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   OLG Stuttgart, 05.06.2001 - 4 VAs 9/01   

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https://dejure.org/2001,6221
OLG Stuttgart, 05.06.2001 - 4 VAs 9/01 (https://dejure.org/2001,6221)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.06.2001 - 4 VAs 9/01 (https://dejure.org/2001,6221)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juni 2001 - 4 VAs 9/01 (https://dejure.org/2001,6221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtfreiheitsstrafe; Kausalität; Verstoß gegen das BtMG; Betäubungsmittelabhängigkeit; Registervergünstigung

  • Judicialis

    BtMG § 35; ; BZRG § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35; BZRG § 17 Abs. 2
    Kausalität der Betäubungsmittelabhängigkeit für abgeurteilte Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 343
  • StV 2002, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 12.08.1997 - 1 Ws 229/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2001 - 4 VAs 9/01
    Eine solche ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Vollstreckungsleiter die gesetzliche Grenze des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen geprüft hat (vgl. etwa OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314).
  • KG, 15.02.2016 - 1 VAs 1/16

    Kausalzusammenhang bei § 35 BtMG

    Die zur Begründung dieser Ansicht herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (vgl. NStZ-RR 2001, 343) betraf eine Fallkonstellation, in der die Angeklagte wegen eines Vermögensdelikts, das auf Betäubungsmittelabhängigkeit beruhte, und eines Aussagedelikts, das nicht auf der Abhängigkeit beruhte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden war.
  • OLG Nürnberg, 30.11.2015 - 2 VAs 11/15

    Körperverletzung - Betäubungsmittelabhängigkeit

    Für eine Zurückstellung der Vollstreckung einer Gesamtstrafe reicht es aus, wenn die Kausalität für den ihrer Bedeutung nach überwiegenden Teil der Taten vorliegt (OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 343 Rdn. 8 nach juris; Weber BtMG a. a. O.. § 35 Rdn. 33; Patzak, in: Körner/Patzak/Vollmer BtMG a. a. O.. § 35 Rdn. 113).
  • OLG Hamburg, 24.10.2007 - 1 VAs 5/07

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung, Nachweis der

    Die Tatrichterin hat nämlich im Urteil vom 13. März 2007 den nach § 260 Abs. 5 Satz 2 StPO vorgeschriebenen Hinweis auf die Registervergünstigung des § 17 Abs. 2 BZRG angebracht Damit ist dem Urteil nicht nur die Betäubungsmittelabhängigkeit des Verurteilten zu entnehmen, sondern im Sinne des § 35 Abs. 1 BtMG auch nachgewiesen, dass der Verurteilte die abgeurteilts Straftat aufgrund seiner Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat (vgl. Weber a.a.O. Rn. 42 zu § 35 ; Kornprobst in Münchner Kommentar, 2007, Rn. 49 zu § 35 BtMG ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 343 ).
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