Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Namensschutz: Unterlassungsanspruch einer natürlichen Person gegen die Verwendung einer aus ihrem Nachnamen gebildeten Internetdomain durch ein Unternehmen
- JurPC
BGB § 12
Netz.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Redlich gewählte Internetadresse, die in ihrem Kern ausschließlich aus einem Sachbegriff besteht; Verletzung fremder Rechte am gleichlautenden Familiennamen der Internetadresse; Verletzung bei vielen Trägern desselben Familiennamens; Vorliegen einer unbefugten ...
- kanzlei.biz
Netz.de verletzt kein Namensrecht
- online-und-recht.de
- Judicialis
BGB § 12
- kanzlei.biz
Netz.de verletzt kein Namensrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 12
Verwendung eines bürgerlichen Nachnamens als Sachbegriff im Rahmen einer Internetadresse verstößt nicht gegen fremde Rechte am gleichlautenden Familiennamen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Www.netz.de
Verfahrensgang
- LG Ulm, 27.07.2001 - 4 O 220/01
- OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2002, 192
- MMR 2002, 388
- K&R 2002, 377
- afp 2002, 365
Wird zitiert von ... (3)
- LG Stuttgart, 18.01.2011 - 17 O 481/09 Dabei ist zu fragen, ob die Bezeichnung im Kontext mit der Domain-Bezeichnung als Name oder nur als Sachbegriff erscheint (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 192, 193 - netz.de).
Eine Interessenverletzung entfällt zwar in der Regel, wenn ein Allerweltsname als Domain verwendet wird, weil sich nicht feststellen lässt, dass der Name eines bestimmten anderen Namensträgers benutzt worden ist (OLG Stultgart, GRUR-RR 2002, 192 - netz.de).
- LG Braunschweig, 29.09.2006 - 9 O 503/06
Irrlicht.de - Keine Markenverletzung durch bloße Domainregistrierung
Das folgt aus dem Umstand, dass der Internet-Benutzer die Domain-Bezeichnung nicht notwendig als Hinweis auf das klägerische Unternehmen versteht (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 192 (193) - netz.de; wtrp).lässt sich auch nicht aus einem anderen Rechtsgrund, sei es als Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, oder als sittenwidrige Schädigung unter dem Stichwort "domain-grabbing", ableiten (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 192 (193) - netz.de; OLG Köln GRUR-RR 2006, 67 (68) - mahngericht.de; LG Frankenthal MMR 2006, 116 (117) - guenstig.de; LG Leipzig, MMR 2006, 113 (114) - kettenzüge.de; Viefhues NJW 2000, 3239).
- LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2005 - 3 O 384/05 Die Rechtsprechung, dass eine natürliche Person wegen ihres bürgerlichen Nachnamens nicht untersagen lassen kann, dass ein Unternehmen eine mit diesem Nachnamen identische Domain-Bezeichnung für sich registrieren lässt, die einen Sachbegriff darstellt, um die Domain für eigene wirtschaftliche Zwecke zu nutzen ( OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 192 - "netz.de"), ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.