Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 3 U 162/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsnatur der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung an einer Wohnung; Berechtigung des Eigentümers zur Kündigung
- RA Kotz
Überlassung privat und gewerblich genutztes Grundstück auf Lebenszeit als Leihvertrag - Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 604; BGB § 605 Nr. 1
Rechtsnatur der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung an einer Wohnung; Berechtigung des Eigentümers zur Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 01.08.2011 - 6 O 171/11
- OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 3 U 162/11
- BGH, 06.12.2012 - V ZR 44/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 34/83
Wirksamkeit der formlosen Einräumung eines Wohnrechts
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 3 U 162/11
Zutreffend hat das Landgericht zugrunde gelegt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Vertrag, der die Verpflichtung zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung einer Wohnung auf Lebenszeit zum Inhalt hat, als Leihvertrag anzusehen ist, der nicht der für Schenkungsversprechen erforderlichen Form bedarf (BGH NJW 1985, 1553). - OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96
Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohn- und Nutzungsrechts …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 3 U 162/11
Da die Vorschrift des § 571 BGB auf ein Leihverhältnis keine Anwendung findet, endet mit der Veräußerung des Grundstücks das nur schuldrechtliche Nutzungsrecht (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 152 ). - OLG Düsseldorf, 09.03.2001 - 3 Wx 12/01
Leihverhältnis über Räume - außerordentliche Kündigung - Eigenbedarf - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 3 U 162/11
Für die Berücksichtigung der Interessen des Entleihers gilt, dass diese umso mehr wiegen, je mehr er sich auf die Dauer der Leihe verlassen und entsprechende Investitionen getätigt hat (OLG Düsseldorf WuM 2001, 555). - OLG Koblenz, 16.01.1996 - 3 W 693/95
Kündigung eines schuldrechtlichen Wohnrechts
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 3 U 162/11
Eine wirtschaftliche Notwendigkeit zur Kündigung der Leihe eines Hausgrundstücks kann darin liegen, dass die Eigentümer nicht mehr in der Lage sind, die zur Finanzierung des Immobilienerwerbs erforderlichen finanzielle Mittel aufzubringen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1996, 843 ).