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   OLG Stuttgart, 01.03.2010 - 2 Ws 176/09   

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https://dejure.org/2010,15104
OLG Stuttgart, 01.03.2010 - 2 Ws 176/09 (https://dejure.org/2010,15104)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.03.2010 - 2 Ws 176/09 (https://dejure.org/2010,15104)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. März 2010 - 2 Ws 176/09 (https://dejure.org/2010,15104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Klageerzwingungsverfahren: Eigentümer als Verletzter bei einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs eines Verletzten i.S. von § 172 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 1; TierSchG § 17
    Begriff des Verletzten i.S. von § 172 Abs. 1 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 Ws 284/16

    Klageerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft einer im Tierschutz engagierten

    In Bezug auf die Strafnorm des § 17 TierSchG hat die obergerichtliche Rechtsprechung selbst für den Tierhalter überwiegend die Verletzteneigenschaft verneint, da diese nur den Schutz der Tiere bezweckt (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. August 2013 - 1 Ws 227/13, NStZ 2014, 174, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. März 2010 - 2 Ws 176/09, Die Justiz 2010, 309, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 1 Ws 1/07, NStZ 2007, 483, vgl. auch Graalmann-Scheerer, in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 172 Rn. 100; anders, allerdings ohne Begründung, offenbar KG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 1 Zs 348/01, juris; zudem Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 172 Rn. 30).
  • OLG Bamberg, 17.12.2015 - 3 Ws 47/15

    Antragsbefugnis des Erben und Pflichtteilsberechtigten im

    Als zur Antragstellung berechtigter "Verletzter" iSv § 172 I 1 StPO kann nur derjenige angesehen werden, der durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt ist (u. a. Festhaltung an OLG Bamberg, Beschluss vom 7.10.2008 - 3 Ws 60/08 = OLGSt StPO § 172 Nr. 47 und OLG Stuttgart, Justiz 2010, 309).

    a) Verletzter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (OLG Bamberg, Beschl. v. 07.10.2008 - 3 Ws 60/08 = OLGSt StPO § 172 Nr. 47; OLG Stuttgart Justiz 2010, 309; KK-Moldenhauer StPO 7. Aufl. § 172 Rn. 19, jeweils m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 29.11.2010 - 1 Ws 172/10

    Klageerzwingungsverfahren: Zulässigkeit bei Taten der Amtsanmaßung und des

    Verletzter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2010, 309; NJW 2002, 2893; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Auflage, § 172 Rn. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Düsseldorf, 20.03.2018 - 2b O 231/16

    Schadensersatzbegehren eines Hundealters wegen des Gebrauchs einer Schusswaffe

    Menschliche Interessen werden durch die Bestimmungen des TierSchG hingegen nicht geschützt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.03.2010 - 2 Ws 176/09).
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