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   OLG Schleswig, 31.03.2017 - 1 U 48/16   

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https://dejure.org/2017,15801
OLG Schleswig, 31.03.2017 - 1 U 48/16 (https://dejure.org/2017,15801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.03.2017 - 1 U 48/16 (https://dejure.org/2017,15801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. März 2017 - 1 U 48/16 (https://dejure.org/2017,15801)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Geltendmachung von Schadensersatz durch den Bauherrn hinsichtlich des weiter verfolgten Anspruchs auf Nachbesserung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 13 Abs. 5 u. Abs. 7
    Schadenersatz; Nachbesserungsanspruch

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 13 Abs. 5 u. Abs. 7
    Rechtsfolgen der Geltendmachung von Schadensersatz durch den Bauherrn hinsichtlich des weiter verfolgten Anspruchs auf Nachbesserung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wärmedämmverbundsystem muss gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschluss des Nachbesserungsrechts durch Wahl von Schadensersatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Durchfeuchtete Hausfassade - Bauunternehmer dichtete bei einem Einfamilienhaus den Putz des Wärmedämmverbundsystems nicht ab

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Mangel trotz Funktionsfähigkeit des Werkes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss des Nachbesserungsrechts nach vorherigem Schadensersatzbegehren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Vereinbarung eines Festpreises gehört zur Errichtung eines Einfamilienhauses die Abdichtung des Putzes gegen Feuchtigkeit - Mit Beauftragung zur Abdichtung als Zusatzleistung muss Bauherr nicht rechnen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wärmedämmverbundsystem muss gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden! (IBR 2017, 370)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1052
  • NZBau 2017, 550
  • BauR 2017, 1423
  • BauR 2018, 1000
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 225/82

    Umfang der Leistungspflicht des Unternehmers bei schlüsselfertiger Erstellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2017 - 1 U 48/16
    Bei der Vereinbarung eines Festpreises kann der Bauherr grundsätzlich davon ausgehen, dass alle für die Errichtung des Bauwerks notwendigen Leistungen umfasst sind (BGH, Urteil vom 22.09.1983, VII ZR 225/82, Rn. 11 ff. bei juris; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn. 1519).
  • KG, 12.11.1979 - 16 U 3065/76

    Zumutbarkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen; Anspruch auf Schadensersatz neben

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2017 - 1 U 48/16
    Das Verlangen nach Schadenersatz schließt das Verlangen nach einer Nachbesserung aus (für §§ 633 Abs. 2, 635 BGB KG BauR 1981, 380, 382).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2017 - 1 U 48/16
    g) Um eine Überkompensation des Schadens zu vermeiden, steht dem Bauherren vor einer Durchführung der Sanierung Schadenersatz nur in Höhe der Nettokosten für die Mangelbeseitigung zu (BGH, Urteil vom 22.07.2010, VII ZR 176/09, juris).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 134/12

    Werkmangel: Standsicherheitsnachweis für eine Treppe als geschuldete

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2017 - 1 U 48/16
    Durch ein Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik wird aber ein Mangel der Leistung unabhängig davon begründet, ob er sich bereits nachteilig auswirkt (BGH NJW 2013, 1226).
  • LG Itzehoe, 15.06.2016 - 2 O 134/13

    VOB-Vertrag: Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2017 - 1 U 48/16
    unter Aufrechterhaltung des Urteils des Landgerichts Itzehoe vom 15.06.2016 zu dem Aktenzeichen 2 O 134/13 im Übrigen das Urteil abzuändern, soweit es die Abweisung des Klagantrags zu 3. betrifft, und zwar dahingehend, dass die Beklagte dazu verurteilt wird, den Estrichfußboden im Erdgeschoss des Hauses auf dem Grundstück im ..., dort sowohl im Wohnzimmer an der südöstlichen Wand, als auch in der Küche an der nordöstlichen Wand, mangelfrei so herzustellen, dass die Absenkung der Ränder an den Estrichflächen nicht mehr als 6 mm beträgt.
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