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   OLG Schleswig, 29.09.2016 - 6 U 23/15   

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https://dejure.org/2016,31440
OLG Schleswig, 29.09.2016 - 6 U 23/15 (https://dejure.org/2016,31440)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.09.2016 - 6 U 23/15 (https://dejure.org/2016,31440)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. September 2016 - 6 U 23/15 (https://dejure.org/2016,31440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verletzung der Namensrechte einer Kirchengemeinde durch gleichnamiges Hotel auf Sylt - Severin

  • kanzlei.biz

    Zweimal "Severin" ist einmal zu viel

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Der doppelte Severin in Keitum auf Sylt stiftet Verwirrung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung Severins Resort & Spa für Hotel auf Sylt verletzt Namensrechte der Sylter Severin-Kirche

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Name der Kirchengemeinde - und seine unberechtigte Verwendung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der doppelte Severin in Keitum auf Sylt stiftet Verwirrung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hotel "Severin*s Resort & Spa" verletzt Namensrechte der Kirchengemeinde auf Sylt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Der doppelte Severin in Keitum auf Sylt: Namensverwirrung - Severin Kirche hat Unterlassungsanspruch gegen Severin*s Resort & Spa

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 177/14

    Landgut A. Borsig - Namensrechtsverletzung: Namensgebrauch bei Verwendung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2016 - 6 U 23/15
    Eine unberechtigte Namensanmaßung kann nach § 12 Satz 1 2. Alt. BGB unterbunden werden, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH GRUR 2016, 749, 749 f RdNr. 15 - Landgut A. Borsig).

    Hierfür genügt es, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt (std. Rspr., s. nur BGH GRUR 2016, 749, 750 RdNr. 24 - Landgut A. Borsig, BGH GRUR 2002, 917, 919 - Düsseldorfer Stadtwappen; BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem "Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne", MüKo BGB/Säcker § 12 Rn. 98).

    Im Bereich des bürgerlichen Namens reicht bereits das Interesse des Namensträgers, nicht mit anderen Personen verwechselt oder in Beziehung gebracht zu werden (BGH GRUR 2016, 749, 751 - Landgut A. Borsig).

    Ein Nichtberechtigter kann sich in der Regel nicht auf schützenswerte Belange berufen, die zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wären, so dass bereits der unbefugte Namensgebrauch die Interessenverletzung indiziert (BGH GRUR 2016, 749, 751 Rn. 33 - Landgut A. Borsig).

    Dies setzt jedoch voraus, dass mit der Registrierung eine erhebliche Beeinträchtigung der namensrechtlichen Befugnisse verbunden ist (BGH GRUR 2016, 749, 751 Rn. 42 - Landgut A. Borsig; BGH GRUR 2014, 393, 394 Rn. 21 - wetteronline.de).

    Die Beeinträchtigung des Namensrechts durch die Registrierung eines Domainnamens ergibt sich aus der dadurch eintretenden Sperrwirkung, die es ausschließt, dass der Berechtigte unter seinem Namen als Teil der Internetadresse aufgefunden wird (BGH GRUR 2016, 749, 71 Rn. 45 - Landgut A. Borsig; BGH GRUR 2014, 393, 395 Rn. 22 - wetteronline.de).

    Eine solche Registrierung hindert den Namensinhaber nicht daran, seinen Namen in der richtigen Schreibweise als Internetadresse weiter zu benutzen (BGH GRUR 2016, 749, 751 Rn. 45 - Landgut A. Borsig; BGH GRUR 2014, 393, 395 Rn. 22 - wetteronline.de).

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2016 - 6 U 23/15
    Dies setzt jedoch voraus, dass mit der Registrierung eine erhebliche Beeinträchtigung der namensrechtlichen Befugnisse verbunden ist (BGH GRUR 2016, 749, 751 Rn. 42 - Landgut A. Borsig; BGH GRUR 2014, 393, 394 Rn. 21 - wetteronline.de).

    Die Beeinträchtigung des Namensrechts durch die Registrierung eines Domainnamens ergibt sich aus der dadurch eintretenden Sperrwirkung, die es ausschließt, dass der Berechtigte unter seinem Namen als Teil der Internetadresse aufgefunden wird (BGH GRUR 2016, 749, 71 Rn. 45 - Landgut A. Borsig; BGH GRUR 2014, 393, 395 Rn. 22 - wetteronline.de).

    Eine solche Registrierung hindert den Namensinhaber nicht daran, seinen Namen in der richtigen Schreibweise als Internetadresse weiter zu benutzen (BGH GRUR 2016, 749, 751 Rn. 45 - Landgut A. Borsig; BGH GRUR 2014, 393, 395 Rn. 22 - wetteronline.de).

  • OLG München, 15.02.2007 - 29 U 3166/06

    Namensanmaßung bei unberechtigter Verwendung der Wort-/Bildmarken "Andechs" bzw.

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2016 - 6 U 23/15
    Rein beschreibende Zusätze und Zusätze wie "und Co." oder "de" oder solche, die die Rechtsform beschreiben, sind außer Betracht zu lassen (std. Rspr., s. etwa BGH GRUR 2012, 534, 535 RdNr. 11 - Landgut Borsig; OLG München GRUR-RR 2007, 211, 212 - Kloster Andechs; Palandt/Ellenberger § 12 Rn. 27).

    Dies gilt auch für kirchliche Institutionen (vgl. OLG München GRUR-RR 2007, 211 - Kloster Andechs).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09

    Landgut Borsig

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2016 - 6 U 23/15
    Rein beschreibende Zusätze und Zusätze wie "und Co." oder "de" oder solche, die die Rechtsform beschreiben, sind außer Betracht zu lassen (std. Rspr., s. etwa BGH GRUR 2012, 534, 535 RdNr. 11 - Landgut Borsig; OLG München GRUR-RR 2007, 211, 212 - Kloster Andechs; Palandt/Ellenberger § 12 Rn. 27).

    Ausnahmen sind durchaus denkbar (ausführlich hierzu BGH GRUR 2012, 534, 535 - 537 - bei Juris Rn. 16 - 31 - Landgut Borsig).

  • BGH, 10.04.1970 - I ZR 121/68

    Klage des Vereins "Gesellschaft zur Weserklause" auf Schutz des

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2016 - 6 U 23/15
    Letztendlich ist zu berücksichtigen, dass auch gemeinnützige Einrichtungen wirtschaftlich tätig werden können und deshalb eine Zuordnungsverwirrung mit einem gleichnamigen Gewerbebetrieb entstehen kann (vgl. BGH NJW 1970, 1270 - Weserklause).
  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 235/99

    "Düsseldorfer Stadtwappen"; Verletzung des Namensrechts einer Großstadt durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2016 - 6 U 23/15
    Hierfür genügt es, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt (std. Rspr., s. nur BGH GRUR 2016, 749, 750 RdNr. 24 - Landgut A. Borsig, BGH GRUR 2002, 917, 919 - Düsseldorfer Stadtwappen; BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem "Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne", MüKo BGB/Säcker § 12 Rn. 98).
  • BPatG, 10.02.1998 - 24 W (pat) 243/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2016 - 6 U 23/15
    Abgesehen davon, dass bei einem jedenfalls in Norddeutschland ungewöhnlichen Vornamen wie "Severin" eine gedankliche Verbindung zum berechtigten Namensträger eher in Betracht kommt als bei einem Allerweltsnamen (vgl. BPatG GRUR 1998, 1027, 1028 - bei Juris Rn. 21 - "Boris") liegt hier nicht der Fall einer bloßen Vornamensverwendung vor.
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2016 - 6 U 23/15
    Hierfür genügt es, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung des Namens erteilt (std. Rspr., s. nur BGH GRUR 2016, 749, 750 RdNr. 24 - Landgut A. Borsig, BGH GRUR 2002, 917, 919 - Düsseldorfer Stadtwappen; BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem "Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne", MüKo BGB/Säcker § 12 Rn. 98).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2016 - 6 U 23/15
    Dem Namensträger wird durch die Sperrwirkung des für ihn nicht mehr verfügbaren Domainnamens die Möglichkeit genommen, dem interessierten Internet-Nutzer auf diese einfache Weise Information über das Unternehmen zu verschaffen (BGH GRUR 2002, 622, 624 - bei juris Rn. 31 - Shell.de).
  • LG Berlin, 01.10.2019 - 52 O 164/18

    Namensanmaßung bei Nutzung eines Politikernamens für eine parteinahe Stiftung

    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 S. 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, BeckRS 2016, 10300, Rn. 15 f., 35 f. - Landgut A. Borsig; BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, 2012, 6459, Rn. 8 - Landgut Borsig; BGH, GRUR 2008, 1099, 1100 - afilias.de; KG, Urt. v. 21.10.2016 - 5 U 106/13, BeckRS 2016, 128740, Rn. 18; OLG Schleswig, Urt. v. 29.09.2016 - 6 U 23/15, BeckRS 2016, 119165, Rn. 11 - Severin).

    aa) Beschreibende Angaben, die auf die Funktion ("Stiftung") oder die Rechtsform ("e.V.") des Vereins hinweisen, beachtet der Verkehr nicht; sie sind außer Betracht zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, BeckRS 2016, 10300, Rn. 19 - Landgut A. Borsig; OLG Schleswig, Urt. v. 29.09.2016 - 6 U 23/15, BeckRS 2016, 119165, Rn. 16 - Severin; KG, Urt. v. 21.10.2016 - 5 U 106/13, BeckRS 2016, 128740, Rn. 26).

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