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   OLG Stuttgart, 04.02.2014 - 4 Ws 16/14   

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https://dejure.org/2014,30047
OLG Stuttgart, 04.02.2014 - 4 Ws 16/14 (https://dejure.org/2014,30047)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.02.2014 - 4 Ws 16/14 (https://dejure.org/2014,30047)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 4 Ws 16/14 (https://dejure.org/2014,30047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" und "Sammeln nicht unerheblicher Vermögenswerte für die Begehung der staatsgefährdenden Gewalttat"; Vorbereitungen für Kampfhandlungen und Übergriffe im Kontext eines Bürgerkriegsgeschehens zur Verbreitung der ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 89a Abs 1 StGB, § 89a Abs 2 Nr 4 StGB
    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Unterstützung von Organisationen, die sich an Bürgerkriegen im Ausland beteiligen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" und "Sammeln nicht unerheblicher Vermögenswerte für die Begehung der staatsgefährdenden Gewalttat"; Vorbereitungen für Kampfhandlungen und Übergriffe im Kontext eines Bürgerkriegsgeschehens zur Verbreitung der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 26.10.2011 - 4 Ws 92/11

    Zur Anschlagsvorbereitung durch Verwahren sog. Grundstoffe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.2014 - 4 Ws 16/14
    Das Kammergericht (NStZ 2012, 573-574) erachtete hierfür als erforderlich, dass der Täter einen der maßgeblichen Tatumstände, etwa das Anschlagsziel, den symbolträchtigen Ort oder einen entsprechenden Zeitpunkt oder das Tatmittel oder eine jedenfalls in Ansätzen umrissene mediale Verwertung des Tatgeschehens in seine Planung aufgenommen hat.
  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    § 89a StGB steht bei verfassungskonformer Auslegung der Norm mit dem Grundgesetz in Einklang (im Ergebnis ebenso die bisherige obergerichtliche Rspr.; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 4 Ws 16/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 2 Ws 157/11, StV 2012, 348, 349 f.; KG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 4 WS 92/11 u.a., StV 2012, 345, 346 ff.; aus der Literatur vgl. etwa Matt/Renzikowski/Becker/Steinmetz, StGB, § 89a Rn. 4; Bader NJW 2009, 2853, 2854 ff.; Griesbaum/Walenta NStZ 2013, 369, 372; Wasser/Piaszek DRiZ 2008, 315, 319; Hungerhoff, Vorfeldstrafbarkeit und Verfassung, 2013, S. 37 ff.; Kauffmann, Das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten, 2011, 147 ff.).

    Weitergehende, über das dargelegte Maß hinausgehende Anforderungen an die Konkretisierung der künftigen Tat - etwa mit Blick auf Tatort, Tatzeit und Tatopfer - ergeben sich weder aus dem Gesetzeswortlaut noch nach dem Gesetzeszweck; sie sind auch von Verfassungs wegen nicht zu fordern (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 4 Ws 16/14; Matt/Renzikowski/Becker/Steinmetz, StGB, 2013, § 89a Rn. 20; SK-StGB/Zöller, 132. Lfg. § 89a Rn. 11; S/S/Sternberg-Lieben, 29. Aufl., § 89a Rn. 17).

  • OLG München, 15.07.2015 - 7 St 7/14

    Strafbarkeit von Mitgliedern der Junud al-Sham durch den Angriff auf das

    Maßgeblich ist allein, dass es sich bei der Arabischen Republik Syrien um ein Subjekt des Völkerrechts handelt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4.2.2014, 4 Ws 16/14, zitiert nach juris, Rdn. 16).
  • LG München I, 19.05.2016 - 2 KLs 111 Js 169510/15

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - Beabsichtigte

    Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob diese Staaten ihrerseits Rechtsstaaten oder Unrechtsregime sind bzw. von der deutschen Außenpolitik unterstützt bzw. gebilligt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2014, 4 Ws 16/14).
  • BGH, 07.03.2019 - AK 5/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen

    Geschützt sind alle völkerrechtlich anerkannten Staaten, unabhängig davon, ob sie nach hiesigem Verständnis als Rechts- oder Unrechtsstaaten anzusehen sind; auch die Unterstützung bzw. Billigung durch die deutsche Außenpolitik spielt keine Rolle (MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 89a Rn. 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 4 Ws 16/14, BeckRS 2014, 18036 Rn. 16).
  • BGH, 04.04.2019 - AK 8/19

    Rechtmäßigkeit der Fortdauer einer Untersuchungshaft bei einem Vorwurf der

    Geschützt sind alle völkerrechtlich anerkannten Staaten, unabhängig davon, ob sie nach hiesigem Verständnis als Rechts- oder Unrechtsstaaten anzusehen sind; auch die Unterstützung bzw. Billigung durch die deutsche Außenpolitik spielt keine Rolle (MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 89a Rn. 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 4 Ws 16/14, juris Rn. 16).
  • OLG München, 29.01.2020 - 8 St 8/19

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Nusra-Front; HTS) -

    Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob diese Staaten ihrerseits Rechtsstaaten oder Unrechtsregime sind bzw. von der deutschen Außenpolitik unterstützt bzw. gebilligt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2014, 4 Ws 16/14).
  • KG, 26.03.2020 - 3 Ws 76/20

    Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung und fehlgeschlagener

    Bei ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Freispruch ist hinreichender Tatverdacht auch dann anzunehmen, wenn es zur Klärung einer unsicheren Sachlage notwendig erscheint, sich der besonderen Erkenntnismittel und besseren Aufklärungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung zu bedienen (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 4 Ws 189/16 - und 11. April 2014 - 4 Ws 16-17/14 - OLG Stuttgart NStZ-RR 2012, 117; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; OLG Bamberg NStZ 1991, 252).
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