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OLG Schleswig, 30.10.2009 - 12 VA 6/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Einsichtsrechts in das elektronische Grundbuch; Berechtigung zur kostenfreien Fertigung von Lichtbildern vom Grundbuchinhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 12; GBO § 131
Umfang des Einsichtsrechts in das elektronische Grundbuch; Berechtigung zur kostenfreien Fertigung von Lichtbildern vom Grundbuchinhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck - 313 E 1 SH 3
- OLG Schleswig, 30.10.2009 - 12 VA 6/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.1989 - IVa ARZ (VZ) 9/88
Umfang der Einsichtnahme in das Handelsregister; Mikroverfilmung
Auszug aus OLG Schleswig, 30.10.2009 - 12 VA 6/08
Es handelt sich nicht um eine Entscheidung der für die Führung des Grundbuchs zuständigen Stelle, nämlich des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 12c Abs. 1 Nr. 1 GBO ), über die Einsichtnahme des Antragstellers in ein Grundbuch, sondern um eine Entscheidung des Amtsgerichtsdirektors als Justizbehörde über die Zulässigkeit des Abfotografierens von Grundbüchern (vgl. auch BGH NJW 1989, 2818 zur Frage der Erlaubniserteilung zur Mikroverfilmung eines Handelsregisters).Der Begriff des Rechts auf Einsicht umfasst das Recht, diese Einsicht durch selbstgefertigte Abschriften zu dokumentieren; es wird nicht durch das in §§ 12 Abs. 2, 131 GBO normierte Recht, Abschriften oder Ausdrucke verlangen zu können, ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1989, 2818 zum vergleichbaren Fall der Einsichtnahme in das Handelsregister nach § 9 Abs. 1 HGB ; KG DNotZ 1933, 371;… Demharter, GBO , 24. Aufl., § 12 Rn. 21;… Meikel/Böttcher, GBO , 12. Aufl., § 12 Rn. 74).
- KG, 30.11.2010 - 1 W 114/10
Grundbucheinsicht: Zulässigkeit der Fertigung von Fotos des Bildschirminhalts
Dem folgend hat das OLG Schleswig schließlich entschieden, dass auch moderne Reproduktionsgeräte wie eine digitale Filmkamera zum Recht auf Einsicht in das Grundbuch verwendet werden können (OLG Schleswig, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 12 VA 6/08 -, Juris und BeckRS 2010 17290).