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OLG Schleswig, 31.05.2010 - Not 5/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 3
Mitwirkungsverbot für notarielle Tätigkeit bei anwaltlicher Vorbefassung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Mitwirkungsverbots bei anwaltlicher Vorbefassung eines Notars
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 75; BeurkG § 3 Abs. 1 Nr. 4, 7; DONot § 15
Umfang des Mitwirkungsverbots bei anwaltlicher Vorbefassung eines Notars - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2010, 960
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 05.03.2007 - Not 4/06
Ermahnung eines Notars wegen Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2010 - Not 5/09
Es bleibt deshalb dabei, dass eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich ist (so schon Senat NJW 2007, 3651 f bei juris Rn. 19; ebenso Beschluss vom 9. Februar 2009, Not 4/08, S. 7;… Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO , 6. Aufl. 2008, § 75 Rn. 9;… Eylmann/Vaasen, BNotO , 2. Aufl. 2004, § 75 Rn. 14).Allein der Umstand, dass ein Beteiligter in anderen Angelegenheiten, z.B. anwaltlich, durch eine Sozietät betreut wird, ist für die Übernahme des notariellen Amtsgeschäfts unschädlich wie § 3 Abs. 2 BeurkG zeigt (Senat, Beschluss vom 5. März 2007, Not 4/06, NJW 2007, 3651 f).
- OLG Schleswig, 09.02.2009 - Not 4/08
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2010 - Not 5/09
Es bleibt deshalb dabei, dass eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich ist (…so schon Senat NJW 2007, 3651 f bei juris Rn. 19; ebenso Beschluss vom 9. Februar 2009, Not 4/08, S. 7;… Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO , 6. Aufl. 2008, § 75 Rn. 9;… Eylmann/Vaasen, BNotO , 2. Aufl. 2004, § 75 Rn. 14).
- KG, 07.03.2016 - Not 18/15
Pflichtverletzung des Urkundsnotars: Besondere Belehrungspflicht bei Abschluss …
Der Senat entscheidet ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss, § 75 Abs. 5 S. 3 BNotO, weil der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und die Beteiligten keine mündliche Verhandlung beantragt haben (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 31. Mai 2010 - Not 5/09 - juris).