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   OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18   

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https://dejure.org/2018,40423
OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18 (https://dejure.org/2018,40423)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.11.2018 - 8 W 312/18 (https://dejure.org/2018,40423)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. November 2018 - 8 W 312/18 (https://dejure.org/2018,40423)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 164, 1922; GBO §§ 39, 40
    Legitimationswirkung einer transmortalen Vollmacht im Grundbuchverfahren; Konfusion; keine Voreintragung bei Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch transmortal Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • notar-drkotz.de

    Grundstücksbelastung mit Finanzierungsgrundschuld durch Erben aufgrund transmortaler Vollmacht

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 39 GBO, § 40 GBO, § 172 BGB, § 173 BGB
    Grundbuchsache: Belastung eines Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld durch einen gesetzlichen Erben aufgrund transmortaler Vollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 39 ; GBO § 40 ; BGB § 172 ; BGB § 173
    Belastung eines Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld aufgrund transmortaler Vollmacht

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschein der transmortalen Vollmacht - Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld (IVR 2019, 36)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 568
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 273/16

    Alleinerbe mit transmortaler Generalvollmacht - Entfallen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18
    Der der transmortalen Vollmacht innewohnende Rechtsschein wurde vorliegend nicht dadurch zerstört, dass die transmortal bevollmächtigten Beteiligten zu 2 und 4 erklärten, jeweils zur Hälfte gesetzliche Erben des im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen ... geworden zu sein (abweichend allerdings für den hier so nicht gegebenen Fall, dass der transmortal Bevollmächtigte bei Abgabe der notariellen Erklärung ausdrücklich auch als Alleinerbe handelte: OLG München, Beschluss vom 31.08.2016 - 34 Wx 273/16).

    Unabhängig vom materiellen Erlöschen der Vollmacht ist nämlich das Außenverhältnis zum Geschäftsgegner, der durch §§ 170 bis 173 BGB geschützt ist, weshalb das Erlöschen der Vollmacht nicht gleichbedeutend mit ihrer Wirkungslosigkeit ist (Reimann, ZEV 2016, 659).

  • OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 11 W 32/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18
    Ist der Bevollmächtigte im Besitz der Vollmachtsurkunde - wie vorliegend -, hat das Grundbuchamt regelmäßig von deren Fortbestand auszugehen (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2014 - 2 W 48/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.1991 - 11 W 32/91; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 19, Rn. 80).
  • KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11

    Grundbuchverfahren: Antrag eines Erben auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18
    Nach ganz überwiegender Meinung ist im Falle der Veräußerung eines vererbten Grundstücks zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Erwerber die Voreintragung der Erben nicht erforderlich (KG, Beschluss vom 02.08.2011 - 1 W 243/11; Schöner/Stöber a.a.O.; Bauer in Bauer/Schaub, GBO, 4. Aufl. § 40, Rn. 17; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 40, Rn. 17; Böttcher in Meikel, GBO, 11. Aufl., § 40, Rn. 26; Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht, GBO § 40 Rn. 10, beck-online).
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 15 W 79/12

    Eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18
    Dabei kann dahinstehen, ob der streitigen Rechtsauffassung, die trans- oder postmortale Vollmacht erlösche durch "Konfusion", wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird, weil rechtsgeschäftliche Stellvertretung eine Personenverschiedenheit zwischen Vertreter und Vertretenem voraussetze (so OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2013 - 15 W 79/12; kritisch mit beachtlichen Argumenten: Weinland in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 168 BGB, Rn. 13 m.w.N.) zu folgen ist.
  • OLG Schleswig, 15.07.2014 - 2 W 48/14

    Transmortale Vorsorgevollmacht: Kein Erbschein vorzulegen, wenn Bevollmächtigter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18
    Ist der Bevollmächtigte im Besitz der Vollmachtsurkunde - wie vorliegend -, hat das Grundbuchamt regelmäßig von deren Fortbestand auszugehen (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2014 - 2 W 48/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.1991 - 11 W 32/91; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 19, Rn. 80).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 179/17

    Transmortale Vollmacht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18
    Eine neuere, im Vordringen befindliche Auffassung will auf das Erfordernis einer Voreintragung über den Wortlaut des § 40 Abs. 1 GBO hinausgehend auch bei der Belastung des vererbten Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld verzichten, weil andernfalls das Ziel der Regelung, dem Erwerber die unter Umständen kostenpflichtige (GNotKG KV Nr. 14110 Abs. 1 Satz 1) und zeitaufwändige Berichtigung des Grundbuchs in Fällen häufig vorkommender Fremdfinanzierung zu ersparen, ohne sich notariell beratener Ausweichstrategien - Abwicklung des Übertragungsgeschäfts über ein Notaranderkonto, Verpfändung des Übereignungsanspruchs an die finanzierende Bank oder gar Verschweigen des Ablebens des Erblassers gegenüber dem Grundbuchamt (zu den Gestaltungsmöglichkeiten: Wendt, ErbR 2018, 137, zu II, 2; Becker, ZNotP 2018, 225, C) - bedienen zu müssen, nicht erreicht werden könne (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 179/17; OLG Köln Beschluss vom 16.03.2018 - I-2 Wx 123/18; Böttcher a.a.O., Rn. 28; Ott, notar 2018, 189; Wendt a.a.O. zu IV; Becker a.a.O.).
  • OLG Köln, 16.03.2018 - 2 Wx 123/18

    Wirkungen einer transmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18
    Eine neuere, im Vordringen befindliche Auffassung will auf das Erfordernis einer Voreintragung über den Wortlaut des § 40 Abs. 1 GBO hinausgehend auch bei der Belastung des vererbten Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld verzichten, weil andernfalls das Ziel der Regelung, dem Erwerber die unter Umständen kostenpflichtige (GNotKG KV Nr. 14110 Abs. 1 Satz 1) und zeitaufwändige Berichtigung des Grundbuchs in Fällen häufig vorkommender Fremdfinanzierung zu ersparen, ohne sich notariell beratener Ausweichstrategien - Abwicklung des Übertragungsgeschäfts über ein Notaranderkonto, Verpfändung des Übereignungsanspruchs an die finanzierende Bank oder gar Verschweigen des Ablebens des Erblassers gegenüber dem Grundbuchamt (zu den Gestaltungsmöglichkeiten: Wendt, ErbR 2018, 137, zu II, 2; Becker, ZNotP 2018, 225, C) - bedienen zu müssen, nicht erreicht werden könne (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 179/17; OLG Köln Beschluss vom 16.03.2018 - I-2 Wx 123/18; Böttcher a.a.O., Rn. 28; Ott, notar 2018, 189; Wendt a.a.O. zu IV; Becker a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2018 - 8 W 311/18

    Grundbuchverfahren: Belastung eines Grundstücks mit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18
    Der Senat schließt sich der letztgenannten neueren Auffassung an (so auch bereits im Senatsbeschluss vom 17.10.2018 - 8 W 311/18).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2024 - 15 Wx 2176/23

    Grundbuchamt, Legitimationswirkung, Alleinerbenstellung, Erlöschen der Vollmacht,

    Unabhängig vom materiellen Erlöschen der Vollmacht wird allerdings zwischenzeitlich von einer in Rechtsprechung in Literatur weithin verbreiteten Meinung vertreten, dass hieraus nicht zwingend ein Hindernis für den grundbuchrechtlichen Vollzug der Eigentumsübertragung folge, da die Vollmacht nicht zwangsläufig wirkungslos werde, sondern ihre Legitimationswirkung bestehen bleiben könne (OLG München, Beschluss vom 04.08.2016 - 34 Wx 110/16, ZEV 2016, 656 = FGPrax 2016, 205 m. Anm. Bestelmeyer = ErbR 2017, 40 m. Anm. Wendt, mit ausführlicher Darlegung des Streitstands; KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 W 1503/20, ErbR 2021, 705 m. Anm. Wendt = DNotZ 2021, 703 m. Anm. Meier; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.11.2018 - 8 W 312/18, MittBayNot 2019, 578; OLG Bremen, Beschluss vom 31.08.2023 - 3 W 15/23, FGPrax 2023, 241; Herrler, DNotZ 2017, 508; Zimmer, NJW 2016, 3341; Wendt ErbR 2017, 19; Weidlich, ZEV 2016, 57; Reimann, ZEV 2016, 659; BeckOK GBO/Wilsch, 52. Ed. 1.3.2024, GBO § 35 Rn. 78; Bauer/Schaub/Schaub, 5. Aufl. 2023, GBO § 35 Rn. 50, 51; Demharter/Demharter, 33. Aufl. 2023, GBO § 19 Rn. 81b; jew. m.w.N.).
  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 400/18

    Streit um Eintragung einer Auflassungsvormerkung nebst Finanzierungsgrundschuld

    Auf die höchstrichterlich nicht geklärte Frage, ob von einer Voreintragung der Erben abgesehen werden kann, wenn eine Eigentumsübertragungsvormerkung verbunden mit einer Finanzierungsgrundschuld auf der Grundlage einer von den Erben, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme einer über den Tod hinaus geltenden Vollmacht, abgegebenen Bewilligung eingetragen werden soll, kommt es vorliegend nicht an (befürwortend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.11.2018, 8 W 312/18, juris; dass. ZErb 2018, 337; OLG Köln FGPrax 2018, 106 m. Anm. Bestelmeyer; OLG Frankfurt MittBayNot 2018, 247 m. Anm. Milzer; Wendt ErbR 2018, 137; Böttcher NJW 2018, 2936/2939; Cramer ZfIR 2017, 834/835; Ott notar 2018, 189; Becker ZNotP 2018, 225; ablehnend: KG FGPrax 2011, 270; Zeiser in Hügel/BeckOK § 40 Rn. 20; Demharter § 40 Rn. 17; Bauer in Bauer/Schaub § 40 Rn. 19; Schöner/Stöber Rn. 142 a. E.; Bestelmeyer FGPrax 2018, 107; Weber DNotZ 2018, 884/895 ff.; ohne Aussage zur Belastung mit einem Finanzierungsgrundpfandrecht: BGH ZfIR 2018, 826/827 m. Anm. Niesse).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2023 - 20 W 155/22

    Handeln aufgrund Vollmacht über den Tod hinaus

    Hier kann offenbleiben, ob der umstrittenen Rechtsauffassung, die transmortale Vollmacht erlösche durch Konfusion, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird, überhaupt zu folgen wäre (vgl. zum diesbezüglichen Streitstand: Demharter, GBO, 33. Aufl., § 19 Rz. 81b; Münchener Kommentar/Leipold, BGB, 9. Aufl., § 1922 Rz. 103; BeckOK GBO/Reetz, Stand: 02.01.2023, Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 57a; Volmer in KEHE, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 35 Rz. 30, 36; KG FGPrax 2021, 99; OLG Stuttgart FamRZ 2019, 568, je zitiert nach juris).

    Ist aber ansonsten - wie vorliegend - der bzw. die Bevollmächtigte im Besitz der Vollmachtsurkunde, hat das Grundbuchamt regelmäßig von deren Fortbestand auszugehen (vgl. die Nachweise bei OLG Stuttgart FamRZ 2019, 568, zitiert nach juris; Demharter, a.a.O., § 19 Rz. 80).

    Auch wenn die Vollmacht also durch Konfusion erloschen sein sollte, besteht dennoch ihre Legitimationswirkung im Außenverhältnis grundsätzlich fort, was auch von dem Grundbuchamt zu beachten ist (vgl. die Nachweise bei OLG Stuttgart FamRZ 2019, 568; Bauer/Schaub, a.a.O., § 35 Rz. 51; BeckOK GBO/Reetz, a.a.O., Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 59; vgl. dazu auch Hanseatisches OLG Hamburg DNotZ 2023, 296).

    In diesen Fällen ist mithinvom Fortbestand der Vollmacht auszugehen (weitgehend einhellige Auffassung: OLG München FGPrax 2016, 205; NJW 2016, 3381; OLG Stuttgart FamRZ 2019, 568; Bauer/Schaub, a.a.O., § 35 Rz. 51; Volmer in KEHE, a.a.O., § 35 Rz. 33; Meikel/Böttcher, a.a.O., Einl E Rz. 80.1; BeckOK GBO/Reetz, a.a.O., Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 57, 59; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 3572a).

  • OLG Köln, 11.03.2019 - 2 Wx 82/19

    Transmortale Vollmacht

    Soweit die Vorschrift in der Rechtsprechung über den Wortlaut hinaus auf Grundschuldbestellungen angewendet worden ist (OLG Frankfurt ZEV 2017, 719; Senat FGPrax 2018, 106; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.11.2018, 8 W 312/18 - juris -), lag dem zugrunde, dass in den betreffenden Fallkonstellationen der Gesetzeszweck der Ausnahmevorschrift zutraf.
  • OLG Köln, 19.12.2019 - 2 Wx 343/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Soweit die Vorschrift in der Rechtsprechung über den Wortlaut hinaus auf Grundschuldbestellungen angewendet worden ist (OLG Frankfurt ZEV 2017, 719; Senat FGPrax 2018, 106; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.11.2018, 8 W 312/18 - juris -), lag dem zugrunde, dass in den betreffenden Fallkonstellationen der Gesetzeszweck der Ausnahmevorschrift zutraf.
  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 17 W 605/20

    Voreintragungsgrundsatz bei Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld

    Die mittlerweile wohl überwiegende, jedenfalls zusehends im Vordringen befindliche Auffassung, gerade auch in der jüngsten und, soweit ersichtlich, einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, hält eine weiter gehende entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO dann für zulässig und geboten, wenn die bevorstehende Grundstücksübertragung durch den Erben des noch eingetragenen Eigners oder durch einen von diesem transmortal Bevollmächtigten nicht (allein) mittels einer Eigentumsvormerkung, sondern (zusätzlich) durch Bestellung und Eintragung einer (Kaufpreis-)Finanzierungsgrundschuld befördert werden soll (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.06.2017 - 20 W 179/17; OLG Köln, Beschl. v. 16.03.2018 - 2 Wx 123/18; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.10.2018 - 8 W 311/18 und v. 02.11.2018 - 8 W 312/18; OLG Celle, Beschl. 16.09.2019 - 18 W 33/19, alle zitiert nach juris; aus der Literatur z.B. Wendt ErbR 2018, 137).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2021 - 25 Wx 58/20

    Antrag auf Eintragung einer Grundschuld Voraussetzungen einer Ausnahme vom

    Transmortale Bevollmächtigungen binden lediglich die Erben postmortal an die sich aus der Vollmachtsurkunde ergebenden Befugnisse des Bevollmächtigten, der nach dem Tod des Vollmachtgebers die ihm eingeräumten Befugnisse rechtsgeschäftlich für die Erben und nicht mehr für den Verstorbenen ausübt (OLG Köln, a.a.O.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.11.2018, 8 W 312/18, juris Rn. 19 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.06.2017, 20 W 179/17, juris Rn. 15).
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