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   OLG Stuttgart, 04.10.2018 - 8 W 423/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33177
OLG Stuttgart, 04.10.2018 - 8 W 423/16 (https://dejure.org/2018,33177)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.10.2018 - 8 W 423/16 (https://dejure.org/2018,33177)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 8 W 423/16 (https://dejure.org/2018,33177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Gerichts bei Unrichtigkeit eines Erbscheins; Bindung des überlebenden Ehegatten an ein gemeinschaftliches Testament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2361 ; BGB § 2270 ; FamFG § 48
    Entscheidung des Gerichts bei Unrichtigkeit eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einziehung eines unrichtigen Erbscheins

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einziehung eines unrichtigen Erbscheins

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem Tod des Erstversterbenden möglich?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Einziehung eines unrichtigen Erbscheins

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12

    Wechselbezüglichkeit einer auslegungsbedürftigen Nacherbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2018 - 8 W 423/16
    Diese schlichte einseitige Äußerung weit im Nachhinein ist nicht ausreichend, um im Wege der Auslegung eine Wechselbezüglichkeit, für die es allein auf die Zeit der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments ankommt, mit der erforderlichen Sicherheit zu verneinen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 776 ).
  • BGH, 12.10.1960 - V ZR 65/59
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2018 - 8 W 423/16
    Lediglich insoweit fehlt es regelmäßig am Interesse des anderes Teils, eine wechselbezügliche Bindung gemäß §§ 2270 BGB herbeizuführen (vgl. BGH NJW 1961, 120 ; Burandt/Rojahn/Braun, a.a.O., § 2270 BGB , Rdnr. 36 m.w.N.).
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