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   OLG Schleswig, 30.05.2016 - 7 W 15/16   

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https://dejure.org/2016,20146
OLG Schleswig, 30.05.2016 - 7 W 15/16 (https://dejure.org/2016,20146)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.05.2016 - 7 W 15/16 (https://dejure.org/2016,20146)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 7 W 15/16 (https://dejure.org/2016,20146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 93; VVG § 119 Abs. 3 S. 2
    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anerkenntnis im Verkehrsunfallprozess - und die Veranlassung zur Klage

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1536
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2011 - 1 W 61/11

    Kostenentscheidung im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall:

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.05.2016 - 7 W 15/16
    Auch wenn § 93 ZPO als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist, dient die Regelung doch dazu, vorschnelle Klagen und unnötige Prozesse zu vermeiden und zu sanktionieren (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2011, NJW-RR 2012, 808 m. w. N.).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.05.2016 - 7 W 15/16
    Der Rechtsgedanke der fehlenden Klageveranlassung des Beklagten aus § 93 ZPO ist auch insoweit anzuwenden (Zöller-Vollkommer, ZPO, § 91 a Rn 24 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 2006, 773, 774 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    a) Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGHZ 168, 57, 59 Rn. 10; Senat, Beschluss vom 5.12.2016 - 4 W 19/16, bei Juris Rn. 21; OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 1536 Rn. 3).
  • LG Bremen, 22.12.2021 - 4 S 187/21

    Geschädigter muss keine Nachunternehmer-Rechnungen offen legen!

    Dies entspricht auch dem Rechtsgedanken des § 119 Abs. 3 VVG (Schleswig-Holststeinisches Oberlandesgericht, 30.05.20216, 7 W 15/16; OLG Karlsruhe, 23.12.2011, 1 W 61/11).
  • OLG München, 08.07.2020 - 10 U 3947/19

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen - seltener PKW aus dem

    Wenn es jemand entgegen § 119 III 2 VVG unterlässt, dem Versicherer vor Klageerhebung trotz dessen Aufforderung Belege zu senden, so hat der Versicherer keinen Anlass zur Klage (§ 93 ZPO) gegeben (vgl. Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 30. A., § 119 Rn. 18; OLG Karlsruhe VersR 1965, 722; r+s 2012, 256; OLG Schleswig NJW-RR 2016, 1536; OLG Köln VersR 1974, 268; OLG Celle VersR 1961, 1144).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23

    Kostentragung und sofortiges Anerkenntnis bei Vorlage des Entlassberichts des

    Ein Anlass zur Klage besteht regelmäßig dann nicht, wenn es der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte entgegen § 119 Abs. 3 VVG unterlässt, von der Versicherung berechtigterweise angeforderte Auskünfte zu erteilen oder Belege zur Verfügung zu stellen (OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2016 - 7 W 15/16, NJW-RR 2016, 1536).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20

    Fiktive Schadensabrechnung - Hinweis auf fehlende Unterlagen

    Ein Anlass zur Klage besteht somit regelmäßig dann nicht, wenn der bei einem Kfz-Unfall Geschädigte es entgegen § 119 Abs. 3 VVG unterlässt, berechtigt angeforderte Auskünfte zu erteilen und Belege zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu bereits OLG Karlsruhe VersR 1965, 722; OLG Köln VersR 1974, 268; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - 1 W 61/11 -, Rn. 4 - 12, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 7 W 15/16 -, juris).
  • LG Kempten, 15.12.2020 - 32 O 1208/20

    Keine Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten im Rahmen der

    Die Dauer dieser Frist ist vom Einzelfall abhängig, wird bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall jedoch mit 4 bis 6 Wochen angesetzt (OLG Schleswig, Beschluss v. 30.05.2016 - 7 W 15/16, NJW-RR 2016, 1536; OLG Saarbrücken, Beschluss V. 05.12.2016 - 4 W 19/16, NJW-RR 2017, 697 (698f.); OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.05.2019 - 4 W 4/19, NJW-RR 2018, 922f.).
  • AG Sigmaringen, 28.06.2019 - 2 C 501/18

    Kfz-Werkstatt - Rechtsstreit mit Kfz-Haftpflichtversicherung des

    Danach kann der Versicherer von dem Dritten zur Feststellung des Schadensereignisses und der Höhe des Schadens Auskünfte verlangen und die Vorlage von Belegen fordern, soweit dies dem Dritten billigerweise zugemutet werden kann (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23. Dezember 2011 - 1 W 61/11 -, Rn. 8, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 30.5.2016 - 7 W 15/16, Rn 3, 4, juris).
  • LG Stuttgart, 07.11.2019 - 19 O 95/19

    Pflicht zur Übersendung von Verkehrsunfallunterlagen gegen Kostenübernahme

    Erfüllt ein geschädigter Dritter diese Auskunftsobliegenheit nicht und erhebt danach Klage, so muss er im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses die Kosten des Rechtsstreits nach § 93 ZPO tragen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - 1 W 61/11; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 7 W 15/16).
  • LG Lübeck, 02.03.2021 - 7 T 48/21

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Klageveranlassung bei

    Auch das OLG Schleswig NJW-RR 2016, 1536 meint, dass ein Anlass zur Klage regelmäßig dann nicht bestünde, wenn es der bei einem Kfz-Unfall Geschädigte entgegen § 119 Abs. 3 VVG unterlasse, berechtigt von der Versicherung angeforderte Auskünfte zu erteilen oder Belege (hier: Farbfotos aus einem Sachverständigengutachten) zur Verfügung zu stellen.
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