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   OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15, 6 Ws 2/15   

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https://dejure.org/2015,17335
OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15, 6 Ws 2/15 (https://dejure.org/2015,17335)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.07.2015 - 6 Ws 2/15, 6 Ws 2/15 (https://dejure.org/2015,17335)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - 6 Ws 2/15, 6 Ws 2/15 (https://dejure.org/2015,17335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Behandlung des Klageerzwingungsverfahrens als Ermittlungserzwingungsverfahren; Notwendiger Inhalt eines Klageerzwingungsantrags; Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 172 StPO, §§ 172 ff StPO
    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung von Ermittlungen bei Strafklageverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 3
    Behandlung des Klageerzwingungsverfahrens als Ermittlungserzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Antrag auf Durchführung eines Ermittlungsverfahrens gegen Siegfried Haag und Roland Mayer als unzulässig verworfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafklageverbrauch - und das Klageerzwingungsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    6. Strafsenat verwirft Antrag auf Durchführung eines Ermittlungsverfahrens gegen Siegfried Haag und Roland Mayer als unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klageerzwingungsverfahren kann ausnahmsweise zum Ermittlungserzwingungsverfahren werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • swr.de (Pressekommentar, 14.07.2015)

    Antrag bereits unzulässig: Keine Klageerzwingung im Mordfall Buback

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15
    Die Feststellungen zu den Planungs- und Vorbereitungstätigkeiten von H. und M. wurden nicht etwa nur zum Zweck der Erhellung des Tathintergrundes getroffen, sondern sie wurden dem Schuldspruch als rädelsführerschaftliche Beteiligungsakte zu Grunde gelegt (vgl. BGHSt 41, 292ff.).

    Die Feststellungen zu den Planungs- und Vorbereitungstätigkeiten des Zeugen H. wurden nicht etwa nur zum Zwecke der Erhellung des Tathintergrundes getroffen, sondern sie wurden dem Schuldspruch als rädelsführerschaftliche Beteiligungsakte zugrunde gelegt (vgl. BGHSt 41, 292).

    Gegenstand der Tat als Prozessgegenstand ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, also eine innerlich verknüpfte Einheit, bei deren getrennter Beurteilung ein zusammengehöriges Geschehen unnatürlich aufgespalten werden würde (vgl. BGHSt 41, 292; Kühne in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Einl. K Rn. 60 m.w.N.).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15
    Danach führt die Verurteilung wegen Beteiligung als Mitglied etwa in einer terroristischen Vereinigung nur dann nicht zum Strafklageverbrauch hinsichtlich solcher Straftaten, die materiell-rechtlich tateinheitlich in Verfolgung der Ziele der Vereinigung begangen wurden, wenn diese nach ihrer Strafdrohung schwerer wiegen und auch tatsächlich nicht - auch nicht unter dem Gesichtspunkt mitgliedschaftlicher Beteiligung - Gegenstand der früheren Anklage und rechtskräftigen Verurteilung waren (BGHSt 29, 288; BGH NStZ 2001, 436).

    Danach führt die Verurteilung wegen Beteiligung als Mitglied etwa in einer terroristischen Vereinigung nicht zum Strafklageverbrauch hinsichtlich solcher Straftaten, die materiell-rechtlich tateinheitlich in Verfolgung der Ziele der Vereinigung begangen werden, wenn sie nach ihrer Strafdrohung schwerer wiegen und auch tatsächlich nicht - auch nicht unter dem Gesichtspunkt mitgliedschaftlicher Beteiligung - Gegenstand der früheren Anklage und der rechtskräftigen Aburteilung waren (vgl. BGHSt 29, 288 ; BGH NStZ 2001, 436; BGH B.v. 23. Dezember 2009 - StB 51/09 -).

  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15
    Danach führt die Verurteilung wegen Beteiligung als Mitglied etwa in einer terroristischen Vereinigung nur dann nicht zum Strafklageverbrauch hinsichtlich solcher Straftaten, die materiell-rechtlich tateinheitlich in Verfolgung der Ziele der Vereinigung begangen wurden, wenn diese nach ihrer Strafdrohung schwerer wiegen und auch tatsächlich nicht - auch nicht unter dem Gesichtspunkt mitgliedschaftlicher Beteiligung - Gegenstand der früheren Anklage und rechtskräftigen Verurteilung waren (BGHSt 29, 288; BGH NStZ 2001, 436).

    Danach führt die Verurteilung wegen Beteiligung als Mitglied etwa in einer terroristischen Vereinigung nicht zum Strafklageverbrauch hinsichtlich solcher Straftaten, die materiell-rechtlich tateinheitlich in Verfolgung der Ziele der Vereinigung begangen werden, wenn sie nach ihrer Strafdrohung schwerer wiegen und auch tatsächlich nicht - auch nicht unter dem Gesichtspunkt mitgliedschaftlicher Beteiligung - Gegenstand der früheren Anklage und der rechtskräftigen Aburteilung waren (vgl. BGHSt 29, 288 ; BGH NStZ 2001, 436; BGH B.v. 23. Dezember 2009 - StB 51/09 -).

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15
    b) Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO kann grundsätzlich nur in dem Umfang bestehen, in welchem die Befragung sich auf Vorgänge richtet, die im Verhältnis zu dem abgeurteilten Geschehen andere Taten im verfahrensrechtlichen Sinn des § 264 Abs. 1 StPO darstellen würden (BGH NStZ 2007, 278).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 312/91

    Mindestwirkstoffmenge - Vorsatz des Täters - Zugrundelegung des Wirkstoffgehaltes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15
    Dabei genügt es, wenn der Zeuge über Vorgänge Auskunft geben müsste, die den Verdacht einer Straftat gegen ihn mittelbar begründen, sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude ( BGH NJW 1999, 1413, 1414; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1).
  • BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15
    dd) Schließlich fehlt es an konkreten Anhaltspunkten dafür, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten den Zeugen S. H. in die Gefahr der Verfolgung wegen anderer - mit den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten im Zusammenhang stehender - Straftaten bringen könnte (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 178; NStZ 2010, 463; NStZ-RR 2006, 239).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15
    Dabei genügt es, wenn der Zeuge über Vorgänge Auskunft geben müsste, die den Verdacht einer Straftat gegen ihn mittelbar begründen, sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude ( BGH NJW 1999, 1413, 1414; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1).
  • BGH, 28.04.2006 - StB 1/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15
    dd) Schließlich fehlt es an konkreten Anhaltspunkten dafür, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten den Zeugen S. H. in die Gefahr der Verfolgung wegen anderer - mit den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten im Zusammenhang stehender - Straftaten bringen könnte (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 178; NStZ 2010, 463; NStZ-RR 2006, 239).
  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15
    Danach führt die Verurteilung wegen Beteiligung als Mitglied etwa in einer terroristischen Vereinigung nicht zum Strafklageverbrauch hinsichtlich solcher Straftaten, die materiell-rechtlich tateinheitlich in Verfolgung der Ziele der Vereinigung begangen werden, wenn sie nach ihrer Strafdrohung schwerer wiegen und auch tatsächlich nicht - auch nicht unter dem Gesichtspunkt mitgliedschaftlicher Beteiligung - Gegenstand der früheren Anklage und der rechtskräftigen Aburteilung waren (vgl. BGHSt 29, 288 ; BGH NStZ 2001, 436; BGH B.v. 23. Dezember 2009 - StB 51/09 -).
  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15
    dd) Schließlich fehlt es an konkreten Anhaltspunkten dafür, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten den Zeugen S. H. in die Gefahr der Verfolgung wegen anderer - mit den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten im Zusammenhang stehender - Straftaten bringen könnte (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 178; NStZ 2010, 463; NStZ-RR 2006, 239).
  • OLG Hamm, 29.09.1998 - 1 Ws 227/98
  • OLG Stuttgart, 06.07.2012 - 2 StE 2/10

    Attentat auf Generalbundesanwalt Buback: Psychische Beihilfe zum Mord;

  • OLG Brandenburg, 17.03.2008 - 1 Ws 125/07

    Sorgfaltspflichten bei der Jagdausübung und Strafbarkeit eines fehlgehenden

  • KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12

    Vorbereitung der öffentlichen Klage: Anweisung zur Durchführung von Ermittlungen

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2001 - 1 Ws 83/01

    Zum verbotenen Halten auf der Überholspur nach einem Unfall auf der Autobahn

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

  • OLG Koblenz, 05.09.1994 - 1 Ws 164/94

    Klageerzwingungsverfahren; Aufnahme von Ermittlungen; Staatsanwaltschaft;

  • OLG Bremen, 21.09.2017 - 1 Ws 55/17

    Anordnung zur Aufnahme von Ermittlungen durch das Beschwerdegericht im

    Dies ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend anerkannt (so bereits OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.1980 - 1 Ws 424/79, juris Rn. 10; KG Berlin, Beschluss vom 26.03.1990 - 4 Ws 220/89, juris Ls.; OLG Brauchschweig, Beschluss vom 23.09.1992 - Ws 48/91, juris Rn. 19; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.1994 - 1 Ws 164/94, juris Ls.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.1998 - 1 Ws 227/98, juris Rn. 12 - 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.03.2001 - 1 Ws 83/01, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2002 - 1 Ws 85/02, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 27.06.2007 - 2 Ws 494/06 Kl, juris Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2008 - 1 Ws 125/07, juris Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 11.04.2013 - 3 Ws 504/12, juris Rn. 19 - 20; OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2014 - 1 Ws 513/13, juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.07.2015 - 6 Ws 2/15, juris Rn. 66; OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2016 - 2 Ws 1/16, juris Rn. 21; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.12.2016 - 4 Ws 284/16, juris Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2018 - 1 Ws 109/18

    Strafanzeige gegen Polizeibeamte: Gerichtliche Anordnung der Wiederaufnahme

    Dies ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend anerkannt (so bereits OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05. Februar 1980 - 1 Ws 424/79; KG, Beschluss vom 26. März 1990 - 4 Ws 220/89; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. September 1992 - Ws 48/91; OLG Koblenz, Beschluss vom 05. September 1994 - 1 Ws 164/94; OLG Hamm, Beschluss vom 29. September 1998 - 1 Ws 227/98; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01. März 2001 - 1 Ws 83/01; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 1 Ws 85/02; OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 494/06 Kl; KG Berlin, Beschluss vom 11. April 2013 - 3 Ws 504/12; OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 Ws 513/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. Juli 2015 - 6 Ws 2/15; OLG Celle, Beschluss vom 05. Februar 2016 - 2 Ws 1/16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 4 Ws 284/16; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. September 2017 - 1 Ws 55/17) und wird auch vom Senat so gesehen (vgl. z. B. Beschluss vom 17. März 2008 - 1 Ws 125/07).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 Ws 284/16

    Klageerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft einer im Tierschutz engagierten

    a) Ob und inwieweit der Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch gegen einen Bescheid nach § 152 Abs. 2 StPO statthaft ist, braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden (vgl. hierzu Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 172 Rn. 3 mwN; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juli 2015 - 6 Ws 2/15, juris, Rn. 66; ablehnend OLG München, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 3 Ws 656/13, juris, Rn. 6).
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