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   OLG Stuttgart, 03.11.2014 - 10 U 81/14   

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https://dejure.org/2014,51921
OLG Stuttgart, 03.11.2014 - 10 U 81/14 (https://dejure.org/2014,51921)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.11.2014 - 10 U 81/14 (https://dejure.org/2014,51921)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. November 2014 - 10 U 81/14 (https://dejure.org/2014,51921)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Fristverlängerungsantrags hinsichtlich des Fristendes; Verschulden des Rechtsanwalts wegen Fehlern bei der Fristberechnung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 520 Abs 2 S 2 ZPO, § 520 Abs 2 S 3 ZPO
    Berufungsbegründungsfrist: Auslegung einer gewährten Fristverlängerung; Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Fristberechnung durch den Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Fristverlängerungsantrags hinsichtlich des Fristendes; Verschulden des Rechtsanwalts wegen Fehlern bei der Fristberechnung

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Fristverlängerungsantrags hinsichtlich des Fristendes

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufungsbegründungsfrist kann durch falsch gestellten Antrag verkürzt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristverlängerung um einen Monat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines Fristverlängerungsgesuchs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines Fristverlängerungsgesuchs

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZB 26/91

    Unwirksame Verlängerung der Begründungsfrist bei Antragstellung nach Fristablauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2014 - 10 U 81/14
    Wird eine Fristverlängerung erst nach Ablauf der Frist beantragt, kann eine Verlängerung nicht mehr erfolgen (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.1991 - VI ZB 26/91, BGHZ 116, 377 - 379, juris Rz. 5; BGH, Beschl. v. 20.10.2009 - VIII ZB 97/08,NJW-RR 2010, 998 -1000, juris Rz. 10; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 520 Rn. 16a).
  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08

    Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2014 - 10 U 81/14
    Wird eine Fristverlängerung erst nach Ablauf der Frist beantragt, kann eine Verlängerung nicht mehr erfolgen (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.1991 - VI ZB 26/91, BGHZ 116, 377 - 379, juris Rz. 5; BGH, Beschl. v. 20.10.2009 - VIII ZB 97/08,NJW-RR 2010, 998 -1000, juris Rz. 10; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 520 Rn. 16a).
  • LG Wuppertal, 01.12.2016 - 9 S 138/16

    Widerruf eines Ratenlieferungsvertrages; Verborgener Abschluss eines Vertrags zu

    Beantragt ein Rechtsanwalt für seine Partei die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist um einen Monat und nennt dazu ein konkretes Datum für den Fristablauf, das innerhalb der Frist von einem Monat nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist liegt, ist das Verlängerungsgesuch dahin auszulegen, dass eine Fristverlängerung nur bis zum konkret benannten Datum begehrt wird (OLG Stuttgart, 10 U 81/14, bei juris).
  • BGH, 02.06.2016 - III ZB 13/16

    Rechtsbeschwerde gegen eine Berufungsverwerfung: Versäumung der "antragsgemäß"

    Ihm kann aber nicht der objektive Gehalt einer über das konkret angegebene Datum für den Fristablauf begehrten Fristverlängerung entnommen werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. November 2014, 10 U 81/14, juris Rn. 15).
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