Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung der Vaterschaft nach ausländischem Recht
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung der Vaterschaft; Anwendbarkeit ausländischen Rechts; Willensmangel; Vaterschaftsanerkenntnis; Ausreichende Bedenkzeit; Verstoß gegen den ordre public
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Esslingen - 3 F 1115/98
- OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 246
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1624/06
Bestellung eines Vormundes für einen Minderjährigen verletzt dessen Onkel und …
Das Ergebnis - Wirksamkeit eines bewusst unrichtigen Vaterschaftsanerkenntnisses - würde bei Anwendung deutschen Rechts nicht anders ausfallen, verstößt also nicht gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts mit der Folge, dass auch ein Verstoß gegen den ordre public, Art. 6 EGBGB nicht gegeben ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 3. August 2000 - 16 UF 180/00 -, FamRZ 2001, 246 ). - OLG Hamm, 07.04.2008 - 15 Wx 8/08
Zur Bestimmung des verbindlich gewordenen Abstammungsstatuts bei zum Zeitpunkt …
Dem Sinn der alternativen Anknüpfung in Art. 19 Abs. 1 EGBGB würde deshalb die Beachtung einer Rückverweisung entgegenwirken, die die anwendbaren Rechtsordnungen beschränken und so zu einem Ergebnis führen würde, das entgegen dem Günstigkeitsprinzip bei der alternativen Anwendung mehrerer Rechtsordnungen ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung berufen würde (OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1697; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 246;… Klinkhardt, a.a.O., Art. 19 EGBGB, Rn. 23;… Palandt/Heldrich, a.a.O., Art. 4, Rn. 7).
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