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   OLG Stuttgart, 06.06.2014 - 2 Ss 541/13   

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https://dejure.org/2014,21376
OLG Stuttgart, 06.06.2014 - 2 Ss 541/13 (https://dejure.org/2014,21376)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.06.2014 - 2 Ss 541/13 (https://dejure.org/2014,21376)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juni 2014 - 2 Ss 541/13 (https://dejure.org/2014,21376)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzliche Marktmanipulationen nach § 38 Abs. 2 WpHG; Anordnung des Werteersatzverfalls; Bestimmung des Betrags des Werteersatzverfalls

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 73 Abs 1 S 1 StGB, § 73a S 1 StGB, § 73c S 1 StGB, § 20a Abs 1 S 1 Nr 2 WpHG, § 38 Abs 2 WpHG
    Wertersatzverfall: Anzusetzender Wertpapierwert bei Marktmanipulation durch tateinheitlich begangene Verkaufs- und Rückkaufsgeschäfte; Höhe des Verfallsbetrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsätzliche Marktmanipulationen nach § 38 Abs. 2 WpHG ; Anordnung des Werteersatzverfalls; Bestimmung des Betrags des Werteersatzverfalls

  • rechtsportal.de

    Vorsätzliche Marktmanipulationen nach § 38 Abs. 2 WpHG

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Börsenkursmanipulationen - und der Wertersatzverfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfall bei einer strafbaren Marktmanipulation

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2014 - 2 Ss 541/13
    Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB sind alle Vermögenswerte für verfallen zu erklären, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, WM 2014, 414).

    Deshalb unterliegt grundsätzlich der gesamte vom Angeklagten aus den Geschäften erlangte Erlös dem Verfall (BGH, Urteil vom 27. November 2013, a. a. O.).

  • BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2014 - 2 Ss 541/13
    Der Senat weicht dabei nicht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. August 1953 (BGHSt 4, 305, a.a.O.) ab, so dass eine Divergenzvorlage nach § 121 Abs. 2 GVG an den Bundesgerichtshof zu unterbleiben hat.
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2014 - 2 Ss 541/13
    Der Angeklagte hat deshalb aus den Taten nicht nur die ersparten Aufwendungen für die Herbeiführung der Genehmigung im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangt (vgl. hierzu BGHSt 57, 79ff.; BGH NJW 2010, 882ff.).
  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2014 - 2 Ss 541/13
    Der Angeklagte hat deshalb aus den Taten nicht nur die ersparten Aufwendungen für die Herbeiführung der Genehmigung im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangt (vgl. hierzu BGHSt 57, 79ff.; BGH NJW 2010, 882ff.).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2014 - 2 Ss 541/13
    Die Vorschrift geht auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Strafgesetzbuch aus dem Jahr 1962 (BTDrs. IV/650, S. 1, 30) zurück, die vom Sonderausschuss des Bundestags für eine Strafrechtsreform im Wesentlichen in leicht erweiterter Form übernommen wurde (vgl. BTDrs. V/4095, S. 1, 40).
  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2014 - 2 Ss 541/13
    Die Vorschrift geht auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Strafgesetzbuch aus dem Jahr 1962 (BTDrs. IV/650, S. 1, 30) zurück, die vom Sonderausschuss des Bundestags für eine Strafrechtsreform im Wesentlichen in leicht erweiterter Form übernommen wurde (vgl. BTDrs. V/4095, S. 1, 40).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Hier entstand der Wertersatzanspruch mit ihrer Veräußerung an die T., weil damit die ursprünglich mögliche gegenständliche Einziehung gemäß § 73c Satz 1 Alternative 2 StGB nachträglich unmöglich geworden ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2014 - 2 Ss 541/13, juris Rn. 18 ff.; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 73c Rn. 4; LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73c Rn. 18; Matt/Renzikowski/Altenhain/Fleckenstein, StGB, 2. Aufl., § 73c Rn. 4 mit Fn. 16 und dem Hinweis, dass in der Gesetzesbegründung versehentlich auf den ?Zeitpunkt der Möglichkeit der Originaleinziehung? ?BT-Drucks. 18/9525 S. 16? abgestellt wird; Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73c Rn. 10; SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 73c Rn. 7; s. auch BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, NJW 2018, 3325 Rn. 28).
  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im

    Dieser Auffassung hat sich zuletzt das Oberlandesgericht Stuttgart bezüglich des maßgeblichen Verkehrswertes von ursprünglich erlangten Aktien angeschlossen (OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2014 - 2 Ss 541/13, AG 2015, 45, 46 f.).
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