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   OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15   

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https://dejure.org/2016,47488
OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15 (https://dejure.org/2016,47488)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.11.2016 - 6 U 39/15 (https://dejure.org/2016,47488)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. November 2016 - 6 U 39/15 (https://dejure.org/2016,47488)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • online-und-recht.de

    Die Aussage, dass Produkt eines Mitbewerbers eine Nachahmung ist, ist nicht zwingend wettbewerbswidrig

  • kanzlei.biz

    Ahmt der Schleifisch den Kielfisch nach?

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung des Produkts eines Mitbewerbers als Nachahmung ist nicht immer automatisch unlauter und wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Aussage Mitbewerber-Produkt sei Nachahmung zulässig?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aussage, dass Mitbewerber-Produkt Nachahmung ist, ist keine wettbewerbswidrige Herabsetzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15
    Maßgeblich ist vielmehr die Sicht eines durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten (BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - I ZR 147/09, GRUR 2012, 74, 76 Rn. 22 m.w.N.- Coaching-Newsletter; Köhler aaO. § 4 Rn. 1.13).

    Stets nach § 4 Nr. 1 UWG unzulässig ist dagegen die Behauptung unwahrer und damit nicht mehr von der Meinungs- und Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG erfasster Tatsachen, die einen Mitbewerber herabsetzen (BGH, Urteil vom 19. Mai 2011, aaO, 77 Rn. 27 - Coaching-Newsletter; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, § 4 Rdnr. 7.15).

    In den übrigen Fällen ist auch hier eine Abwägung der Güter und Interessen der Beteiligten und der Allgemeinheit vorzunehmen, bei der einerseits dem Schutz des Geschäftsrufs des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 1, 12 GG, andererseits dem Bedeutungsgehalt des Art. 5 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen ist (BGH, Urteil vom 19. Juni 1997 - I ZR 16/95, GRUR 1997, 916, 919 - Kaffeebohne; BGH, Urteil vom 19. Mai 2011, aaO, Rn 31, 33 - Coaching-Newsletter).

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15
    Nach § 4 Nr. 1 UWG, welcher § 4 Nr. 7 UWG a.F. ohne inhaltliche Änderung abgelöst hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 160/14, juris Rn. 35 - Im Immobiliensumpf), handelt unlauter, wer Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönliche oder geschäftliche Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft.

    Verunglimpfung ist eine gesteigerte Form der Herabsetzung und besteht in der Verächtlichmachung in Gestalt eines abträglichen Werturteils oder einer abträglichen unwahren Tatsachenbehauptung ohne sachliche Grundlage (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2016, aaO, Rn. 38; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 Rn. 1.12; Jänich, in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl., § 4 Nr. 7 Rn. 33).

  • OLG Stuttgart, 07.02.1997 - 2 U 242/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15
    Denn damit kann der Vorwurf einhergehen, fremde Leistungen auszunutzen bzw. nicht in der Lage zu sein, ein eigenes Werk zu kreieren (vgl. OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1997, 271, 272 zum Begriff des "Nachmachens").
  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15
    Zwar können bei Kreditgefährdung § 824 BGB, bei vorsätzlich sittenwidriger Schadenszufügung § 826 BGB, bei schuldhafter Schutzgesetzverletzung § 823 Abs. 2 BGB iVm zB §§ 185 ff StGB sowie bei schuldhafter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Namensrechts § 823 I BGB eingreifen (vgl. BGH GRUR 1986, 759 - BMW).
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62

    Anforderungen an die Haftung eines in Wettbewerbsabsicht handelnden und dabei die

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15
    Betrifft die angegriffene Äußerung einen Gegenstand, an dessen Klärung die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse hat, so ist eine im wesentlichen wahrheitsgemäße, in sachlicher Form gehaltene Darstellung in der Regel aber durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt (BGH, Urteil vom 21. Februar 1964 - Ib ZR 108/62, GRUR 1964, 392, 394 - Weizenkeimöl).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 16/95

    Kaffeebohne

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15
    In den übrigen Fällen ist auch hier eine Abwägung der Güter und Interessen der Beteiligten und der Allgemeinheit vorzunehmen, bei der einerseits dem Schutz des Geschäftsrufs des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 1, 12 GG, andererseits dem Bedeutungsgehalt des Art. 5 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen ist (BGH, Urteil vom 19. Juni 1997 - I ZR 16/95, GRUR 1997, 916, 919 - Kaffeebohne; BGH, Urteil vom 19. Mai 2011, aaO, Rn 31, 33 - Coaching-Newsletter).
  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15
    Anders als der Begriff Plagiat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Januar 1960 - I ZR 30/58, GRUR 1960, 500, 503 - Plagiatsvorwurf) ist der Begriff der Nachahmung wertungsneutral.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15
    Nicht mehr vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG gedeckt und damit stets nach § 4 Nr. 1 UWG unzulässig sind kritische Äußerungen über einen Mitbewerber, die eine Formalbeleidigung enthalten oder die Menschenwürde verletzen oder eine reine Schmähkritik darstellen (BVerfGE 86, 1, 13).
  • OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03

    Wettbewerbsverstoß durch unsachliche Herabwürdigung eines Mitbewerbers

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15
    Belastbare Anknüpfungspunkte, auf die eine Einordnung der Äußerung als unrechtmäßig gestützt werden könnte und die einem Beweis zugänglich wären, so dass ein greifbarer Tatsachenkern der Äußerung festgestellt werden könnte (vgl. hierzu OLG München, GRUR-RR 2004, 309, 310), sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Behauptung wahrer Tatsachen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fällt, soweit sie Voraussetzung für die Meinungsbildung ist (vgl. BVerfGE 85, 1, 15; Ohly, in: Piper/Ohly/Sosnitza, § 4 Rdnr. 7, 16).
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