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   OLG Schleswig, 30.12.2022 - 2 Wx 29/22   

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https://dejure.org/2022,39918
OLG Schleswig, 30.12.2022 - 2 Wx 29/22 (https://dejure.org/2022,39918)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.12.2022 - 2 Wx 29/22 (https://dejure.org/2022,39918)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Dezember 2022 - 2 Wx 29/22 (https://dejure.org/2022,39918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 35 Abs 1 S 1 GBO, § 2254 BGB, § 2255 BGB, § 2256 BGB, § 2258 BGB
    Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins beim Grundbuchamt bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einem privatschriftlichen Testament mit Verwirkungsklausel

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 35
    Zusammentreffen eines öffentlichen und eines privatschriftlichen Testaments; Erforderlichkeit eines Erbscheins im Grundbuchverfahren; Bedeutung einer Verwirkungsklausel

  • erbrechtsiegen.de

    Vorliegen von öffentlichem Testament und späterem eigenhändigen Testament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 35
    Erbschein; Verwirkungsklausel; Erbfolge

  • rechtsportal.de

    GBO § 35
    Verfahren des Grundbuchamts bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen und einem später errichteten privatschriftlichen Testament

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorlage eines Erbscheins bei Einfügung einer Verwirkungsklausel durch späteres ...

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 331/16

    Zur Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.12.2022 - 2 Wx 29/22
    Existiert neben dem öffentlichen Testament ein späteres privatschriftliches Testament, ist - auch wenn kein Widerruf gemäß §§ 2254 -2256 BGB vorliegt - insbesondere § 2258 BGB zu beachten, demzufolge ein früheres Testament insoweit aufgehoben wird, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 34 Wx 331/16 -, Rn. 15, juris; Senat, Beschluss vom 12.06.2018 - 2 Wx 38/18).

    Bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten privatschriftlichen Verfügung von Todes wegen kann das Grundbuchamt daher regelmäßig bereits dann auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn das eigenhändige Testament nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge bedeutungslos ist (OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 34 Wx 331/16 -, Rn. 14, juris; Senat, Beschlüsse vom 12.06.2018 - 2 Wx 38/18 und vom 10.07.2017 - 2 Wx 41/16; OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 - I-15 W 260/12 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. November 2004 - 20 W 223/2004 -, Rn. 15, juris; Böhringer ZEV 2017, 68 (70); vgl. auch Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, § 35 Rn. 95).

    Es kann auch für die Erbfolge Bedeutung erlangen, weil es geeignet ist, die in der öffentlichen Urkunde getroffene Erbfolgeanordnung zu modifizieren oder zu beseitigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 34 Wx 331/16 -, Rn. 14, juris).

  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 3/14

    Grundbucheintragung der Erben: Erbfolgenachweis bei Verwirkungsklausel im

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.12.2022 - 2 Wx 29/22
    Es handele sich um eine Verwirkungsklausel mit eindeutiger Verhaltensanforderung (vgl. BGH Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14).

    Soweit die Antragsteller auf die Entscheidung des BGH vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14 - Bezug nehmen, übersehen sie, dass bei dem der zitierten Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt die Verwirkungsklausel in dem notariell beurkundeten Testament enthalten war.

  • OLG Hamm, 06.09.2012 - 15 W 260/12

    Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.12.2022 - 2 Wx 29/22
    Andere Beschwerungen mit Bezug zur Erbeinsetzung (etwa Nacherbfolge, Testamentsvollstreckung) können ebenfalls die Erbfolge beeinträchtigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 - I-15 W 260/12 -, Rn. 3, juris, für die spätere Änderung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch privatschriftliches Testament).

    Bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten privatschriftlichen Verfügung von Todes wegen kann das Grundbuchamt daher regelmäßig bereits dann auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn das eigenhändige Testament nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge bedeutungslos ist (OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 34 Wx 331/16 -, Rn. 14, juris; Senat, Beschlüsse vom 12.06.2018 - 2 Wx 38/18 und vom 10.07.2017 - 2 Wx 41/16; OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 - I-15 W 260/12 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. November 2004 - 20 W 223/2004 -, Rn. 15, juris; Böhringer ZEV 2017, 68 (70); vgl. auch Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, § 35 Rn. 95).

  • OLG Frankfurt, 30.11.2004 - 20 W 223/04

    Grundbucheintragung des Vertragserben: Erforderliche Vorlage eines Erbscheins bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.12.2022 - 2 Wx 29/22
    Dabei hat das Grundbuchamt auf die Entscheidung des OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. November 2004 - 20 W 223/2004 -, juris, Bezug genommen.

    Bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten privatschriftlichen Verfügung von Todes wegen kann das Grundbuchamt daher regelmäßig bereits dann auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn das eigenhändige Testament nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge bedeutungslos ist (OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 34 Wx 331/16 -, Rn. 14, juris; Senat, Beschlüsse vom 12.06.2018 - 2 Wx 38/18 und vom 10.07.2017 - 2 Wx 41/16; OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2012 - I-15 W 260/12 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. November 2004 - 20 W 223/2004 -, Rn. 15, juris; Böhringer ZEV 2017, 68 (70); vgl. auch Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, § 35 Rn. 95).

  • OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12

    Grundbuch: Nachweis der Erbfolge

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.12.2022 - 2 Wx 29/22
    In diesem Fall hätte es einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung zumindest seitens aller Beteiligter bedurft (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 5 W 70/21 -, Rn. 13, juris; Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, § 35 Rn. 123; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 20 W 413/12 -, Rn. 14, juris: eidesstattliche Versicherungen sämtlicher (bedingt eingesetzter) Schlusserben, ebenso: Böhringer ZEV 2017, 68 (71)).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2021 - 5 W 70/21

    Enthält der notarielle Erbvertrag eine Klausel, wonach der zum Schlusserben

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.12.2022 - 2 Wx 29/22
    In diesem Fall hätte es einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung zumindest seitens aller Beteiligter bedurft (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 5 W 70/21 -, Rn. 13, juris; Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, § 35 Rn. 123; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 20 W 413/12 -, Rn. 14, juris: eidesstattliche Versicherungen sämtlicher (bedingt eingesetzter) Schlusserben, ebenso: Böhringer ZEV 2017, 68 (71)).
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