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   OLG Stuttgart, 05.03.2012 - 13 U 24/12   

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https://dejure.org/2012,7364
OLG Stuttgart, 05.03.2012 - 13 U 24/12 (https://dejure.org/2012,7364)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.03.2012 - 13 U 24/12 (https://dejure.org/2012,7364)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. März 2012 - 13 U 24/12 (https://dejure.org/2012,7364)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verkehrsunfallprozess: Beweislast für ein Zurücktreten der eigenen Betriebsgefahr bei voller Einstandspflicht des Unfallgegners; Zurückweisung einer Berufung nach neuem Recht

  • verkehrslexikon.de

    Zur Beweislast für die Voraussetzungen eines Zurücktretens der Betriebsgefahr hinter das grobe Verschulden eines Unfallbeteteiligten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast eines Unfallbeteiligten für dessen Behauptung eines vollständigen Zurücktretens der Betriebsgefahr hinter dem Verantwortungsanteil des Unfallgegners

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsgefahr - Zurücktreten der eigenen Betriebsgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollständiges Zurücktreten der eigenen mitwirkenden Betriebsgefahr beim Verkehrsunfall

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Nicht aufklärbare Umstände bei Verkehrsunfall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG München, 07.05.2012 - 1 U 4489/11

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sturz eines Motorradfahrers auf Rollsplitt in einer

    Den Unabwendbarkeitsnachweis hat derjenige zu führen, der sich auf die Unanwendbarkeit beruft, wobei zu diesem Nachweis zwar nicht die Widerlegung aller nur denkbaren Unfallverläufe gehört, für die kein tatsächlicher Anhalt besteht, doch schon bloße Zweifel am unfallursächlichen Fahrverhalten die Feststellung der Unabwendbarkeit ausschließt (vgl. OLG Stuttgart vom 05.03.2012, Az. 13 U 24/12 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 3 U 183/16

    Mitberücksichtigung der "halben Vorfahrt" bei einem Verkehrsunfall

    Die Haftungsverteilung nach § 17 Abs. 1 und 2 StVG erfordert eine Abwägung, die aufgrund aller festgestellten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist, soweit diese sich auf den Unfall ausgewirkt haben; dabei ist in erster Linie das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.3.2012, Az. 13 U 24/12; juris).
  • OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16

    Verdienstausfallschaden - Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch nicht

    Dem Senat ist es nicht verwehrt, auf der Grundlage der erstinstanzlichen tatsächlichen Feststellungen ergänzende, das angefochtene Urteil weiter rechtfertigende oder berichtigende Erwägungen anzustellen (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2012 - 10 U 817/11 [juris, dort Rz. 28]; OLG Hamm VersR 2013, 604; OLG Stuttgart v. 05.03.2012 - 13 U 24/12 [juris]; OLG Düsseldorf v. 10.04.2012 - 2 U 3/10 [juris]; OLG Köln v. 20.04.2012 - 5 U 139/11 [juris]; KG v. 09.07.2012 - 23 U 71/12 [juris]).
  • OLG München, 24.02.2015 - 10 U 4467/14

    Berufungszurückweisung nach unstatthaften Angriffen der klagenden Partei gegen

    Dem Senat ist es nicht verwehrt, auf der Grundlage der erstinstanzlichen tatsächlichen Feststellungen ergänzende, das angefochtene Urteil weiter rechtfertigende oder berichtigende Erwägungen anzustellen (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.02.2012 - 10 U 817/11 [juris, dort Rz. 28]; OLG Hamm VersR 2013, 604; OLG Stuttgart v. 05.03.2012 - 13 U 24/12 [juris]; OLG Düsseldorf v. 10.04.2012 - 2 U 3/10 [juris]; OLG Köln v. 20.04.2012 - 5 U 139/11 [juris]; KG v. 09.07.2012 - 23 U 71/12 [juris]).
  • LG Münster, 17.04.2013 - 16 O 269/11

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls als Kettenauffahrunfall i.R.d.

    Damit gemeint ist ein schadenstiftendes Ereignis, das auch bei der äußerst möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. März 2012, 13 U 24/12).
  • OLG München, 10.03.2015 - 10 U 506/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines zum Wenden über die Fahrbahn ansetzenden

    Dem Senat ist es nicht verwehrt, auf der Grundlage der erstinstanzlichen tatsächlichen Feststellungen ergänzende, das angefochtene Urteil weiter rechtfertigende oder berichtigende Erwägungen anzustellen (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.02.2012 - 10 U 817/11 [juris, dort Rz. 28]; OLG Hamm VersR 2013, 604 ; OLG Stuttgart v. 05.03.2012 - 13 U 24/12 [juris]; OLG Düsseldorf v. 10.04.2012 - 2 U 3/10 [juris]; OLG Köln v. 20.04.2012 - 5 U 139/11 [juris]; KG v. 09.07.2012 - 23 U 71/12 [juris]; Zöller/ Heßler a. a. O. § 522 Rz. 36; Musielak/ Ball , ZPO , 9. Aufl. 2012, § 522 Rz. 21 a; PG/ Lemke , ZPO , 4. Aufl. 2012, § 522 Rz. 25, 26; Hk-ZPO/ Wöstmann a. a. O. § 522 Rz. 11; BL/ Hartmann a. a. O. § 522 Rz. 16).
  • OLG München, 12.11.2014 - 10 U 3222/14

    Schadensersatzanspruch, Berufungsbegründungsfrist, Fristversäumung,

    Dem Senat ist es nicht verwehrt, auf der Grundlage der erstinstanzlichen tatsächlichen Feststellungen ergänzende, das angefochtene Urteil weiter rechtfertigende oder berichtigende Erwägungen anzustellen (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.02.2012 - 10 U 817/11 [juris, dort Rz. 28]; OLG Hamm VersR 2013, 604; OLG Stuttgart v. 05.03.2012 - 13 U 24/12 [juris]; OLG Düsseldorf v. 10.04.2012 -2 U 3/10 [juris]; OLG Köln v. 20.04.2012 - 5 U 139/11 [juris]; KG v. 09.07.2012 -23 U 71/12 [juris]; Zöller/Heßler a. a. O. § 522 Rz. 36; Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 522 Rz. 21 a; PG/Lemke, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 522 Rz. 25, 26; Hk-ZPO/IAöstmann a. a. O. § 522 Rz. 11; BL/Hartmann a. a. O. § 522 Rz. 16).
  • AG Amberg, 14.09.2015 - 2 C 527/15

    Missachtung Rechtsfahrgebot in Kurve - Haftung

    Im Verkehrsunfallprozess hat derjenige, der sich auf das vollständige Zurücktreten seiner eigenen mitwirkenden, nicht erhöhenden Betriebsgefahr hinter dem Verantwortungsteil des Unfallgegners mit der Folge, dessen Vollhaftung für die Unfallfolgen nach § 17 Abs. 1 und 2 StVG beruft, die tatsächlichen Voraussetzungen zu beweisen, aus denen sich ein schwerwiegender Verkehrsverstoß des Unfallgegners ergibt, der dessen volle Einstandspflicht rechtfertigt (OLG Stuttgart, Az.: 13 U 24/12).
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