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   OLG Stuttgart, 03.02.2015 - 1 Ausl. 466/14   

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https://dejure.org/2015,32805
OLG Stuttgart, 03.02.2015 - 1 Ausl. 466/14 (https://dejure.org/2015,32805)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.02.2015 - 1 Ausl. 466/14 (https://dejure.org/2015,32805)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 1 Ausl. 466/14 (https://dejure.org/2015,32805)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SIS-Ausschreibung durch die italienischen Behörden zur Sicherstellung von Fahrzeugen; Voraussetzungen für die Leistung von Rechtshilfe in Form der Herausgabe von Pkw (hier das ausdrückliche Ersuchen um Herausgabe); Kein Ersuchen der italienischen Behörden im Sinne des § ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 59 IRG, § 61 Abs 1 S 2 IRG, § 66 Abs 1 IRG, Art 100 SchÜbk
    Rechtshilfe in Strafsachen: Herausgabe eines in Deutschland beschlagnahmten Fahrzeugs an die Republik Italien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 59; SDÜ Art. 100; IRG § 67; IRG § 66 Abs. 2
    SIS-Ausschreibung durch die italienischen Behörden zur Sicherstellung von Fahrzeugen

  • rechtsportal.de

    SIS-Ausschreibung durch die italienischen Behörden zur Sicherstellung von Fahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtshilfeersuchen für Fahrzeugherausgabe bei bloßer SIS-Ausschreibung zur Sicherstellung

Papierfundstellen

  • StV 2016, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.03.1984 - 6 Ws 126/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2015 - 1 Ausl 466/14
    Die Vorschrift begründet keine allgemeine Entscheidungszuständigkeit des OLG für alle im Zusammenhang mit einem internationalen Rechtshilfeersuchen auftretenden Rechtsfragen (Grützner/Pötz/Kreß. Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage, § 61 IRG, Rn. 3; OLG Hamm NStZ 1984, 417).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23

    Aufhebung eines aufgrund eines Rechtshilfeersuchens erlassenen Arrestbeschlusses

    Die Kammer hat in diesem Fall kein Recht, die Sache dem Oberlandesgericht vorzulegen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 1 Ausl 466/14, juris Rn. 14; Güntge in Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 61 IRG Rn. 51).
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