Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9936
OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08 (https://dejure.org/2008,9936)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.11.2008 - 1 Ws 301/08 (https://dejure.org/2008,9936)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. November 2008 - 1 Ws 301/08 (https://dejure.org/2008,9936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ausbleiben des Pflichtverteidigers: Entscheidung über die Aussetzung der Hauptverhandlung und die Kostenauferlegung außerhalb der Hauptverhandlung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Ausbleiben des Pflichtverteidigers: Entscheidung über die Aussetzung der Hauptverhandlung und die Kostenauferlegung außerhalb der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Frist zur Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 01.09.2011 - 1 Ws 135/11

    Nichterscheinen des Pflichtverteidigers in der Berufungshauptverhandlung:

    Im Hinblick darauf, dass sich aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht ergibt, wie hoch die Entschädigung der Schöffen für die Sitzung vom 31. März 2011 gewesen ist, kann der Senat nicht feststellen, ob die Wertgrenze des § 304 Abs. 3 StPO überschritten ist, die auch bei der Entscheidung über die Kostentragungspflicht des Verteidigers nach § 145 Abs. 4 StPO gilt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. November 2008, - 1 Ws 301/08 - m.w.N. zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 28. September 2001, - 4 Ws 153/01 - m.w.N.; LR-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 145 Rnr. 39; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 145 Rnr. 25).

    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn - wie vorliegend - eine umfassende Klärung der Sachlage ermöglicht werden soll (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. November 2008, -1 Ws 301/08 - zitiert nach juris; LR-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 145 Rnr. 38).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht