrechtlichen Vorschriften dazu geeignet macht, zum dauernden Wohnen genutzt zu werden (BVerwG DÖV 1984, 855; OLG Hamm BeckRS 2008, 5436).

    Das BVerwG hat es jedenfalls als im Einklang mit § 3 Abs. 2 stehend angesehen, dass die Genehmigungsbehörde nur Lauben mit einer Traufhöhe von nicht mehr als 2, 25 m und einer Dachhöhe von nicht mehr als 3, 50 m zulässt (BVerwG DÖV 1984, 855).

  • BGH, 11.04.2013 - III ZR 249/12

    Umfang der Rückgabepflichten und Räumungspflichten des Pächters eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21
    Die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB i.V.m. 4 Abs. 1 BKleingG umfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich - wenn nicht der Pachtvertrag etwas anderes regelt - neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2013 - III ZR 249/12; BGH, Urteil vom 3. April 1981 - V ZR 55/80, NJW 1981, 2569 und BGH, Urteil vom 26. April 1994 - XI ZR 97/93, NJW-RR 1994, 847 mwN).

    Darauf, ob die Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen der kleingärtnerischen Nutzung dienen oder nicht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2013 - III ZR 249/12).(Rn.105).

    aa) Die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB iVm § 4 Abs. 1 BKleingG umfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. BGH, Urteil v. 11.04.2013 - III ZR 249/12; NJW 1981, 2569; NJW-RR 1994, 847 mwN).

    Darauf, ob die Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen der kleingärtnerischen Nutzung dienen oder nicht, kommt es in diesem Zusammenhang in der Regel nicht an (vgl. BGH, Urteil v. 11.04.2013 - III ZR 249/12).

  • KG, 13.07.1971 - 1 W 1305/71
    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21
    Die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen muss innerhalb angemessener, jedenfalls aber beschränkter Zeit einer Klärung zugeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1972 - II ZR 63/71, NJW 1973, 235; KG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 1971 - 1 W 1305/71, OLGZ 1971, 480).

    Selbst wenn der Schriftsatz des Beklagten vom 20.06.2022 als Angriff gegen die Bestellung des Herrn A. zu verstehen sein sollte, könnte er heute nicht mehr erfolgreich dagegen vorgehen, denn die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen muss innerhalb angemessener, jedenfalls aber beschränkter Zeit einer Klärung zugeführt werden (vgl. BGH NJW 1973, 235; KG OLGZ 1971, 480).

  • BGH, 01.06.1981 - II ZR 1/81

    GmbH-Geschäftsführer - Mündlicher Geschäftsabschluß - Schriftlicher

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21
    Die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB i.V.m. 4 Abs. 1 BKleingG umfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich - wenn nicht der Pachtvertrag etwas anderes regelt - neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2013 - III ZR 249/12; BGH, Urteil vom 3. April 1981 - V ZR 55/80, NJW 1981, 2569 und BGH, Urteil vom 26. April 1994 - XI ZR 97/93, NJW-RR 1994, 847 mwN).

    aa) Die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB iVm § 4 Abs. 1 BKleingG umfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. BGH, Urteil v. 11.04.2013 - III ZR 249/12; NJW 1981, 2569; NJW-RR 1994, 847 mwN).

  • OLG Saarbrücken, 02.04.2008 - 1 U 450/07

    Beweislastverteilung bei Prozessvoraussetzung - Anspruch auf Herausgabe eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21
    Einer gleichwohl später erhobenen Klage steht dann der Einwand der Verwirkung des Klagerechts entgegen (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 2. April 2008 - 1 U 450/07).(Rn.53).

    Einer gleichwohl später erhobenen Klage steht dann der Einwand der Verwirkung des Klagerechts entgegen (vgl. Saarl. OLG, Urteil v. 02.04.2008 - 1 U 450/07).

  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21
    Die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB i.V.m. 4 Abs. 1 BKleingG umfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich - wenn nicht der Pachtvertrag etwas anderes regelt - neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2013 - III ZR 249/12; BGH, Urteil vom 3. April 1981 - V ZR 55/80, NJW 1981, 2569 und BGH, Urteil vom 26. April 1994 - XI ZR 97/93, NJW-RR 1994, 847 mwN).

    aa) Die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB iVm § 4 Abs. 1 BKleingG umfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. BGH, Urteil v. 11.04.2013 - III ZR 249/12; NJW 1981, 2569; NJW-RR 1994, 847 mwN).

  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21
    Die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen muss innerhalb angemessener, jedenfalls aber beschränkter Zeit einer Klärung zugeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1972 - II ZR 63/71, NJW 1973, 235; KG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 1971 - 1 W 1305/71, OLGZ 1971, 480).

    Selbst wenn der Schriftsatz des Beklagten vom 20.06.2022 als Angriff gegen die Bestellung des Herrn A. zu verstehen sein sollte, könnte er heute nicht mehr erfolgreich dagegen vorgehen, denn die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen muss innerhalb angemessener, jedenfalls aber beschränkter Zeit einer Klärung zugeführt werden (vgl. BGH NJW 1973, 235; KG OLGZ 1971, 480).

  • OLG Brandenburg, 20.04.2022 - 7 W 44/22

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Eintragung in ein

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21
    Die von ihm vorgenommenen Rechtshandlungen wirken für und gegen den Verein (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 20.04.2022 - 7 W 44/22 - unter Hinweis auf MüKo/Leuschner, BGB, § 27 Rn. 97 und BeckOGK/Segna, BGB, § 27 Rn. 33ff.).
  • BGH, 03.04.1981 - V ZR 55/80

    Grundstücksüberlassung - Leibgedingevertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21
    Die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB i.V.m. 4 Abs. 1 BKleingG umfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich - wenn nicht der Pachtvertrag etwas anderes regelt - neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2013 - III ZR 249/12; BGH, Urteil vom 3. April 1981 - V ZR 55/80, NJW 1981, 2569 und BGH, Urteil vom 26. April 1994 - XI ZR 97/93, NJW-RR 1994, 847 mwN).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 U 90/21

    Räumung einer Kleingartenparzelle; Unterpachtverhältnis über eine

    Grundsätzlich umfasst die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB iVm § 4 Abs. 1 BKleingG nach der Rechtsprechung neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. OLG Schleswig Urt. v. 29.6.2022 - 12 U 137/21, BeckRS 2022, 15451; BGH NJW-RR 2013, 910; NJW 1981, 2569; NJW-RR 1994, 847 mwN).
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