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   OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09   

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https://dejure.org/2009,3449
OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09 (https://dejure.org/2009,3449)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.05.2009 - 4 Ss 144/09 (https://dejure.org/2009,3449)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 4 Ss 144/09 (https://dejure.org/2009,3449)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum Einsatz des Werkzeugs und Würdigung der Einzelumstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des "anderes gefährliches Werkzeug" i.S. des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB

  • Judicialis

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1a; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2756
  • StV 2009, 531
  • JR 2010, 169
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
    Es hat dazu unter Verweis auf das Urteil des 3. Strafsenats des BGH vom 03. Juni 2008 - 3 StR 246/07 - (BGHSt 52, 257) ausgeführt: .

    Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass sich mit der Entscheidung der Streit um die Auslegung des "anderen gefährlichen Werkzeuges" nicht erledigt habe und de lege lata nicht zu befrieden sei (Jahn JuS 2008, 835; Krüger JA 2009, 190).

    Sie fordern vorrangig eine Neuregelung durch den Gesetzgeber, bis dahin wenigstens klare oder praktikable Leitlinien für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals durch den BGH (Kasiske HRRS 2008, Nr. 648; Mitsch NJW 2008, 2865; ähnlich Foth NStZ 2009, 93).

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
    Jedoch ist die Bildung der Gesamtstrafe keine bloße "Rechenaufgabe" (BGHSt 12, 1), sondern ein gesonderter Strafzumessungsvorgang, bei dem die Person des Täters, das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander, ihr Zusammenhang und das gesamte in den Straftaten hervorgetretene Verschulden des Angeklagten zu berücksichtigen ist (siehe § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB und BGHSt 24, 268; Fischer a.a.O. § 54 Rdn. 6).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
    Jedoch kommt den versuchsbezogenen Umständen wie der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der eingesetzten kriminelle Energie besonderes Gewicht zu (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4; BGH NStZ 2004, 620).
  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
    Jedoch ist die Bildung der Gesamtstrafe keine bloße "Rechenaufgabe" (BGHSt 12, 1), sondern ein gesonderter Strafzumessungsvorgang, bei dem die Person des Täters, das Verhältnis der einzelnen Straftaten zueinander, ihr Zusammenhang und das gesamte in den Straftaten hervorgetretene Verschulden des Angeklagten zu berücksichtigen ist (siehe § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB und BGHSt 24, 268; Fischer a.a.O. § 54 Rdn. 6).
  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04

    Raub (Gewaltbegriff bei der Nötigung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeug als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
    (8) Soweit die Generalstaatsanwaltschaft auf BGH NJW 2004, 3437 hinweist, ist die dort erfolgte Einordnung eines Schraubendrehers als gefährliches Werkzeug nach § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB für den vorliegenden Fall nicht weiterführend, weil dieser nicht als Aufbruchswerkzeug eingesetzt wurde und sich damit die hier relevanten Abgrenzungsfragen nicht gestellt haben.
  • BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
    Jedoch kommt den versuchsbezogenen Umständen wie der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der eingesetzten kriminelle Energie besonderes Gewicht zu (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4; BGH NStZ 2004, 620).
  • OLG Köln, 28.06.1996 - Ss 281/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
    Für den Fall, dass eine Strafrahmenverschiebung ablehnt wird, ist jedenfalls der Umstand, dass die Taten im Versuchsstadium stecken geblieben sind, allgemein strafmildernd zu berücksichtigen (Fischer a.a.O. § 23 Rdn. 3 unter Hinweis auf OLG Köln StV 1997, 244).
  • BGH, 08.03.1990 - 2 StR 26/90

    Dieb - Tasche mit Geld - Wertloser Koffer - Versuchter Diebstahl

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
    In einem solchen Fall liegt nur ein versuchter Diebstahl vor (BGH NJW 1990, 2569).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06

    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
    (4) In der Vergangenheit wurde von einem Teil der Rechtsprechung für Werkzeuge, die als Gebrauchsgegenstand nicht allgemein zur Verletzung von Personen bestimmt sind, sondern jederzeit sozialadäquat von jedermann mit sich geführt werden können, ein subjektives Element gefordert, nach dem der Täter generell und unabhängig vom Einzelfall den Gegenstand zur Verwendung gegen Menschen bestimmt haben muss, ohne dass es der in § 244 Abs. 1 Nr. 1 b StGB vorausgesetzten konkreten Verwendungsabsicht bedarf (OLG Braunschweig NJW 2002, 1735, OLG Celle, B.v.17. April 2007, 32 Ss 34/07 zitiert nach juris, OLG Frankfurt StV 2002, 145; StraFo 2006, 467).
  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
    Eine derartige Gebrauchsabsicht lasse sich auch nicht in die Tathandlung des Beisichführens hineininterpretieren (so aber OLG Celle StV 2005, 336, OLG München NStZ-RR 2006, 342, OLG Schleswig NStZ 2004, 212).
  • OLG Köln, 07.05.2008 - 2 Ws 223/08

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Ordnungsmaßnahme gegen einen Rechtspfleger

  • OLG Celle, 17.04.2007 - 32 Ss 34/07
  • OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 Ss 244/99

    Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls bzw des schweren Raubes:

  • OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01

    Diebstahl mit Waffen; Gefährliches Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Gegenstand;

  • OLG Celle, 18.02.2005 - 21 Ss 8/05

    Diebstahl mit Waffen; Voraussetzungen für das Beisichführen eines Messers; An den

  • OLG München, 16.05.2006 - 5St RR 169/05

    Schweizer Messer als gefährliches Werkzeug

  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Aus diesem Grund verlieren objektiv gefährliche Werkzeuge diese ihre Eigenschaft nicht dadurch, dass der Täter sie in der konkreten Situation allein zum Aufbruch oder Aufsprengen eines Behältnisses etc. verwenden will (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Oktober 2018 - 8 Ss 183/18, StV 2020, 250; OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Mai 2009 - 4 Ss 144/09, NJW 2009, 2756, 2758; Brodowski in LK-StGB, 13. Aufl., § 244 Rn. 14; Kindhäuser/Hoven in NK-StGB, 6. Aufl., § 244 Rn. 11; Schmitz in MüKo-StGB, 10. Aufl., § 244 Rn. 19; jew. mwN).
  • OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11

    Diebstahl mit Waffen

    Die Kammer folgt insoweit der einschränkenden Auslegung des Oberlandesgerichts Stuttgart in einem Urteil vom 05.05.2009 (4 Ss 144/09, NJW 2009, 2756), dessen Prämisse keinesfalls "überraschend erscheint" (so Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 244 Rn. 20 a).

    Auch diese - den objektiven Tatbestand weiter einschränkende - Erwägung, die der im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW 2009, 2756 = StV 2009, 531 = StraFo 2009, 297) entnommen ist, teilt der Senat nicht.

  • OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 2 Ss 209/15

    Diebstahl mit Waffen: Begriff des anderen gefährlichen Werkzeugs; Geißfuß als

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 5. Mai 2009, NJW 2009, 2756ff., 4 Ss 144/09) hat einen vom Täter bei einem Einbruchsdiebstahl mitgeführten Schraubendreher nur dann als gefährliches Werkzeug im Sinne der Vorschrift angesehen, wenn dieser objektiv geeignet war, eine erhebliche Körperverletzung herbeizuführen; insoweit müsse sein Gebrauch drohen.

    Der Senat hält deshalb im Grundsatz an der Rechtsauffassung des 4. Senats des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 5. Mai 2009, a.a.O.) fest, dass ein Werkzeug im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB gefährlich ist, wenn es nach den konkreten Umständen des Falles geeignet ist, eine erhebliche Körperverletzung bei einer von den Tatbeteiligten verschiedenen Person herbeizuführen.

  • LG Saarbrücken, 01.06.2011 - 2 Qs 11/11

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    a) Die Kammer lässt hierbei offen, ob die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitsauflage dem Bewährungshelfer überlassen werden darf, da diese Übertragung mit dem verfassungs-rechtlichen Bestimmtheitsgebot kollidiert (so die ganz h.M., OLG Dresden, StV 2009, 531; OLG Braunschweig, StV 2007, 257; OLG Köln, Beschluss vom 02.11.2010, 2 Ws 704/10, zitiert nach juris, dort Rn. 5; LG Zweibrücken, VRS 119, 121; KG Berlin, Beschluss vom 13.04.2005, 5 Ws 157/05, zitiert nach juris, dort Rn. 6; OLG Hamm (3. Senat), Beschluss vom 06.01.2004, 3 Ss 512/03, zitiert nach juris, dort Rn. 30; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 1997, 2, 3; OLG Schleswig, Beschluss vom 09.04.1986, 1 Ws 141/86, zitiert nach juris, dort Rn. 6; Fischer, StGB, 58. Auflage 2011, § 56 b Rn. 8; Stree / Kinzig in Schönke - Schröder, StGB, 28. Auflage 2010, § 56 b Rn. 14 m.w.N; Groß in Münchener Kommentar zum StGB, § 56 b Rn. 24; a.A. OLG Hamm (2. Senat), NStZ 1998, 56; Hubrach in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Auflage 2008, § 56 b Rn. 19).

    Eine Verurteilte muss dem Beschluss unmissverständlich entnehmen können, unter welchen Umständen der Widerruf der Strafaussetzung und der damit einhergehende empfindliche Eingriff in das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes droht (OLG Braunschweig, StV 2007, 257, 258 m.w.N.; OLG Dresden, StV 2009, 531).

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