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   OLG Stuttgart, 06.05.2004 - 20 U 16/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3120
OLG Stuttgart, 06.05.2004 - 20 U 16/03 (https://dejure.org/2004,3120)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.05.2004 - 20 U 16/03 (https://dejure.org/2004,3120)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 20 U 16/03 (https://dejure.org/2004,3120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Wahl eines Aufsichtsrats; Anfechtung nach Bestätigung des Wahlbeschlusses; Bestätigung eines nichtigen Ausgangsbeschlusses; Aktienrechtliche Protokollierungspflichten des Notars; Nichterfüllung von Meldepflichten; Doppelte Rechtshängigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Aktiengesellschafts-Hauptversammlungsbeschlusses zu einer Aufsichtsratwahl; Möglichkeit eines Bestätigungsbeschlusses hinsichtlich eines Hauptversammlungsbeschlusses trotz Streits um die wirksame Beschlussfeststellung durch einen Versammlungsleiter in ...

  • Judicialis

    AktG § 241; ; AktG § 244; ; AktG § 130; ; AktG § 251; ; ZPO § 148; ; ZPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft - Zulässigkeit eines Bestätigungsbeschlusses bei fehlendem Erstbeschluss - keine doppelte Rechtshängigkeit derselben Streitsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1456
  • MDR 2004, 1017
  • NZG 2004, 822
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Stuttgart, 03.11.1967 - 10 R 88/67
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2004 - 20 U 16/03
    Dies führt dazu, dass die früher eingereichte, aber später zugestellte Klage unzulässig ist, wenn eine andere Klage später eingereicht, aber früher zugestellt wird (LG Stuttgart JZ 1968, 706 mit abl. Anm. Grunsky).

    Auch wenn - wie im Fall LG Stuttgart JZ 1968, 706 - die Klagen jeweils in wechselseitigen Parteirollen eingereicht werden, ist der Kläger der zuerst eingereichten Klage im Hinblick auf den ausgewählten Gerichtsstand nicht schutzwürdiger als der Beklagte (so Grunsky JZ 1968, 707), der in Unkenntnis der anhängigen Klage seinerseits ein Gericht gewählt hat.

  • BGH, 13.03.1980 - II ZR 54/78

    Änderung einer Satzungsklausel über die Mehrheit bei Aufsichtsratswahlen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2004 - 20 U 16/03
    Da die Feststellung des Vorsitzenden und ihre Niederschrift einen Beschluss auch dann begründen, wenn sie unrichtig sind, ist eine Anfechtungsklage erforderlich, um die Unwirksamkeit des Beschlusses geltend zu machen (BGHZ 76, 191).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 79/02

    Zur Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2004 - 20 U 16/03
    Dem Wortlaut der Norm ist nicht zu entnehmen, dass sich die zu protokollierenden eigenen Wahrnehmungen des Notars nicht auf das vom Versammlungsleiter verkündete Abstimmungsergebnis beschränken dürfen, sondern sich auch auf dessen Ermittlung erstrecken müssten (OLG Düsseldorf NZG 2003, 816).
  • OLG München, 21.05.2003 - 7 U 5347/02

    Abstimmung über die Bestellung eines Sonderprüfers in einer ordentlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2004 - 20 U 16/03
    b) Ein Bestätigungsbeschluss ist auch möglich, wenn unklar ist, ob die Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter richtig ist und damit der Erstbeschluss überhaupt gefasst ist (a.A. OLG München AG 2003, 645).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 194/01

    Rechtswirkungen eines Bestätigungsbeschlusses nach § 244 Satz 1 AktG;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2004 - 20 U 16/03
    Durch den Bestätigungsbeschluss erkennt die Hauptversammlung den Erstbeschluss als gültige Regelung der betreffenden Gesellschaftsangelegenheit an und beseitigt mit Wirkung für die Zukunft dessen behauptete oder tatsächlich bestehende Anfechtbarkeit (BGH AG 2004, 204).
  • OLG Dresden, 11.01.2005 - 2 U 1728/04

    Anfechtung "stimmlos" gefasster Hauptversammlungsbeschlüsse

    Dies ändert aber nichts daran, dass dem vom Versammlungsleiter festgestellten Beschluss konstitutive Wirkung beikommt (vgl. BGHZ 104, 66 [69]; OLG Stuttgart AG 2004, 457 [458]) und dieser in der Form des § 130 Abs. 2 AktG beurkundet ist.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Verweigerung einer

    Dementsprechend gehört die Überwachung der Stimmauszählung nicht zu den Beurkundungsaufgaben des Notars (OLG Stuttgart AG 2004, 457 ff., OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2007, 792 f.).
  • OLG München, 22.12.2010 - 7 U 1584/10

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der AG: Wirksamkeit eines

    Eine Bestätigung scheidet jedenfalls aus (ebenso OLG Stuttgart AG 2004, 457; Schwab, in: K. Schmidt/Lutter, AktG, aaO., § 244 Rdnr. 2).
  • OLG Nürnberg, 20.09.2006 - 12 U 3800/04
    Mit dem Beschluss vom 25.8.2004 sollte lediglich über den aufgrund des Jahresabschlusses 2003 vorhandenen Gewinns entschieden werden, ein Regelungswille, der mit dem Inhalt des anfechtbaren Beschlusses identisch ist ( OLG Stuttgart, AG 2004, 457 [OLG Stuttgart 06.05.2004 - 20 U 16/03] ), ist diesem Beschluss gerade nicht zu entnehmen.
  • OLG München, 20.10.2010 - 7 U 1584/10

    Zulässigkeit eines Nachteilsausgleichs

    Eine Bestätigung scheidet jedenfalls aus (ebenso OLG Stuttgart AG 2004, 457 [OLG Stuttgart 06.05.2004 - 20 U 16/03]; Schwab, in: K. Schmidt/Lutter, AktG, aaO., § 244 Rdnr. 2).
  • LG Köln, 22.04.2009 - 91 O 59/07

    Heilung eines wegen Stimmrechtsverlusts aufgrund Verstoßes gegen

    Gegen eine solchermaßen vorgenommene Qualifizierung spricht jedoch, dass ein Ausschluss des Stimmrechts nach § 28 WpHG keinen Einfluss auf den Beschlussinhalt, sondern lediglich auf die Feststellung des Abstimmungsergebnisses hat (vgl. auch OLG Stuttgart, AG 2004, 457, 458).
  • LG Köln, 17.10.2008 - 82 O 5/08

    Beschluss einer außerordentlichen Hauptversammlung über die Übertragung von

    Der Bestätigung gemäß § 244 S. 1 AktG sind nichtige Hauptversammlungsbeschlüsse beziehungsweise Hauptversammlungsbeschlüsse mit Inhaltsfehlern jedoch nicht zugänglich (vergleiche BGH, a.a.O., S. 527 und BGH, Urteil vom 15.12.2003 - II ZR 194/01, DStR 2004, 239 ff.; OLG T, NZG 2004, 822, 823).
  • LG Mannheim, 07.04.2005 - 23 O 102/04

    Squeeze-out-Verfahren: Bestätigung eines für nichtig erklärten Beschlusses;

    Zu Recht hat es auch das Oberlandesgericht Stuttgart mit Beschluss vom 06. Mai 2004 (vgl. AG 2004, 457 ff.) bei zweifachen Rechtsstreit (gegen früheren Beschluss und dessen Bestätigungsbeschluss) die Anwendung des § 244 AktG für rechtmäßig erachtet.
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