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   OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 4b - 3 StE 5/12   

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OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 4b - 3 StE 5/12 (https://dejure.org/2013,17108)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.07.2013 - 4b - 3 StE 5/12 (https://dejure.org/2013,17108)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 4b - 3 StE 5/12 (https://dejure.org/2013,17108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 99 StGB, § 1 Abs 1 Nr 4 StrÄndG 4
    Geheimdienstliche Agententätigkeit: Ausüben gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen zwei russische Spione wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 99 StGB

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 99 StGB
    Spionage-Prozess - Mehrjährige Haftstrafen für Agenten-Ehepaar Anschlag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil des Staatsschutzsenats in der Strafsache gegen zwei russische Spione wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 99 Strafgesetzbuch

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.07.2013)

    Russisches Agentenpaar muss mehrere Jahre in Haft

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der geheimdienstlichen Agententätigkeit

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.01.2013)

    Prozess um russisches Agentenpaar: Die Maulwürfe im deutschen Garten

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    OLG Stuttgart eröffnet Prozess wegen Spionage - Agenten-Ehepaar angeklagt

  • generalbundesanwalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 27.09.2012)

    Anklage wegen mutmaßlicher Spionage

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.01.2013)

    Prozess gegen Spionage-Paar: Was Alpenkuh1 nach Moskau funkte

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Kelchblatt (Software)

Sonstiges

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 22.11.2014)

    Heidrun Anschlag: Russische Spionin wurde offenbar von Moskau freigekauft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.05.2012 - AK 10/12

    Geheimdienstliche Agententätigkeit: Strafbarkeit der Tätigkeit gegen einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 3 StE 5/12
    (3) Die Angeklagten haben sich mit ihrer Agententätigkeit schließlich auch insoweit gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet und somit nach § 99 StGB strafbar gemacht, als sie aus dem niederländischen Außenministerium beschaffte Dokumente mit EU-Bezug bzw. solche, die EU-Dokumente enthielten, weitergeleitet haben (BGH-ErmR - Beschlüsse vom 3. April 2012 - 1 BGs 149 und 152/12 in vorliegender Sache; offen gelassen: BGH, NStZ-RR 2012, 244 und BGH, Beschluss v. 2. August 2012 - 3 BJs 41/11- 3 AK 24 und 25/12, jeweils in vorliegender Sache).

    Die Angeklagten haben sich weiter gem. §§ 99, 25 Abs. 2 StGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen einen NATO-Vertragsstaat, namentlich das Königreich der Niederlande, strafbar gemacht (BGH, NStZ-RR 2012, 244 in vorliegender Sache).

    An dieser Rechtslage hat sich durch Inkrafttreten des NATO-Truppenschutzgesetzes nichts geändert (BGH, NStZ-RR 2012, 244, im Anschluss an BGHSt 32, 104 ff.).

    Die unmittelbar aus dem niederländischen Hoheitsbereich, nämlich dem dortigen Außenministerium, erlangten Dokumente vermittelten nicht nur Erkenntnisse über Angelegenheiten der EU und der NATO, sondern berührten als amtliche niederländische Dokumente schon deswegen unmittelbar die eigenen Angelegenheiten und Interessen der Niederlande (BGH, NStZ-RR 2012, 244, auch insoweit mit Bestätigung von BGHSt 32, 104 ff.).

  • BGH, 12.10.1983 - 3 StR 312/83

    Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen diejenigen NATO-Vertragsstaaten, welche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 3 StE 5/12
    Dabei ist es weder erforderlich, dass sich die geheimdienstliche Tätigkeit unmittelbar gegen die stationierten Truppen des Vertragsstaates richtet noch dass eine erkennbare Beziehung der Ausforschungstätigkeit zu den in Deutschland stationierten Truppen besteht (BGHSt 32, 104 ff.).

    An dieser Rechtslage hat sich durch Inkrafttreten des NATO-Truppenschutzgesetzes nichts geändert (BGH, NStZ-RR 2012, 244, im Anschluss an BGHSt 32, 104 ff.).

    Die unmittelbar aus dem niederländischen Hoheitsbereich, nämlich dem dortigen Außenministerium, erlangten Dokumente vermittelten nicht nur Erkenntnisse über Angelegenheiten der EU und der NATO, sondern berührten als amtliche niederländische Dokumente schon deswegen unmittelbar die eigenen Angelegenheiten und Interessen der Niederlande (BGH, NStZ-RR 2012, 244, auch insoweit mit Bestätigung von BGHSt 32, 104 ff.).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 3 StE 5/12
    Er verlangt nicht die Durchführung erfolgreicher Aufträge, sondern es reicht schon allein die aktive Tätigkeit für einen fremden Geheimdienst (zum Ganzen: BVerfGE 57, 250 ff.).

    (a) Der zentrale Spionagestraftatbestand des § 99 StGB dient dem Schutz des freiheitlich verfassten Staates nach außen und verbürgt damit den Freiraum, der Grundrechtsgarantien überhaupt erst ermöglicht und sich entfalten lässt (vgl. BVerfGE 57, 250 ff., 268).

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 3 StE 5/12
    Die einzelnen nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Angeklagten bilden eine tatbe-standliche Handlungseinheit; alle Einzelakte über die Jahrzehnte hinweg sind als insgesamt eine Tat zu werten und abzuurteilen (BGHSt 42, 215 ff.; 43, 1 ff.).

    § 99 StGB will gerade die langdauernden Agentenverhältnisse mit "open-end"-Charakter erfassen (BGHSt 43, 1 ff.).

  • BGH, 28.06.2018 - AK 24/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 3 StE 5/12
    (3) Die Angeklagten haben sich mit ihrer Agententätigkeit schließlich auch insoweit gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet und somit nach § 99 StGB strafbar gemacht, als sie aus dem niederländischen Außenministerium beschaffte Dokumente mit EU-Bezug bzw. solche, die EU-Dokumente enthielten, weitergeleitet haben (BGH-ErmR - Beschlüsse vom 3. April 2012 - 1 BGs 149 und 152/12 in vorliegender Sache; offen gelassen: BGH, NStZ-RR 2012, 244 und BGH, Beschluss v. 2. August 2012 - 3 BJs 41/11- 3 AK 24 und 25/12, jeweils in vorliegender Sache).

    Mit "Truppen" sind vielmehr, wie sich aus Art. 1 des NATO-Truppenstatuts vom 19. Juni 1951 (BGBl. II 1961, 1183) und der Begründung des Gesetzes zu dem Vertragswerk über die deutsch-niederländische militärische Zusammenarbeit (BT-Drucks. 13/10117, S. 46) ergibt, die militärischen Kräfte in Abgrenzung zum zivilen Gefolge gemeint, somit auch einzelne Soldaten (BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 BJs 41/11- 3 - AK 24 und 25/12 in vorliegender Sache unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in dessen Antragsschrift v. 13. Juli 2012).

  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 312/91

    Strafbarkeit der geheimdienstlichen Tätigkeit von Mitarbeitern des Ministeriums

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 3 StE 5/12
    (2) Jede gegen die NATO als solche und ihre Stellen, insbesondere ihre zentralen Dienststellen, ausgeübte geheimdienstliche Tätigkeit ist zugleich gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet (BGH bei Holtz MDR 1980, 105; BGHSt 38, 75; LK-Schmidt, aaO, § 99 Rn. 10; MüKoStGB/Lampe/Hegmann, aaO, § 99 Rn. 20).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 3 StE 5/12
    Die einzelnen nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Angeklagten bilden eine tatbe-standliche Handlungseinheit; alle Einzelakte über die Jahrzehnte hinweg sind als insgesamt eine Tat zu werten und abzuurteilen (BGHSt 42, 215 ff.; 43, 1 ff.).
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