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   OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22   

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OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22 (https://dejure.org/2022,39721)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.11.2022 - 3 U 71/22 (https://dejure.org/2022,39721)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. November 2022 - 3 U 71/22 (https://dejure.org/2022,39721)
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  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    So war ein Zeitraum von zwei Wochen, der allein in der Sphäre des der Vorschusszahlung pflichtigen Klägers liegt, nicht überschritten, zumal die Postlaufzeiten von drei Tagen und die in der Regel zu gewährende einwöchige Erledigungsfrist zur Einzahlung des Prozesskostenvorschusses zu beachten waren (vgl. BGH vom 29.09.2017 ‒ V ZR 103/16, juris Rn. 9, 14, 15; BGH vom 10.07.2015 ‒ V ZR 154/14, juris Rn. 5, 6).
  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    So war ein Zeitraum von zwei Wochen, der allein in der Sphäre des der Vorschusszahlung pflichtigen Klägers liegt, nicht überschritten, zumal die Postlaufzeiten von drei Tagen und die in der Regel zu gewährende einwöchige Erledigungsfrist zur Einzahlung des Prozesskostenvorschusses zu beachten waren (vgl. BGH vom 29.09.2017 ‒ V ZR 103/16, juris Rn. 9, 14, 15; BGH vom 10.07.2015 ‒ V ZR 154/14, juris Rn. 5, 6).
  • OLG Hamm, 09.03.2021 - 10 U 90/20

    Auskunftserteilung über den Bestand eines Nachlasses durch Vorlage eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Über das tatsächlich im Nachlass Vorhandene hinaus umfasst die Auskunftspflicht auf besonderes Verlangen ‒ wie es der Kläger hier begehrt ‒ zudem den nach den §§ 2325 ff. BGB berücksichtigungsfähigen fiktiven Nachlass (OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2021 ‒ 10 U 90/20, juris Rn. 6 a.E).
  • BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 22.10.2014 ‒ XII ZB 385/13, juris Rn. 17 ff.) hat nämlich gerade auf die Bedeutung dieser abschließenden Erklärung abgestellt: Das in § 260 Abs. 1 BGB aufgestellte Erfordernis, die Auskunft in der Form eines Verzeichnisses zu erteilen, wird nicht allein durch die Vorlage eines einzigen lückenlosen Gesamtverzeichnisses erfüllt und es genügt auch eine Mehrheit von Teilauskünften, vorausgesetzt, dass sie nicht zusammenhanglos nebeneinander stehen, sondern nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners in ihrer Summierung die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang, was der tatrichterlichen Beurteilung unterliegt, darstellen (BGH, Urteil vom 06.06.1962 ‒ V ZR 45/61, LM Nr. 14 zu § 260 BGB; BGH, Urteil vom 18.10.1961 ‒ V ZR 192/60, FamRZ 1962, 21, 23 f.).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - 7 W 29/19

    Nichterfüllung einer Auskunftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Ausnahmsweise kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses aber bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen ‒ etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen ‒ nicht aufgeführt ist (BGH, Urteil vom 06.03.1952 ‒ IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772, 773), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777, juris Rn. 31), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 Rn. 17) oder wenn sich ein Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 Rn. 18; MünchKomm-BGB/Lange, 8. Aufl., § 2314 Rn. 28; Bamberger/J. Mayer, BGB, 3. Aufl., § 2314 Rn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15

    Notarielles Nachlassverzeichnis - Anwesenheitsrecht des Auskunftspflichtigen und

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Zwar kommt, wäre dem Pflichtteilsberechtigten sein "begehrtes" Anwesenheitsrecht verwehrt worden, eine Erfüllungswirkung des Verzeichnisses nicht in Betracht und ist die Aufnahme des Verzeichnisses zu wiederholen (OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2021 ‒ I-23 W 50/20, juris Rn. 13 a.E. = ErbR 2021, 709; OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2020 ‒ I-5 W 19/20, juris Rn. 18-20 = MDR 2020, 609 = ErbR 2020, 511; MünchKomm/Lange, a.a.O., § 2314 Rn. 42; einschränkend OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.09.2015 ‒ 3 W 89/15, juris Rn. 13 kein Anwesenheitsrecht, wenn Sichtung und Prüfung im Wesentlichen abgeschlossen sind).
  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 16/51
    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Ausnahmsweise kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses aber bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen ‒ etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen ‒ nicht aufgeführt ist (BGH, Urteil vom 06.03.1952 ‒ IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772, 773), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777, juris Rn. 31), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 Rn. 17) oder wenn sich ein Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 Rn. 18; MünchKomm-BGB/Lange, 8. Aufl., § 2314 Rn. 28; Bamberger/J. Mayer, BGB, 3. Aufl., § 2314 Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 30.04.2018 - 1 W 65/18

    Zwangsvollstreckung bei Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses:

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Ausnahmsweise kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses aber bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen ‒ etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen ‒ nicht aufgeführt ist (BGH, Urteil vom 06.03.1952 ‒ IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772, 773), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777, juris Rn. 31), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 Rn. 17) oder wenn sich ein Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 Rn. 18; MünchKomm-BGB/Lange, 8. Aufl., § 2314 Rn. 28; Bamberger/J. Mayer, BGB, 3. Aufl., § 2314 Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Ausnahmsweise kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses aber bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen ‒ etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen ‒ nicht aufgeführt ist (BGH, Urteil vom 06.03.1952 ‒ IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772, 773), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777, juris Rn. 31), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373 Rn. 17) oder wenn sich ein Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 Rn. 18; MünchKomm-BGB/Lange, 8. Aufl., § 2314 Rn. 28; Bamberger/J. Mayer, BGB, 3. Aufl., § 2314 Rn. 14).
  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 193/19

    Ergänzung und Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Zutreffend hat das Landgericht unter Übernahme der Obersätze aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2020 (IV ZR 193/19, juris Rn. 8-10) den Maßstab für die inhaltliche Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses (Rn. 8-9) und die beschränkte Möglichkeit seiner Berichtung oder Vervollständigung (Rn. 10) festgehalten.
  • OLG Frankfurt, 12.10.2021 - 10 W 29/21

    Erfüllung einer Auskunfsverpflichtung durch Nachlassverzeichnis

  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 38/19

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 109/91

    Auskunft, Nachlaß, fiktiver, Verzeichnis, Ergänzung, Eidesstattliche

  • BGH, 06.06.1962 - V ZR 45/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

  • OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20

    Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles

  • BGH, 01.12.2021 - IV ZR 189/20

    Stufenklage auf Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegen den Alleinerben;

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