Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch Veröffentlichung einer Pressemitteilung über Betriebskontrollen; Erheblichkeit des Fehlens der vollständigen Angaben der Vertretungsverhältnisse für die Klageerhebung; Erforderlichkeit der Angabe des Vertreters für die ...
- Judicialis
LMBG § 17 Abs. 1 Ziff. 1; ; LMBG § 52 Abs. 1 Ziff. 9; ; LMBG § ... 17 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; ZPO § 253 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 176; ; ZPO § 120 Nr. 1; ; ZPO § 184 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; PolG BaWü § 33; ; LandespresseG BaWü § 4; ; LandespresseG BaWü § 4 Abs. 4; ; LandespresseG BaWü § 4 Abs. 2 Ziff. 3 2. Alt.; ; AGLMBG § 13; ; AGLMBG § 15
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 34; BGB § 839
Pressemitteilung über Missstände bei Fleischverarbeitung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch Veröffentlichung einer Pressemitteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 28.07.2000 - 15 O 360/99
- OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00
- BGH, 25.04.2002 - III ZR 152/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1597
- VersR 2003, 206
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00
Durch eine Auskunft wird also ein Vertrauenstatbestand zu Gunsten des schutzwürdigen Dritten als Empfängers einer Auskunft geschaffen (Ausnahme: Auskunft in einem förmlichen Verfahren, BGHZ 117, 83; NJW 1994, 2087).Es ist also stets zu prüfen, ob eine Auskunft eine hinreichende Verlässlichkeitsgrundlage begründet (BGH NJW 1994, 2087/90), etwa für etwaige finanzielle Dispositionen.
- BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96
Entschädigung des Grundstückseigentümers wegen rechtswidriger Versagung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00
Ein Anspruch aus enteignendem Eingriff, d.h. wenn die fallbezogene nachteilige Einwirkung auf den geschützten Gegenstand die ungewollte Nebenfolge rechtmäßiger hoheitlicher Maßnahmen ist und dadurch die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschritten wird (BGH NJW 1992, 3229; BGHZ 102, 350) bzw. aus enteignungsgleichem Eingriff, d.h. wenn rechtswidrig durch hoheitliche Maßnahmen in einen geschützten Gegenstand eingegriffen und dadurch dem Beteiligten ein Sonderopfer für die Allgemeinheit auferlegt wird (vgl. BGH WM 1997, 1755; NJW 1997, 3432) scheidet aus. - BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78
Ordentlicher Rechtsweg
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00
Damit scheidet auch eine Verletzung der Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts (BGH NJW 1989, 99; NJW 1981, 675) aus.
- BGH, 15.05.1997 - III ZR 46/96
Zulässigkeit einer Streitverkündung im Prozeß des Verkäufers gegen den Käufer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00
Ein Anspruch aus enteignendem Eingriff, d.h. wenn die fallbezogene nachteilige Einwirkung auf den geschützten Gegenstand die ungewollte Nebenfolge rechtmäßiger hoheitlicher Maßnahmen ist und dadurch die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschritten wird (BGH NJW 1992, 3229; BGHZ 102, 350) bzw. aus enteignungsgleichem Eingriff, d.h. wenn rechtswidrig durch hoheitliche Maßnahmen in einen geschützten Gegenstand eingegriffen und dadurch dem Beteiligten ein Sonderopfer für die Allgemeinheit auferlegt wird (vgl. BGH WM 1997, 1755; NJW 1997, 3432) scheidet aus. - BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57
Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00
Der Verdacht auf Straftaten darf, auch unter Namensnennung, öffentlich gemacht werden (BGHZ 27, 338), jedoch stets unter Beachtung des Eindrucks, den eine solche Mitteilung bei den Kreisen, an die sie sich wendet, hervorruft. - BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93
Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00
Bei Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte war eine Bezeichnung der KG als der Person, für die der Geschäftsführer der (ungenannten) GmbH die Zustellung entgegennehmen sollte, mit der Angabe vertreten durch den Geschäftsführer ausreichend (so BGH NJW 1993, 2811 wenn sowohl die persönlich haftende Gesellschafterin, die GmbH, als auch der Name des Geschäftsführers nicht angegeben waren). - BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88
Warnung vor Glykolwein
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00
Zwar entbehrt verbotenes Tun nicht jeglichen Schutzes (vgl. BVerwGE 87, 37 ff, Glycolwein). - BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86
Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00
Ein Anspruch aus enteignendem Eingriff, d.h. wenn die fallbezogene nachteilige Einwirkung auf den geschützten Gegenstand die ungewollte Nebenfolge rechtmäßiger hoheitlicher Maßnahmen ist und dadurch die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschritten wird (BGH NJW 1992, 3229; BGHZ 102, 350) bzw. aus enteignungsgleichem Eingriff, d.h. wenn rechtswidrig durch hoheitliche Maßnahmen in einen geschützten Gegenstand eingegriffen und dadurch dem Beteiligten ein Sonderopfer für die Allgemeinheit auferlegt wird (vgl. BGH WM 1997, 1755; NJW 1997, 3432) scheidet aus. - BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87
Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00
Damit scheidet auch eine Verletzung der Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts (BGH NJW 1989, 99; NJW 1981, 675) aus. - BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90
Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00
Ein Anspruch aus enteignendem Eingriff, d.h. wenn die fallbezogene nachteilige Einwirkung auf den geschützten Gegenstand die ungewollte Nebenfolge rechtmäßiger hoheitlicher Maßnahmen ist und dadurch die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschritten wird (BGH NJW 1992, 3229; BGHZ 102, 350) bzw. aus enteignungsgleichem Eingriff, d.h. wenn rechtswidrig durch hoheitliche Maßnahmen in einen geschützten Gegenstand eingegriffen und dadurch dem Beteiligten ein Sonderopfer für die Allgemeinheit auferlegt wird (vgl. BGH WM 1997, 1755; NJW 1997, 3432) scheidet aus. - BGH, 25.11.1986 - VI ZR 269/85
Zulässigkeit der plakativen Einblendung eines Etiketts während einer …
- BGH, 27.01.1994 - III ZR 158/91
Haftung der Gemeinde für Überschwemmungen
- BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90
Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
- BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93
Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des …
- OLG Stuttgart, 28.01.2003 - 4 W 22/02
Wettbewerbsverstoß: Rechtmäßigkeit einer Pressemitteilung der IHK über einen zu …
Für die Rechtmäßigkeit einer Pressemitteilung einer Behörde ist grundsätzlich zu verlangen, dass diese ihrem Inhalt nach richtige Informationen enthält und dass der Sachverhalt vor seiner Veröffentlichung im Rahmen des Möglichen sorgsam und unter Nutzung der verfügbaren Informationsquellen, ggf. auch unter Anhörung Betroffener aufgeklärt worden ist (…vgl. BVerfG, a. a. O.; BGH, NJW 1989, 99; OLG Stuttgart, OLGR 2002, 309, 311).Im übrigen ist nicht zu erkennen, dass der von der Antragsgegnerin beabsichtigte Erfolg - Warnung von Verbrauchern und Wettbewerbern - hier offensichtlich außer Verhältnis zu den auf Seiten der Antragstellerin drohenden Nachteilen steht, zumal mit den Presseerklärungen keinerlei Aufruf zum Boykott des Räumungsverkaufes oder zu einem sonstigen bestimmten Verhalten der angesprochenen Kreise verbunden war (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2002, 309, 311).