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   OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20   

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https://dejure.org/2020,7291
OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20 (https://dejure.org/2020,7291)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20 (https://dejure.org/2020,7291)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. April 2020 - H 4 Ws 72/20 (https://dejure.org/2020,7291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121 ; StPO § 122

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 ; StPO § 122
    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft bei Verfahrensverzögerungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: U-Haft, Sicherungs(pflicht)verteidiger?

  • beck-blog (Rechtsprechungsübersicht)

    Corona-bedingte Verfahrensverzögerungen und Untersuchungshaft

Verfahrensgang

  • AG Heilbronn - 13 Ls 67 Js 31236/19
  • OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen coronabedingter Aussetzung einer begonnenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20
    Nicht behebbare unabwendbare Schwierigkeiten oder unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse, wie etwa die krankheitsbedingte, zur Aussetzung der Hauptverhandlung zwingende Verhinderung unentbehrlicher Verfahrensbeteiligter stellen einen wichtigen Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO dar (Anschluss OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris).

    (Anschluss OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris).

    Dem zur Entscheidung berufenen Spruchkörper steht bei der Einschätzung, ob und welche Maßnahmen zur Senkung des Ansteckungsrisikos geeignet und zumutbar sind, ein - vom Oberlandesgericht im Haftprüfungsverfahren nach § 121 ff. StPO nur eingeschränkt überprüfbarer- Beurteilungsspielraum zu (Anschluss OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris).

    Nicht behebbare unabwendbare Schwierigkeiten oder unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse, wie etwa die krankheitsbedingte, zur Aussetzung der Hauptverhandlung zwingende Verhinderung unentbehrlicher Verfahrensbeteiligter stellen einen wichtigen Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO dar (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20 - juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1973 - 2 BvR 558/73 -, BVerfGE 36, 264).

  • BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20
    Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18 -, NJW 2019, 915 mwN).
  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20
    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15 -, juris).
  • KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13

    Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20
    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (KG Berlin, StV 2014, 233 ff.).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ws 119/09

    Fluchtgefahr bei erstinstanzlicher Verurteilung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20
    Je höher die zu erwartende Strafe ist, desto weniger Gewicht ist auf weitere Umstände zu legen (OLG Hamm NStZ-RR 2010, 158; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, aaO).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20
    Nicht behebbare unabwendbare Schwierigkeiten oder unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse, wie etwa die krankheitsbedingte, zur Aussetzung der Hauptverhandlung zwingende Verhinderung unentbehrlicher Verfahrensbeteiligter stellen einen wichtigen Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO dar (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20 - juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1973 - 2 BvR 558/73 -, BVerfGE 36, 264).
  • OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21

    Corona-Schutzmaßnahmen in Justizvollzugsanstalt verlängern Untersuchungshaft

    Ein solcher wichtiger Grund ist zu Beginn der Corona-Pandemie auch angenommen worden, wenn sich das Gericht - mangels damals noch nicht vorhandener Schutz- und Hygienemaßnahmen - nicht in der Lage gesehen hat, das Ansteckungsrisiko der Verfahrensbeteiligten, der Bediensteten des Gerichts, der Sicherheitsbeamten und des Publikums im Einklang mit den Vorschriften über das Verfahren, namentlich der zur Sicherung der Verteidigungsrechte und zur Gewährleistung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, auf ein vertretbares Maß zu reduzieren (Senatsbeschluss vom 6. April 2020 - H 4 Ws 72/20, juris Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris Rn. 11).
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