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   OLG Stuttgart, 03.04.2020 - 8 W 87/20   

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https://dejure.org/2020,14915
OLG Stuttgart, 03.04.2020 - 8 W 87/20 (https://dejure.org/2020,14915)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.04.2020 - 8 W 87/20 (https://dejure.org/2020,14915)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. April 2020 - 8 W 87/20 (https://dejure.org/2020,14915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 66 GKG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 21 GKG, § 66 Abs 2 GKG, § 66 Abs 4 GKG
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts als Berufungsgericht über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 02.07.2008 - 8 W 259/08

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2020 - 8 W 87/20
    Gegen die Entscheidung des Landgerichts als Berufungsgericht über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz findet nach § 66 Abs. 2 GKG die Beschwerde unabhängig von ihrer Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung statt (Aufgabe Senatsbeschluss vom 02.07.2008 - 8 W 259/08).

    An der früher vom Senat vertretenen Ansicht, soweit das Landgericht als Berufungsgericht über Gerichtskosten des Berufungsverfahrens nach § 21 GKG zu entscheiden habe, sei hinsichtlich der Rechtsbehelfe nicht auf § 66 Abs. 2 GKG, sondern auf § 66 Abs. 4 GKG abzustellen (Beschluss des OLG Stuttgart vom 02.07.2008 - 8 W 259/08), wird nicht festgehalten: die Formulierung "... das Landgericht als Beschwerdegericht ..." in § 66 Abs. 4 GKG ist nicht gleichbedeutend mit einer Tätigkeit des Landgerichts als Berufungsgericht, dies ergibt sich allein schon aus den nicht miteinander vergleichbaren Gegenständen der richterlichen Entscheidungen.

  • BGH, 21.11.2019 - VIII ZB 97/16

    Kostenansatz für die Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Beschränkung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2020 - 8 W 87/20
    Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz und damit auch mit einer Beschwerde gegen eine zurückweisende Erinnerungsentscheidung kann sich der Erinnerungsführer nur gegen den Kostenansatz selbst, also gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche wenden, BGH Beschluss vom 21.11.2019 - VIII ZB 97/16.
  • BGH, 04.01.2023 - I ZB 89/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Soweit das Beschwerdegericht die Erinnerungen des Schuldners gegen zwei Kostenrechnungen über eine Beschwerdegebühr von jeweils 33 EUR als unzulässig verworfen hat, ist gegen eine solche Entscheidung nach § 66 Abs. 2 und 3 Satz 2 GKG die Beschwerde zum Oberlandesgericht zulässig, sofern - wie vorliegend nicht - der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. April 2020 - 8 W 87/20, juris Rn. 10; Toussaint/Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl., § 66 GKG Rn. 38; aA OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 W 50/18, juris Rn. 2).
  • BGH, 04.01.2023 - I ZB 98/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Gegen eine solche Entscheidung ist nach § 66 Abs. 2 und 3 Satz 2 GKG die Beschwerde zum Oberlandesgericht zulässig, sofern - wie vorliegend nicht - der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. April 2020 - 8 W 87/20, juris Rn. 10; Toussaint/Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl., § 66 GKG Rn. 38; aA OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 W 50/18, juris Rn. 2).
  • OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22

    Kostenniederschlagung bei Beschwerde im Versteigerungsverfahren

    Es geht hier indes um die Entscheidung über den Kostenansatz (erst) des Landgerichts (Beschwerdegericht ist das OLG; vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.04.2020 - 8 W 87/20 Tz. 8, 11; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 10.04.2007 - 4 W 25/07 Tz. 2).
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