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   OLG Stuttgart, 06.07.2011 - 2 Ss 344/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10698
OLG Stuttgart, 06.07.2011 - 2 Ss 344/11 (https://dejure.org/2011,10698)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.07.2011 - 2 Ss 344/11 (https://dejure.org/2011,10698)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 2 Ss 344/11 (https://dejure.org/2011,10698)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschalten der Kennzeichenbeleuchtung bei Dunkelheit als Kennzeichenmissbrauch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kennzeichenmissbrauch - Fahrzeugbeleuchtung ausschalten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kennzeichenmissbrauch - Ausschalten der Fahrzeugbeleuchtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 22 Abs. 1 Nr. 3
    Abschalten der Kennzeichenbeleuchtung bei Dunkelheit als Kennzeichemissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Straftat des § 22 StVG durch fehlende Kennzeichenbeleuchtung!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Licht ausschalten kann strafbar sein

  • heise.de (Pressemeldung, 06.09.2011)

    Nachtfahrt mit unbeleuchtetem Kennzeichen strafbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschalten der Kennzeichenbeleuchtung bei Dunkelheit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausschalten der Kennzeichenbeleuchtung strafbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kennzeichenbeleuchtung ausgeschaltet - Kennzeichenmissbrauch?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschalten der Kennzeichenbeleuchtung strafbar - Strafbarkeit gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Bielefeld, 30.10.2001 - 36 Ds 14 Js 569/01

    Kein Kennzeichenmissbrauch durch Nichteinschalten der Fahrzeugbeleuchtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2011 - 2 Ss 344/11
    Der Senat hält an der Auffassung fest, dass der Tatbestand des § 22 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 4 StGB erfüllt ist, wenn ein Fahrer an seinem Kraftfahrzeug die (Kennzeichen-)Beleuchtung ausschaltet, um anschließend mit seinem Kraftfahrzeug unerkannt davonfahren und eine Kontrolle durch ein ihn verfolgendes Polizeifahrzeug vereiteln zu können (vgl. OLG Stuttgart, VRS Band 34, S. 69f.; so auch BayObLG, Urteil vom 08.08.1980, 1 St 252/80 - zitiert nach Rüth, Die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldsachen, DAR 1981, S. 237ff., 242; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, 2009, StVG, § 22 Rdnr. 5; ablehnend: AG Bielefeld, NZV 2002, S. 242; Janker in Burmann/Hess/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, StVG, 21. Auflage, 2010, § 22 Rdnr. 5; Zopfs, Kennzeichenmissbrauch durch Nichtbeleuchten des Kennzeichens?, NZV 2008, S. 387ff.).
  • BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98

    Kennzeichenmissbrauch durch das Aufbringen eines reflektierenden Mittels, um die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2011 - 2 Ss 344/11
    So ist das Besprühen des Kennzeichens mit einer farblosen, reflektierenden Substanz, um bei Blitzlichtaufnahmen vom Fahrzeug die Ablesbarkeit und Erkennbarkeit des Kennzeichens zu vereiteln, nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG strafbar (BayObLG, Beschluss vom 25.11.1998, 2St RR 133/98, zitiert nach juris).
  • LG Verden, 03.05.2012 - 1 Qs 36/12

    Kennzeichenmissbrauch: Abgrenzung zur Urkundenfälschung bei Führen eines

    Dabei kann auch ein Unterlassen tatbestandsmäßig sein (vgl. OLG Stuttgart, DAR 2011, 542ff.).
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