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   OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17   

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https://dejure.org/2017,60425
OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17 (https://dejure.org/2017,60425)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.09.2017 - 4 U 105/17 (https://dejure.org/2017,60425)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. September 2017 - 4 U 105/17 (https://dejure.org/2017,60425)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • autokaufrecht.info

    Überhöhter Ölverbrauch als Sachmangel eines Gebrauchtwagens - herstellerübergreifender Vergleich

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktrittsrecht bei hohem Ölverbrauch: Beschaffenheitsvereinbarung durch Herstellerangaben; fabrikats- bzw. herstellerübergreifender Vergleich hinsichtlich der üblichen Beschaffenheit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Käufers eines gebrauchten Pkw bei über den Herstellerangaben liegendem Ölverbrauch

  • RA Kotz

    Gebrauchtwagenkauf - Rücktrittsrecht bei hohem Ölverbrauch

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 323 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 434 Abs 1 S 3 Halbs 2 Alt 3 BGB, § 437 Nr 2 BGB
    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktrittsrecht bei hohem Ölverbrauch: Beschaffenheitsvereinbarung durch Herstellerangaben; fabrikats- bzw. herstellerübergreifender Vergleich hinsichtlich der üblichen Beschaffenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434
    Rechte des Käufers eines gebrauchten Pkw bei über den Herstellerangaben liegendem Ölverbrauch

  • rechtsportal.de

    BGB § 434

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 178/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    Die im Termin vom 11.12.2018 (Bl. 419) einseitig gebliebene teilweise Erledigungserklärung des Klägers stellt einen Antrag auf Feststellung der teilweisen Erledigung der Hauptsache (Klageantrag Ziff. 4) dar, wobei es sich um eine nach § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung handelt, nämlich um eine Antragsbeschränkung durch einen Übergang von einem Leistungsantrag zu einem Feststellungsantrag (OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17).

    Der Verkäufer/Schädiger ist nicht gezwungen aufzurechnen, sondern kann sich darauf beschränken, den ihm zustehenden Gegenanspruch auf Nutzungsersatz im Wege der Einrede geltend zu machen (OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17 m.w.N.).

  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 172/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    Die im Schriftsatz vom 03.12.2018 (Bl. 89 d.A.) einseitig gebliebene teilweise Erledigungserklärung des Klägers stellt einen Antrag auf Feststellung der teilweisen Erledigung der Hauptsache (Klageantrag Ziff. 4) dar, wobei es sich um eine nach § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung handelt, nämlich um eine Antragsbeschränkung durch einen Übergang von einem Leistungsantrag zu einem Feststellungsantrag (OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17).

    Der Verkäufer/Schädiger ist nicht gezwungen aufzurechnen, sondern kann sich darauf beschränken, den ihm zustehenden Gegenanspruch auf Nutzungsersatz im Wege der Einrede geltend zu machen (OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17 m.w.N.).

  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 111/20

    Zum sog. Dieselskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung

    Ähnliche Werte werden bei vergleichbaren Fahrzeugen angesetzt (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. November 2019 - 13 U 37/19, juris Rn. 108 [250.000 Kilometer bei VW Tiguan]; Urteil vom 19. November 2019 - 17 U 146/19, juris Rn. 108 f. [250.000 Kilometer bei VW Touran]; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. September 2017 - 4 U 105/17, juris Rn. 89 [300.000 Kilometer bei Audi]; KG Berlin, Urteil vom 26. September 2019 - 4 U 77/18, juris Rn. 151 f. [300.000 Kilometer für VW Touran]).
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 119/20

    Wann haftet Veräußerer nicht für öffentliche Äußerung über die Eigenschaft eines

    (2) Ob eine öffentliche Äußerung des Verkäufers die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte, unterliegt tatrichterlicher Würdigung und ist etwa dann anzunehmen, wenn die öffentliche Äußerung bei Vertragsschluss noch nicht vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2010 - VIII ZR 253/08, NJW-RR 2010, 1329 Rn. 17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. August 2008 - 1 U 238/07, juris Rn. 24) oder sie zwar vorlag, der Käufer sie aber nicht kannte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 6. September 2017 - 4 U 105/17, juris Rn. 63; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB [2013], § 434 Rn. 112), oder wenn es dem Käufer bei dem Vertragsschluss allein auf eine Beschaffenheit oder einen Verwendungszweck ankam, für den die in der öffentlichen Äußerung behandelten Umstände ohne Bedeutung waren (BeckOK BGB/Faust [1.5.2021], § 434 Rn. 90 mwN; Erman/Grunewald, BGB, 16. Aufl., § 434 Rn. 29; jurisPK-BGB/Pammler, 9. Aufl., § 434 Rn. 137; NK-BGB/Büdenbender, 4. Aufl., § 434 Rn. 53; MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl., § 434 Rn. 35; Grigoleit/Herresthal, JZ 2003, 233, 238; Haas, BB 2001, 1313, 1314; aA Oetker/Maultzsch, Vertragliche Schuldverhältnisse, 4. Aufl., § 2 Rn.73).
  • AG Dortmund, 07.08.2018 - 425 C 9453/17

    Neuwagenkauf, Mangel, Fahrassistenzsystem

    Soweit der Kläger auf das im Benutzerhandbuch beschriebene Verhalten der Geschwindigkeitspassung bei Ortseingangsschildern abstellt, ist festzustellen, dass Gebrauchsanweisungen und Benutzerhandbücher dem ordnungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs nach dem Kauf dienen und keine Eigenschaftsbeschreibung darstellen (OLG Stuttgart, Urteil vom 06. September 2017 - 4 U 105/17 - m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 23.04.2020 - 23 O 235/19

    Fahrzeugabschalteinrichtung bei Kühlmittel-Sollwertregelung

    Der Verkäufer/Schädiger ist nicht gezwungen von dieser Anrechnung im Rahmen der schadensersatzrechtlichen Vorteilsausgleichung Gebrauch zu machen, sondern kann sich darauf beschränken, den ihm zustehenden Gegenanspruch auf Nutzungsersatz im Wege der Einrede geltend zu machen (OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17 m.w.N.).
  • LG Ravensburg, 30.12.2022 - 2 O 200/22

    Dieselskandal: Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtung

    Die erwartete Gesamtlaufleistung von 300.000 km schätzt das Gericht gem. § 287 ZPO (so auch für ein vergleichbares Fahrzeug OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2017 - 4 U 105/17, juris Rn. 79, 89).
  • LG Ravensburg, 16.04.2021 - 2 O 317/20

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers bei Kauf eines vom Dieselskandal

    Bei der obenstehenden Berechnung wurde die erwartete Gesamtlaufleistung von 300.000 km gem. § 287 ZPO geschätzt (so auch für ein vergleichbares Fahrzeug OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2017 - 4 U 105/17 -, juris Rn. 79, 89).

    Denn der Nutzungsvorteil pro Kilometer beträgt ausgehend von dem Kilometerstand beim Kauf von 59.295 km und einer erwarteten Gesamtlaufleistung von 300.000 km (so auch für ein vergleichbares Fahrzeug OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2017 - 4 U 105/17 -, juris Rn. 79, 89) linear 0, 127 ? ( 30.500 ? : 240.705 km = 0,127 ?).

  • OLG Köln, 02.12.2021 - 8 U 28/20

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug; Fahrzeug mit einem

    So überschreitet eine Schwachstelle in der verwendeten Motortechnologie die Bandbreite der technisch möglichen und zulässigen Lösungsansätze, wenn eine "konstruktive Besonderheit" eines Fahrzeugs zu einem späteren Zeitpunkt einen vom Käufer nicht zu verhindernden Motorschaden bewirkt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 6. September 2017 - 4 U 105/17, juris Rn. 79; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - 1 U 141/07, juris Rn. 61).
  • LG Ravensburg, 16.04.2021 - 2 O 203/20

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers bei Kauf eines vom Dieselskandal

    Die erwartete Gesamtlaufleistung von 300.000 km schätzt das Gericht gem. § 287 ZPO (so auch für ein vergleichbares Fahrzeug OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2017 - 4 U 105/17 -, juris Rn. 79, 89).
  • LG Berlin, 16.04.2019 - 35 S 20/18

    Kein Sachmangel eines Gebrauchtwagens wegen fehlender Ölkontrollleuchte -

  • LG Ravensburg, 04.08.2020 - 2 O 171/20

    Dieselabgasskandal: Anspruch des Käufers eines gebrauchten VW Passat auf

  • LG Ravensburg, 16.04.2021 - 2 O 299/20

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers bei Kauf eines vom Dieselskandal

  • LG Ravensburg, 10.03.2020 - 2 O 421/19

    Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. VW-Diesel-Skandal

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