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   OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11   

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https://dejure.org/2012,1463
OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11 (https://dejure.org/2012,1463)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.02.2012 - 9 U 57/11 (https://dejure.org/2012,1463)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 9 U 57/11 (https://dejure.org/2012,1463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kapitalanlageberatungsvertrag: Umfang der Beratungspflichten gegenüber einem fachkundigen Anlageinteressenten bei einem Zins-Swap-Geschäft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beratungspflichten einer Bank bei Vermittlung eines Zins-Swap-Geschäfts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beratungspflichten einer Bank bei Vermittlung eines Zins-Swap-Geschäfts

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Beratungspflichten einer Bank bei Vermittlung eines Zins-Swap-Geschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Stuttgart, 14.12.2011 - 9 U 11/11

    Swap-Vertrag: Aufklärungspflicht der Bank bei Zinswährungsswap-Geschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11
    Das Verlustrisiko des Kunden setzt sich somit während der Laufzeit des Vertrages aus der Summe der einerseits seit Vertragsbeginn erhaltenen oder geleisteten Zinszahlungen und dem aktuellen Marktwert zusammen (vgl. Senat: Urt. v. 14.12.2011, 9 U 11/11).

    Die Ermittlung ist deutlich komplexer und war für die Klägerin angesichts der Optionsstrukturen des Zinssatzswap-Vertrages nicht möglich (vgl. Senat, Urt. v. 14.12.2011, 9 U 11/11).

    Um Letzteres zu vermeiden, war - wie dargestellt - ein effektives Risikomanagement der Klägerin zwingend erforderlich, auf welches die Beklagte hätte hinweisen müssen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2011, 9 U 11/11).

    Die Pflicht, auf die Notwendigkeit eines effektiven Risikomanagements hinzuweisen, wird nicht durch die Praxis der Banken beseitigt, ohne konkrete vertragliche Vereinbarung den Swap-Vertrag zu überwachen, nach eigenem Gutdünken Auflösungsempfehlungen zu geben und in freigewählten Abständen den Marktwert dem Kunden mitzuteilen (vgl. Senatsurteil vom 14.12.2011, 9 U 11/11).

    Er kann nicht davon ausgehen, dass der Anleger das theoretische Maximalrisiko tragen will und muss die konkrete Risikobereitschaft erfragen (Senatsurteil v. 14.12.2011, 9 U 11/11).

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie spezielle Risiken, welche sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGH Urt. v. 22.03.2011, XI ZR 33/10; Urt. v. 6.07.1993, IX ZR 12/93).

    Entscheidend für das Ausmaß an Beratungspflichten sind demnach die Relationen "Flexibilität" des Produkts und das einzugehende Risiko des Kunden (BGH Urt. v. 22.03.2011, XI ZR 33/10; Urt. v. 6.07.1993, IX ZR 12/93; vgl. auch Spindler NJW 2011, 1920).

    Ob die Beklagte - wie vom Landgericht angenommen - zur Vermeidung eines Interessenkonflikts zur Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert verpflichtet war, kann dahin gestellt bleiben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22.03.2011, XI ZR 33/10).

    Nach den gem. §§ 529, 531 ZPO bindenden Feststellungen des Landgerichts war vorliegend in den Swap eine "Marge" von 58.500,00 EUR einstrukturiert, so dass der Vertrag in Höhe von 1, 95 % der Betragssumme einen negativen Marktwert aufwies (vgl. BGH, Urt. v. 22.03.2011, XI ZR 33/10).

    Schließlich war der Beklagten bewusst, dass ihre Wortwahl ("Zinssicherung") und die Herausstellung der subjektiven Zinsmeinung der Klägerin (vgl. Präsentation v. 24.05.2007, Anl. B 3, S. 7) geeignet war, von den Risiken des Vertrags abzulenken (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011, XI ZR 33/10; Senatsurteil v. 27.10.2010, 9 U 148/08).

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 12/93

    Wirksamkeit der ohne Zustimmung des Mandanten vorgenommenen Abtretung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie spezielle Risiken, welche sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGH Urt. v. 22.03.2011, XI ZR 33/10; Urt. v. 6.07.1993, IX ZR 12/93).

    Entscheidend für das Ausmaß an Beratungspflichten sind demnach die Relationen "Flexibilität" des Produkts und das einzugehende Risiko des Kunden (BGH Urt. v. 22.03.2011, XI ZR 33/10; Urt. v. 6.07.1993, IX ZR 12/93; vgl. auch Spindler NJW 2011, 1920).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11
    Der Inhalt der Beratung hat sich danach auszurichten, welches Anlageziel der Kunde verfolgt (BGHZ 123, 126).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11
    Das vermutete Verschulden hat die insoweit gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB darlegungs- und beweispflichtige Beklagte nicht widerlegt (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2007, III ZR 44/06).
  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 115/89

    Aufklärungspflicht des Vermittlers von Aktien- und Aktienindex-Optionen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11
    Eine Einschränkung hinsichtlich des Umfangs der Beratungspflichten gegenüber mittelständischen Unternehmen lässt sich ungeachtet der vorwiegend aufsichtsrechtlichen Funktion des § 31 a Abs. 2 WpHG i.d.F. v. 2007 der zivilrechtlichen Rechtsprechung nicht entnehmen (vgl. BGH NJW 1991, 1106; 1981, 1440; OLG Koblenz WM 2010, 453).
  • BGH, 06.04.1981 - II ZR 84/80

    Differenzeinwand - Schädigung - Culpa in contrahendo - CIC -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11
    Eine Einschränkung hinsichtlich des Umfangs der Beratungspflichten gegenüber mittelständischen Unternehmen lässt sich ungeachtet der vorwiegend aufsichtsrechtlichen Funktion des § 31 a Abs. 2 WpHG i.d.F. v. 2007 der zivilrechtlichen Rechtsprechung nicht entnehmen (vgl. BGH NJW 1991, 1106; 1981, 1440; OLG Koblenz WM 2010, 453).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 9 U 164/08

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäften: Verletzung der Pflicht zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11
    Die Wortwahl der Beklagten lässt den Kunden vielmehr in dem irrigen Glauben, dass es ausreiche, die Erfolgsaussichten des Swaps anhand der Markterwartungen bezüglich der Zinsentwicklung zu beurteilen (vgl. Senatsurteil vom 26.2.2010, 9 U 164/08).
  • OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09

    Bankenhaftung: Zum Umfang der Beratungspflichten bei Zinsswap-Geschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11
    Eine Einschränkung hinsichtlich des Umfangs der Beratungspflichten gegenüber mittelständischen Unternehmen lässt sich ungeachtet der vorwiegend aufsichtsrechtlichen Funktion des § 31 a Abs. 2 WpHG i.d.F. v. 2007 der zivilrechtlichen Rechtsprechung nicht entnehmen (vgl. BGH NJW 1991, 1106; 1981, 1440; OLG Koblenz WM 2010, 453).
  • OLG Stuttgart, 27.10.2010 - 9 U 148/08

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichten einer Bank im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11
    Schließlich war der Beklagten bewusst, dass ihre Wortwahl ("Zinssicherung") und die Herausstellung der subjektiven Zinsmeinung der Klägerin (vgl. Präsentation v. 24.05.2007, Anl. B 3, S. 7) geeignet war, von den Risiken des Vertrags abzulenken (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011, XI ZR 33/10; Senatsurteil v. 27.10.2010, 9 U 148/08).
  • BGH, 29.07.2008 - XI ZR 546/07

    Erinnerung gegen den Kostenansatz der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 116/05

    Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Anwaltsregress aufgrund

  • LG Stuttgart, 24.03.2011 - 25 O 191/10
  • BGH, 12.03.2002 - XI ZR 258/01

    Geschäfte mit Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • OLG Nürnberg, 19.08.2013 - 4 U 2138/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einem

    Jedenfalls in einem solchen Fall muss die beratende Bank (anders als in dem vom OLG Stuttgart mit Urteil vom 01.02.2012 [= BKR 2012, 300] entschiedenen Sachverhalt) nicht bereits vor oder bei Abschluss des Vertrages ungefragt auf die Notwendigkeit eines "effektiven Risikomanagements" hinweisen.
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 31/12

    Beratungspflichtverletzung bei Swapgeschäften wegen einer unterlassenen

    Bei Swapgeschäften erhält, anders als dies bei gängigen Austauschverträgen wie Kauf oder Darlehen der Fall ist, nicht jeder Vertragspartner unabhängig von seiner eigenen Leistung einen eigenständigen Wert aus der Leistung des anderen, so dass nicht beide von dem Geschäft profitieren (vgl. Roberts, BKR 2012, 377 [378]); vielmehr ist der Gewinn der einen Seite spiegelbildlich der Verlust der anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (a)]).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 362/11

    Bank muss bei Swapgeschäften über einstrukturierten negativen Anfangswert

    Bei Swapgeschäften erhält, anders als dies bei gängigen Austauschverträgen wie Kauf oder Darlehen der Fall ist, nicht jeder Vertragspartner unabhängig von seiner eigenen Leistung einen eigenständigen Wert aus der Leistung des anderen, so dass nicht beide von dem Geschäft profitieren (vgl. Roberts, BKR 2012, 377 [378]); vielmehr ist der Gewinn der einen Seite spiegelbildlich der Verlust der anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (a)]).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 363/11

    Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem negativen Anfangswert bei

    Bei Swapgeschäften erhält, anders als dies bei gängigen Austauschverträgen wie Kauf oder Darlehen der Fall ist, nicht jeder Vertragspartner unabhängig von seiner eigenen Leistung einen eigenständigen Wert aus der Leistung des anderen, so dass nicht beide von dem Geschäft profitieren (vgl. Roberts, BKR 2012, 377 [378]); vielmehr ist der Gewinn der einen Seite spiegelbildlich der Verlust der anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (a)]).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 375/11

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung der

    Bei Swapgeschäften erhält, anders als dies bei gängigen Austauschverträgen wie Kauf oder Darlehen der Fall ist, nicht jeder Vertragspartner unabhängig von seiner eigenen Leistung einen eigenständigen Wert aus der Leistung des anderen, so dass nicht beide von dem Geschäft profitieren (vgl. Roberts, BKR 2012, 377 [378]); vielmehr ist der Gewinn der einen Seite spiegelbildlich der Verlust der anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (a)]).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 43/12

    Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich eines negativen Anfangswerts eines

    Bei Swapgeschäften erhält, anders als dies bei gängigen Austauschverträgen wie Kauf oder Darlehen der Fall ist, nicht jeder Vertragspartner unabhängig von seiner eigenen Leistung einen eigenständigen Wert aus der Leistung des anderen, so dass nicht beide von dem Geschäft profitieren (vgl. Roberts, BKR 2012, 377 [378]); vielmehr ist der Gewinn der einen Seite spiegelbildlich der Verlust der anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (a)]).
  • LG Düsseldorf, 16.05.2014 - 8 O 37/12

    Umfang der Verpflichtung einer Bank zur kunden- und objektgerechten Beratung;

    Bei Swapgeschäften erhält, anders als dies bei gängigen Austauschverträgen wie Kauf oder Darlehen der Fall ist, nicht jeder Vertragspartner unabhängig von seiner eigenen Leistung einen eigenständigen Wert aus der Leistung des anderen, so dass nicht beide von dem Geschäft profitieren (vgl. Roberts, BKR 2012, 377 [378]); vielmehr ist der Gewinn der einen Seite spiegelbildlich der Verlust der anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (a)]).
  • OLG Stuttgart, 04.04.2018 - 9 U 140/17

    Bankenhaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einem Swap-Geschäft; Verjährung

    Bewertungen und Empfehlungen hingegen brauchen ex ante betrachtet lediglich vertretbar zu sein (Senat, Urteil vom 01.02.2012 - 9 U 57/11, BKR 2012, 300, 301 m. Hinw. auf BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10).
  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 20/12

    Schadensersatz wegen Beratungsfehler bei Swapgeschäften; Verletzung der

    Bei Swapgeschäften erhält, anders als dies bei gängigen Austauschverträgen wie Kauf oder Darlehen der Fall ist, nicht jeder Vertragspartner unabhängig von seiner eigenen Leistung einen eigenständigen Wert aus der Leistung des anderen, so dass nicht beide von dem Geschäft profitieren (vgl. Roberts, BKR 2012, 377 [378]); vielmehr ist der Gewinn der einen Seite spiegelbildlich der Verlust der anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (B)]).
  • LG Düsseldorf, 04.04.2014 - 8 O 301/12

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Freistellung von der

    Bei Swapgeschäften erhält, anders als dies bei gängigen Austauschverträgen wie Kauf oder Darlehen der Fall ist, nicht jeder Vertragspartner unabhängig von seiner eigenen Leistung einen eigenständigen Wert aus der Leistung des anderen, so dass nicht beide von dem Geschäft profitieren (vgl. Roberts, BKR 2012, 377 [378]); vielmehr ist der Gewinn der einen Seite spiegelbildlich der Verlust der anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 [unter II 2 d bb (2) (a)]).
  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 324/11

    Aufklärungspflichtverletzung bei unterlassenem Hinweis auf den negativen

  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 442/11

    Beratungspflichtverletzung bei unterlassener Aufklärung über den negativen

  • LG Düsseldorf, 04.04.2014 - 8 O 89/12

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Freistellung von der

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 343/11

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung einer Bank bzgl. Durchführung

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