Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 2 U 86/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abschottung der nationalen Märkte durch den Markeninhaber: Geschlossenes Vertriebssystem durch tatsächliches Verhalten
- Justiz Baden-Württemberg
Abschottung der nationalen Märkte durch den Markeninhaber: Geschlossenes Vertriebssystem durch tatsächliches Verhalten
- kanzlei.biz
Gefahr der Marktabschottung durch tatsächliches Verhalten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Zusammenfassung)
§§ 4, 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG
Beweislastumkehr - Wer ein faktisch geschlossenes Vertriebssystem unterhält, muss beweisen, dass sich die Markenrechte an seinen Waren NICHT erschöpft haben - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen eines Herausgabeanspruchs und Vernichtungsanspruchs gegen einen Lieferanten bereits erschöpfter Ware; Rechtmäßigkeit der Annahme von Originalware aufgrund einer Weigerung zur Bekanntgabe der zur Identifizierung von Fälschungen erforderlichen firmeneigenen ...
- wvr-law.de (Kurzinformation)
Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um angeblich gefälschte "Converse-Schuhe" und Parallelimporte
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 198
- GRUR-RR 2012, 312 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10
CONVERSE I
Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2010, 198). - BGH, 07.08.2012 - I ZR 99/11
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erschöpfung von …
Das Berufungsgericht hat die Revision wegen Divergenz zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. März 2010 - 2 U 86/09 (GRUR-RR 2010, 198) zugelassen. - OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 157/10
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erschöpfung einer Marke durch …
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die von der deutschen Lizenznehmerin der Klägerin initiierte Official-Dealer-Kampagne als zur faktischen Marktabschottung geeignet und eine solche Abschottung des Absatzmarktes als zur Rechtfertigung einer Beweislastumkehr ausreichend angesehen (GRUR-RR 2010, 198 - Converse). - LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 2a O 402/10
Markenrechtliche Geltendmachung des Vertriebs gefälschter "Converse"-Schuhe
Die Auffassung des OLG Stuttgart, das die Official Dealer-Kampagne in seinem Urteil vom 04.03.2010 (GRUR-RR 2010, 198 - Converse) als zur faktischen Marktabschottung geeignet und daher eine Modifizierung der Beweislast als gerechtfertigt angesehen hat, ist durch die Entscheidung des BGH vom 15.03.2012 (I-ZR 51/10 - Converse I) nicht bestätigt worden. - LG Düsseldorf, 31.08.2011 - 2a O 401/10 Allein der Umstand des selektiven Vertriebssystems der Klägerin reicht für sich genommen nach dem Leitgedanken der oben genannten Rechtsprechung nicht aus, eine Beweislastumkehr zu ihren Lasten zu bewirken, da nicht beurteilt werden kann, ob und in welcher Weise sie ein geschlossenes Absatzsystem unterhält und dieses auch gewährleistet (vgl. OLG Stuttgart Urteil vom 04.03.2010, 2 U 86/09).