Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 05.09.2013 - 2 U 155/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Unlauterer Wettbewerb: Wirksamkeit einer Preisverhandlungsklausel eines Arzneimittelherstellers im Fall ärztlich verordneter Verblisterung von Arzneimitteln in Apotheken
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung der Arzneimittelpreisbindung bei Fertigung von patientenindividuellen Blistern
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verblisterung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Auch Arzneimittel, die im Rahmen sogenannter "Verblisterung" patientenindividuell gruppiert werden, unterliegen der Preisbindung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Pharamunternehmen sind an Preisbindung gebunden auch wenn Fertigarzneimittel zur Herstellung von patientenindividuellen Arzneimittelblistern verwendet werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltungsbereich der Arzneimittelpreisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel bei Fertigung von patientenindividuellen Blistern
- Jurion (Kurzinformation)
Preisbindung gilt auch für individuelle Fertigarzneimittelblister
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Keine Rabatte auf zu verblisternde Fertigarzneimittel
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Preisbindung gilt auch für Arzneimittel, die zur Verblisterung eingesetzt werden
Verfahrensgang
- LG Ulm, 27.08.2012 - 4 O 53/12
- OLG Stuttgart, 05.09.2013 - 2 U 155/12
- BGH, 05.03.2015 - I ZR 185/13
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.03.2015 - I ZR 185/13
Patientenindividuell zusammengestellte Arzneimittelblister - Wettbewerbsverstoß: …
Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Stuttgart, WRP 2013, 1643). - OLG Celle, 19.12.2019 - 13 U 87/18
Zur Zulässigkeit von Preisnachlässen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger …
Dem entspricht, dass ein Zweck der in § 78 Abs. 3 S. 1 Halbsatz 1 AMG grundsätzlich vorgesehenen Beschränkung darin gesehen wird, dass durch die Verpflichtung, einen einheitlichen Apothekenabgabepreis sicherzustellen, die Gewährung von Rabatten seitens der pharmazeutischen Unternehmer an die Handelsstufen grundsätzlich ausgeschlossen werden soll, um wirtschaftliche Spielräume für gesetzlich fixierte Rabatte für die Kostenträger der gesetzlichen Sozialversicherung zu schaffen, und um eine einheitliche Grundlage für weitergehende Rabattverhandlungen mit den Kostenträgern zu gewährleisten (Kloesel/Cyran § 78 Tz. 1; ähnlich: OLG Stuttgart, Urteil vom 5. September 2013 - 2 U 155/12, juris Rn. 59).