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   OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 5 U 140/03   

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https://dejure.org/2004,8184
OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 5 U 140/03 (https://dejure.org/2004,8184)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.03.2004 - 5 U 140/03 (https://dejure.org/2004,8184)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. März 2004 - 5 U 140/03 (https://dejure.org/2004,8184)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Anwenbarkeit des Art. 40 Abs. 1 des Einführungsgesetzes in das Bürgerliche Gesetzbuch (EGBGB); Vollendung des Delikttatbestandes nach dem 01.06.1999; Voraussetzungen eines weiterfressenden Fehlers bei Eigentumsverletzungen; Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Art. ...

  • Judicialis

    EGBGB Art. 40 Abs. 1; ; EGBGB Art. 38 a. F.

  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 40 Abs. 1; EGBGB Art. 38 (a.F.)
    Zum Wahlrecht des Geschädigten zwischen dem Recht des Staates, in dem der Ersatzpflichtige gehandelt hat, und dem Recht des Staates, in dem der Erfolg eingetreten ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.1998 - VI ZR 109/97

    Eigentumsverletzung durch Anfertigung einer neuen Sache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 5 U 140/03
    Auch aus den seitens der Klägerin angeführten BGH-Entscheidungen (BGHZ 117, 183 ff. - Kondensatorentscheidung - BGHZ 138, 230 ff. - Transistorentscheidung - und BGHZ 105, 346 ff. - Futtermittelentscheidung -) ergibt sich nichts anderes, da in diesen Entscheidungen die genannten Grundsätze lediglich weiterentwickelt wurden (in der Kondensatorentscheidung dahingehend, dass sich eine Eigentumsverletzung auch dadurch ereignen kann, dass bei später vorgenommenen Reparaturarbeiten mangelhafte Teile nicht ohne Beschädigung der mangelfreien Teile von diesen getrennt werden können, wenn zuvor durch Verbindung mangelhafter Sachen mit mangelfreien Sachen eine neue Sache hergestellt worden ist; bzgl. der Transistorenentscheidung, dass von einer Eigentumsverletzung bereits dann ausgegangen werden kann, wenn bei Anfertigung einer Neusache mangelhafte Teile eines Zulieferers mit einwandfreien Teilen des Herstellers verbunden werden und bereits im Zeitpunkt der Verbindung unbrauchbar werden; bzgl. der Futtermittelentscheidung, dass durch fehlerhaftes Futtermittel hinsichtlich der kontaminierten Tiere bereits eine derartige Befindlichkeitsveränderung eingetreten sein kann, die als Eigentumsverletzung angesehen werden kann, selbst wenn die Befindlichkeitsveränderung noch nicht definitiv eingetreten ist).
  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 276/90

    Eigentumsverletzung durch Herstellung einer mangelhaften Sache bei Verbindung mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 5 U 140/03
    Auch aus den seitens der Klägerin angeführten BGH-Entscheidungen (BGHZ 117, 183 ff. - Kondensatorentscheidung - BGHZ 138, 230 ff. - Transistorentscheidung - und BGHZ 105, 346 ff. - Futtermittelentscheidung -) ergibt sich nichts anderes, da in diesen Entscheidungen die genannten Grundsätze lediglich weiterentwickelt wurden (in der Kondensatorentscheidung dahingehend, dass sich eine Eigentumsverletzung auch dadurch ereignen kann, dass bei später vorgenommenen Reparaturarbeiten mangelhafte Teile nicht ohne Beschädigung der mangelfreien Teile von diesen getrennt werden können, wenn zuvor durch Verbindung mangelhafter Sachen mit mangelfreien Sachen eine neue Sache hergestellt worden ist; bzgl. der Transistorenentscheidung, dass von einer Eigentumsverletzung bereits dann ausgegangen werden kann, wenn bei Anfertigung einer Neusache mangelhafte Teile eines Zulieferers mit einwandfreien Teilen des Herstellers verbunden werden und bereits im Zeitpunkt der Verbindung unbrauchbar werden; bzgl. der Futtermittelentscheidung, dass durch fehlerhaftes Futtermittel hinsichtlich der kontaminierten Tiere bereits eine derartige Befindlichkeitsveränderung eingetreten sein kann, die als Eigentumsverletzung angesehen werden kann, selbst wenn die Befindlichkeitsveränderung noch nicht definitiv eingetreten ist).
  • BGH, 25.10.1988 - VI ZR 344/87

    Eigentumsverletzung durch Beimischung pharmokologischer Stoffe in Tierfutter;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 5 U 140/03
    Auch aus den seitens der Klägerin angeführten BGH-Entscheidungen (BGHZ 117, 183 ff. - Kondensatorentscheidung - BGHZ 138, 230 ff. - Transistorentscheidung - und BGHZ 105, 346 ff. - Futtermittelentscheidung -) ergibt sich nichts anderes, da in diesen Entscheidungen die genannten Grundsätze lediglich weiterentwickelt wurden (in der Kondensatorentscheidung dahingehend, dass sich eine Eigentumsverletzung auch dadurch ereignen kann, dass bei später vorgenommenen Reparaturarbeiten mangelhafte Teile nicht ohne Beschädigung der mangelfreien Teile von diesen getrennt werden können, wenn zuvor durch Verbindung mangelhafter Sachen mit mangelfreien Sachen eine neue Sache hergestellt worden ist; bzgl. der Transistorenentscheidung, dass von einer Eigentumsverletzung bereits dann ausgegangen werden kann, wenn bei Anfertigung einer Neusache mangelhafte Teile eines Zulieferers mit einwandfreien Teilen des Herstellers verbunden werden und bereits im Zeitpunkt der Verbindung unbrauchbar werden; bzgl. der Futtermittelentscheidung, dass durch fehlerhaftes Futtermittel hinsichtlich der kontaminierten Tiere bereits eine derartige Befindlichkeitsveränderung eingetreten sein kann, die als Eigentumsverletzung angesehen werden kann, selbst wenn die Befindlichkeitsveränderung noch nicht definitiv eingetreten ist).
  • BGH, 24.03.1992 - VI ZR 210/91

    Produkthaftung bei Weiterfresserschaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 5 U 140/03
    Bezogen auf den hier vorliegenden Fall der Einbau schadhafter Teile in Motoren bedeutet dies, dass ein fehlerhaftes Motorteil später zur Beschädigung bzw. Zerstörung des sonst fehlerfreien Motors führen muss (vgl. BGH NJW 92, 1678 und OLG Köln VersR 91, 348 sowie Thomas-Putzo, aaO, Rn. 213).
  • BGH, 14.05.1985 - VI ZR 168/83

    Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Beschädigung der Kaufsache aufgrund

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 5 U 140/03
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist jedoch bei sog. weiterfressenden Fehlern nur dann ein Schadenersatzanspruch in Erwägung zu ziehen, wenn das sog. Integritätsinteresse (Haftung des Herstellers) und das Nutzungs- und Äquivalenzinteresse (Gewährleistung des Vertragspartners) nicht "stoffgleich" sind, d. h. wenn sich die im Mangel verkörperte Entwertung der Sache für das Äquivalenz- und Nutzungsinteresse nicht deckt (vgl. grundlegend BGH NJW 85, 2420 und Palandt-Thomas, aaO).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 5 U 140/03
    Hiervon ist jedenfalls im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (wobei der BGH stillschweigend eine uneingeschränkte Geltung der Norm bejaht, vgl. NJW 1974, 410; IPRspr. 1978 Nr. 21 und IPRspr. 1983 Nr. 43 sowie - offen lassend - IPRspr. 1995 Nr. 39, und das OLG Hamburg ausdrücklich, vgl. IPRspr. 1994 Nr. 51) und weiten Teilen der Literatur (vgl. hierzu Staudinger-von Hoffmann aaO, Rn. 245 m. w. N. und MüKO-Kreuzer, 2. Auflage, Art. 38 EGBGB Rn. 304 m. w. N.) auszugehen.
  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79

    Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 5 U 140/03
    Zu Recht wurde seitens des Landgerichtes darauf hingewiesen, dass auch derartige Ansprüche, soweit sie, wie im vorliegenden Fall, auf Mängeln der Sache beruhen, innerhalb von 6 Monaten verjähren (vgl. Palandt-Putzo, aaO, § 477 BGB Rn. 6 unter Verweis auf die grundlegende Entscheidung BGHZ 77, 215).
  • OLG Köln, 16.11.1990 - 19 U 129/89

    Hersteller ; Motor ; Fehler; Motorteil; Zerstörung; Haftung; Deliktsrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 5 U 140/03
    Bezogen auf den hier vorliegenden Fall der Einbau schadhafter Teile in Motoren bedeutet dies, dass ein fehlerhaftes Motorteil später zur Beschädigung bzw. Zerstörung des sonst fehlerfreien Motors führen muss (vgl. BGH NJW 92, 1678 und OLG Köln VersR 91, 348 sowie Thomas-Putzo, aaO, Rn. 213).
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