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   OLG Stuttgart, 02.11.2006 - 2 U 58/06   

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OLG Stuttgart, 02.11.2006 - 2 U 58/06 (https://dejure.org/2006,3840)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.11.2006 - 2 U 58/06 (https://dejure.org/2006,3840)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. November 2006 - 2 U 58/06 (https://dejure.org/2006,3840)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung mit Warentestergebnissen: Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewinnabschöpfung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei Wettbewerbsverstoß kann unrechtmäßig erlangter Gewinn abgeschöpft werden

  • aufrecht.de
  • nomos.de PDF, S. 34

    Wettbewerbsr. Vorsatzhaftung, Gewinnabschöpfungsanspruch, Stufenklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines wettbewerbsrechtlichen Schadensersatzanspruchs in Form eines Gewinnabführungsanspruchs; Einbeziehung eines Rechts auf Auskunft, Rechnungslegung und erforderlichenfalls eidesstattliche Versicherung ; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs; Zweck des ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Gewinnabschöpfung und Auskunftsanspruch gegenüber einem Discounter

  • Judicialis

    UWG § 10

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 10 Abs. 1
    Voraussetzungen für Gewinnabführungsanspruch nach § 10 UWG bei Bewerbung eines Produkts mit "überholtem" Test der STIFTUNG WARENTEST - vorsätzlicher Wettbewerbsverstoß?

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnabschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 435
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2006 - 2 U 58/06
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass durch die Zuwiderhandlung bei einer Vielzahl von Abnehmern eine wirtschaftliche Schlechterstellung eingetreten ist, welche schon im Abschluss des Vertrages zu sehen ist (vgl. zu § 37 a WpHG [Schaden durch Erwerb eines Wertpapiers unabhängig von dessen Kursentwicklung] BGHZ 162, 306 ff.).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2006 - 2 U 58/06
    Bedingt vorsätzlich handelt, wer sein wettbewerbsrelevantes Verhalten fortsetzt, obgleich er sich auf Grund der ihm bekannten Tatsachen nicht der Einsicht verschließen kann, dass dieses unlauter ist (vgl. [zum Vorsatz im Bereicherungsrecht] BGHZ 133, 246, 250 m.w.N.; zum Urheberrecht OLG Hamburg, Urteil v. 8. Februar 2006 - 5 U 78/05 - [Cybersky] - bei Juris Rn. 65).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2006 - 2 U 58/06
    Mit diesen Ausführungen hat der Kläger die Beklagte hinreichend konkret auf zwei Tatsachen hingewiesen, welche deren Werbung i. S. d. § 3 UWG wettbewerbswidrig machten (vgl. BGH GRUR 1991, 679 f. - Fundestellenangabe; Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., Rn. 101 ff. zu § 6 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2006 - 2 U 58/06
    Bedingt vorsätzlich handelt, wer sein wettbewerbsrelevantes Verhalten fortsetzt, obgleich er sich auf Grund der ihm bekannten Tatsachen nicht der Einsicht verschließen kann, dass dieses unlauter ist (vgl. [zum Vorsatz im Bereicherungsrecht] BGHZ 133, 246, 250 m.w.N.; zum Urheberrecht OLG Hamburg, Urteil v. 8. Februar 2006 - 5 U 78/05 - [Cybersky] - bei Juris Rn. 65).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2006 - 2 U 58/06
    Der vorliegenden Problematik vergleichbar ist diejenige einer arglistigen Täuschung, bezüglich welcher anerkannt ist, dass derjenige, der sich die Vorzüge arbeitsteiligen Wirtschaftens zunutze macht, sich gegenüber seinem Vertragspartner nicht auf eine daraus resultierende eigene Unkenntnis berufen kann (vgl. BGHZ 117, 316 ff.; 132, 30 ff.; s. ferner BGH, Urteil vom 30. November 2004 - X ZR 43/03 - NJW 2005, 893 f.; je m.w.N.).
  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 43/03

    Anforderungen an die Organisation des Werkunternehmers bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2006 - 2 U 58/06
    Der vorliegenden Problematik vergleichbar ist diejenige einer arglistigen Täuschung, bezüglich welcher anerkannt ist, dass derjenige, der sich die Vorzüge arbeitsteiligen Wirtschaftens zunutze macht, sich gegenüber seinem Vertragspartner nicht auf eine daraus resultierende eigene Unkenntnis berufen kann (vgl. BGHZ 117, 316 ff.; 132, 30 ff.; s. ferner BGH, Urteil vom 30. November 2004 - X ZR 43/03 - NJW 2005, 893 f.; je m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12

    Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch

    Es ist allgemein anerkannt, dass mit dem Gewinnabschöpfungsanspruch ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung gemäß § 242 BGB einhergeht (OLGR Stuttgart 2007, 408; OLGR Frankfurt GRUR-RR 2009, 265).

    Für § 10 UWG reicht bedingter Vorsatz aus (OLGR Stuttgart 2007, 408; Köhler, a. a. O., § 10 UWG Rn. 6).

  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

    (1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum wird teilweise - wie vom Berufungsgericht - die Auffassung vertreten, eine geschäftlich relevante Irreführung des Verbrauchers liege vor, wenn für die Gruppe des mit einem älteren Testergebnis beworbenen Produkts neue Testergebnisse auf der Grundlage geänderter Prüfkriterien vorliegen, aufgrund derer die Richtigkeit des früheren Testergebnisses zweifelhaft ist, ohne dass das beworbene Produkt erneut getestet worden sein müsse (OLG Frankfurt, NJWE-WettbR 1996, 54, 55 [juris Rn. 6]; OLG Stuttgart, GRUR 2007, 435, 436 [juris Rn. 25]; OLG Hamm, Urteil vom 15. Februar 2007 - 4 U 165/06, juris Rn. 23; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 3 W 134/08, juris Rn. 7 f.; tendenziell OLG Zweibrücken, WRP 2012, 1136 Rn. 7 [juris Rn. 8]; Großkomm.UWG/Toussaint, 3. Aufl., § 5 Rn. 596; MünchKomm.UWG/Busche, 3. Aufl., § 5 Rn. 420; differenzierend Weidert in Harte/Henning, UWG, 5. Aufl., § 5 Rn. 686).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 187/07

    Unterlassungsanspruch gegen Abofallen-Betreiber

    Andere halten eine wirtschaftliche Schlechterstellung der Abnehmer für erforderlich, die entweder schon im Abschluss des Vertrages gesehen wird (vgl. OLG Stuttgart, GRUR 2007, 435, 437) oder aber einen Vermögensnachteil voraussetzen soll, an dem es fehle, wenn die Leistung ihren Preis wert und für den Abnehmer voll brauchbar sei (vgl. Piper/ Ohly, UWG, 4. Auflage, § 10 Rn 8).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 186/07

    Internet: Verstoß gegen die Preisangabeverordnung im Internetauftritt durch

    Andere halten eine wirtschaftliche Schlechterstellung der Abnehmer für erforderlich, die entweder schon im Abschluss des Vertrages gesehen wird (vgl. OLG Stuttgart, GRUR 2007, 435, 437) oder aber einen Vermögensnachteil voraussetzen soll, an dem es fehle, wenn die Leistung ihren Preis wert und für den Abnehmer voll brauchbar sei (vgl. Piper/ Ohly, UWG, 4. Auflage, § 10 Rn 8).
  • OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18
    Für § 10 UWG reicht auch bedingter Vorsatz aus (Senatsurteile vom 23. November 2017, a.a.O., Rn. 157, und vom 26. März 2013, a. a. O., Rn. 207; OLGR Stuttgart 2007, 408; Köhler, a. a. O., § 10 UWG Rn. 6).

    Nach der Aufgabe des Unmittelbarkeitszusammenhangs stellt das Merkmal "zu Lasten" lediglich einen Zusammenhang zwischen dem Gewinn des unlauter Handelnden und der wirtschaftlichen Schlechterstellung von Abnehmern her, ohne dass es darauf ankommt, ob der Gewinn dem Schaden entspricht oder gar dessen wirtschaftliche Kehrseite darstellt (OLG Stuttgart, GRUR 2007, 435, 437; Goldmann, a. a. O., Rn. 110; Wündisch in Götting/Nordemann, UWG, 3. Aufl., § 10 Rn. 17; Ohly in Ohly/Sosnitza, a. a. O., § 10 Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 20 U 63/19

    Intransparente Preiserhöhungen für Strom und Gas; Vorbereitung und Durchsetzung

    Der Kläger kann deshalb im Wege der Stufenklage auf Auskunft und Rechnungslegung sowie auf Leistung klagen (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2007, 350, 352).

    Vorsätzliche Begehung ist deshalb regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Täter sein Handeln nach einer Abmahnung fortsetzt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 482; OLG Schleswig MMR 2013, 579; OLG Köln GRUR-RR 2018, 431; OLG Stuttgart GRUR 2007, 435, 436 - Veralteter Matratzentest ).

  • LG München I, 18.05.2018 - 37 O 8325/17

    Begrenzung der Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf den Einzelfall

    Der Auskunftsanspruch bezieht sich auf die konkreten Verletzungshandlungen sowie auf die zur Berechnung des abzuführenden Gewinns maßgeblichen Tatsachen (OLG Stuttgart, 02.11.2006, 2 U 58/06; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Auflage, § 10, Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 6 U 33/09

    Gewinnabschöpfungsanspruch bei "Kostenfalle" im Internet

    Andere halten eine wirtschaftliche Schlechterstellung der Abnehmer für erforderlich, die aber schon im Abschluss des - ungewollten - Vertrags liegen könne (vgl. OLG Stuttgart, GRUR 2007, 435, 437; Piper/ Ohly / Sosnitza, UWG, 5. Auflage, § 10 Rn 8 f.).
  • LG Kiel, 30.12.2016 - 13 O 135/15

    Wettbewerb: Auskunftsanspruch im Zusammenhang mit einem

    Bedingt vorsätzlich handelt, wer sein wettbewerbsrelevantes Verhalten fortsetzt, obgleich er sich aufgrund der ihm bekannten Tatsachen nicht der Einsicht verschließen kann, dass dieses unlauter ist (OLG Stuttgart Urteil vom 02.11.2006, 2 U 58/06, Juris-Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 20 U 91/21
    Nach der Aufgabe des Unmittelbarkeitszusammenhangs stellt das Merkmal "zu Lasten" lediglich einen Zusammenhang zwischen dem Gewinn des unlauter Handelnden und der wirtschaftlichen Schlechterstellung von Abnehmern her, ohne dass es darauf ankommt, ob der Gewinn dem Schaden entspricht oder gar dessen wirtschaftliche Kehrseite darstellt (OLG Stuttgart, GRUR 2007, 435, 437; Goldmann, a. a. O., Rn. 110; Wündisch in Götting/Nordemann, UWG, 3. Aufl., § 10 Rn. 17; Ohly in Ohly/Sosnitza, a. a. O., § 10 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 4 U 135/07

    Voraussetzungen der Gewinnabschöpfung

  • LG Köln, 09.01.2018 - 33 O 8/17

    Auskunftserteilung über die Gewinnerzielung durch Vereinnahmung von

  • LG Hanau, 17.09.2008 - 1 O 569/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Sternchenhinweis auf die Kostenpflichtigkeit

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