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   OLG Stuttgart, 03.08.2017 - 16 UF 118/17   

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https://dejure.org/2017,29473
OLG Stuttgart, 03.08.2017 - 16 UF 118/17 (https://dejure.org/2017,29473)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.08.2017 - 16 UF 118/17 (https://dejure.org/2017,29473)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. August 2017 - 16 UF 118/17 (https://dejure.org/2017,29473)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Pflegegeldes bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 6 S 2 Nr 1 SGB 11, § 19 SGB 11, § 37 SGB 11, § 1603 Abs 2 S 3 BGB
    Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Pflegegelds im Rahmen der Unterhaltspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Pflegegelds im Rahmen der Unterhaltspflicht

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung des Pflegegeldes bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Barunterhalt für ein gesundes Kind, wenn ein behindertes Kind betreut wird

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Berücksichtigung des Pflegegelds im Rahmen der Unterhaltspflicht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Barunterhaltspflicht trotz Betreuung eines behinderten Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1153
  • FamRZ 2018, 27
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03

    Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2017 - 16 UF 118/17
    Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass das Pflegegeld nicht nur dem Pflegebedürftigen selbst, sondern auch der Pflegeperson, die die häusliche Pflege unentgeltlich übernommen hat, möglichst ungeschmälert erhalten bleibt (BGH FamRZ 2006, 846, 848).

    Mit dem sozialpolitischen Anliegen, die häusliche Pflege zu fördern und die Pflegebereitschaft und -fähigkeit im häuslichen Bereich zu stärken, wäre es nicht vereinbar, einen Teil des Pflegegelds als Vergütung zu bewerten (BGH FamRZ 2006, 846, 848).

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2017 - 16 UF 118/17
    Die Unterhaltspflicht mit dem Einkommen, das den angemessenen Selbstbehalt übersteigt, wird davon nicht berührt (BGH FamRZ 2011, 1041 Rn. 41).

    Voraussetzung ist weiter, dass die Barunterhaltspflicht nur des nicht betreuenden Elternteils zu einem finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern führen würde (BGH FamRZ 2011, 1041 Rn. 42; Wendl/Klinkhammer Unterhaltsrecht 9. Aufl. § 2 Rn. 398).

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

    Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2017 - 16 UF 118/17
    Sind jedoch die formalen Anforderungen an die Einlegung des Rechtsmittels erfüllt, kommt in Anbetracht der schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Rechtsmitteleinlegung eine Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Einlegung des Rechtsmittels bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH FamRZ 2011, 29 Rn. 17; BGHZ 165, 318, 320 f. = FamRZ 2006, 400).
  • BGH, 27.10.2010 - XII ZB 113/10

    Zulässigkeit der Berufung: Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2017 - 16 UF 118/17
    Sind jedoch die formalen Anforderungen an die Einlegung des Rechtsmittels erfüllt, kommt in Anbetracht der schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Rechtsmitteleinlegung eine Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Einlegung des Rechtsmittels bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies entweder aus dem Schriftsatz selbst oder aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH FamRZ 2011, 29 Rn. 17; BGHZ 165, 318, 320 f. = FamRZ 2006, 400).
  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16

    Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2017 - 16 UF 118/17
    Die Zahlungen übersteigen damit den Wohnwert des Hauses, wobei es sich hier bei den übersteigenden Zahlungen um Tilgungsleistungen handelt, die nur im Rahmen der oben genannten 23 % des Bruttoeinkommens als Altersvorsorge Berücksichtigung finden können (BGH FamRZ 2017, 519 Rn. 33 ff.).
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