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   OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07   

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https://dejure.org/2008,5257
OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07 (https://dejure.org/2008,5257)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.06.2008 - 5 U 42/07 (https://dejure.org/2008,5257)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - 5 U 42/07 (https://dejure.org/2008,5257)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erbrecht: Vermächtnis an den gesetzlichen Erben bei nicht eindeutigem Testament

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Zweifelssatzes zu Gunsten des gesetzlichen Erben bei ausdrücklicher Bestimmung der Nichtvermachung eines Gegenstands an den testamentarischen Erben; Beweislast eines testamentarischen Erben in Bezug auf einen abweichenden Erlasserwillen; ...

  • unalex.eu

    Art. 22 Nr. 1, 6 Nr. 3 Brüssel I-VO, 10 EVÜ
    Gerichtsstand der Widerklage - Der Gerichtsstand der Widerklage - Widerklage und Hauptklage - Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechte an unbeweglichen Sachen - Dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen - Autonome Auslegung - Erlöschen der vertraglichen Verpflichtungen

  • Judicialis

    BGB § 273; ; BGB § 2086; ; BGB § 2147; ; BGB § 2174; ; BGB § 2149; ; ZPO § 27; ; EuGVO Art. 6 Nr. 3; ; EuGVO Art. 22

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments; Ausschluss des Testamentserben von einem bestimmten Erbschaftsgegenstand; Voraussetzungen eines Zurückbehaltungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Vermächtnis an die gesetzlichen Erben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07
    Zu ermitteln ist allerdings nicht ein von der Erklärung losgelöster Wille, sondern was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH NJW 1993, 256; NJW 1983, 672).

    Es ist dann eine Frage der Einhaltung der Formvorschrift, ob der durch Auslegung ermittelte Wille des Erblassers im Testament zumindest angedeutet ist (BGHZ 80, 242; NJW 1983, 672).

  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 191/04

    Geltendmachung von Abschlagszahlungen und der Schlusszahlung im Bauprozess

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07
    Es handelt sich insoweit um eine sachdienliche Erweiterung des Klagantrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO, die auch in zweiter Instanz zulässig ist, ohne dass die Voraussetzungen des § 533 ZPO vorliegen müssen (BGH NJW 2004, 2152; NJW-RR 2006, 390).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07
    Es handelt sich insoweit um eine sachdienliche Erweiterung des Klagantrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO, die auch in zweiter Instanz zulässig ist, ohne dass die Voraussetzungen des § 533 ZPO vorliegen müssen (BGH NJW 2004, 2152; NJW-RR 2006, 390).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03

    Herausgabeanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer nach dem ZGB -DDR

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07
    Es ist anerkannt, dass auch eine unrichtige Buchposition von § 2018 BGB umfasst wird und daher herauszugeben ist (Ehm in juris-PK a.a.O. § 2018 Rdn. 25; Palandt-Edenhofer,a.a.O. § 2018 Rdn. 9; BGH FamRZ 2004, 537 ff.).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07
    Zu ermitteln ist allerdings nicht ein von der Erklärung losgelöster Wille, sondern was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH NJW 1993, 256; NJW 1983, 672).
  • BGH, 04.02.1993 - VII ZR 179/91

    Prozeßaufrechnung gegenüber Kläger aus Vertragsstaat des EuGVÜ

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07
    Außerhalb des Geltungsbereichs der EuGVVO (vergl. hierzu Art. 1 Abs. 2 a) EuGVVO für den Streitgegenstand der Klage) fordert die deutsche Rechtsprechung und die überwiegende Meinung in der Literatur - im Gleichlauf mit der Rechtslage bei der Aufrechnung - auch bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts einen Gerichtsstand für die Gegenforderung im Inland (BGH vom 12.5.1993, IPrax 1994, 115 f; BGH IPrax 1994, 114; Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht, 5. Aufl., Rdn. 868a, 868f; Staudinger - Magnus, BGB Kommentar (2002) Art. 32 EGBGB Rdn. 66; zum Gleichlauf von Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung: vergl. BGH NJW 1979, 2477; Münchner Kommentar - Spellenberg, BGB, 4. Aufl. Art. 32 EGBGB Rdn. 57).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07
    In diesem Fall liegt die Beweislast für außerhalb der Urkunde liegende Umstände bei der Partei, die sich auf sie beruft (BGH NJW 1999, 1702).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07
    Es ist dann eine Frage der Einhaltung der Formvorschrift, ob der durch Auslegung ermittelte Wille des Erblassers im Testament zumindest angedeutet ist (BGHZ 80, 242; NJW 1983, 672).
  • BGH, 20.06.1979 - VIII ZR 228/76

    Geltendmachung einer Restkaufpreisforderung - Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07
    Außerhalb des Geltungsbereichs der EuGVVO (vergl. hierzu Art. 1 Abs. 2 a) EuGVVO für den Streitgegenstand der Klage) fordert die deutsche Rechtsprechung und die überwiegende Meinung in der Literatur - im Gleichlauf mit der Rechtslage bei der Aufrechnung - auch bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts einen Gerichtsstand für die Gegenforderung im Inland (BGH vom 12.5.1993, IPrax 1994, 115 f; BGH IPrax 1994, 114; Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht, 5. Aufl., Rdn. 868a, 868f; Staudinger - Magnus, BGB Kommentar (2002) Art. 32 EGBGB Rdn. 66; zum Gleichlauf von Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung: vergl. BGH NJW 1979, 2477; Münchner Kommentar - Spellenberg, BGB, 4. Aufl. Art. 32 EGBGB Rdn. 57).
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