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   OLG Stuttgart, 07.04.2014 - 18 UF 62/14   

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https://dejure.org/2014,8825
OLG Stuttgart, 07.04.2014 - 18 UF 62/14 (https://dejure.org/2014,8825)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.04.2014 - 18 UF 62/14 (https://dejure.org/2014,8825)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. April 2014 - 18 UF 62/14 (https://dejure.org/2014,8825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zur Zuweisung und Herausgabe eines Hundes gem. § 1361a Abs. 2 BGB.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Entscheidung über die Hausratsteilung hinsichtlich eines Hundes

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Sorgerecht" für den Hund bei getrennt lebenden Ehegatten; § 1361a BGB

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 90a BGB, § 1361a Abs 2 BGB, § 1361a Abs 4 BGB
    Verteilung der Hausratsgegenstände bei Getrenntleben: Zuweisung und Herausgabe eines Hundes; Anwendung von Billigkeitsgrundsätzen

  • RA Kotz

    Babsi - Streit um eine Hündin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361a Abs. 2
    Gerichtliche Entscheidung über die Hausratsteilung hinsichtlich eines Hundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Herrchen ohne Bindungstoleranz

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Trennungshund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eine Hündin namens Babsi - Zuweisung und Herausgabe eines Hundes während des Getrenntlebens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Getrennt lebender Ehefrau ist über 1 1/2 Jahre vorenthaltene Hündin aus Billigkeitsgründen zuzuweisen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Getrennt lebender Ehefrau ist über 1 1/2 Jahre vorenthaltene Hündin aus Billigkeitsgründen zuzuweisen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn getrennt lebende Eheleute sich um ihren Hund streiten - Zu wem kommt der Hund für die Dauer der Trennung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wer bekommt Babsi? - Gibt es ein "Sorge- und Umgangsrecht" für Haustiere?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wer bekommt den Hund nach der Scheidung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheidung: Zuweisung und Herausgabe eines Hundes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheidung: Zuweisung und Herausgabe eines Hundes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was passiert nach der Trennung mit dem Familienhund?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hund als sog. Haushaltsgegenstand bei Scheidung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ex-Ehepartner müssen sich gemeinsamen Hund teilen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit der getrennt lebenden Ehegatten um Herausgabe des Familienhundes: Mutwilliges Vorenthalten des Umgangsrechts begründet Herausgabeanspruch des benachteiligten Ehepartners - Hund gilt als "Haushaltsgegenstand" im Sinne des § 1361 a BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1101
  • FamRZ 2014, 1300
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 05.02.1998 - 2 UF 230/97

    Einordnung eines Haustiers als Haushaltsgegenstand; Zuordnung eines Hundes als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2014 - 18 UF 62/14
    Haushaltsgegenstände sind alle Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Ehegatten für die Wohn- und Hauswirtschaft oder sonst für ihr Zusammenleben bestimmt sind, so dass für Haustiere eine sinngemäße Anwendung des § 1361a BGB angezeigt sein kann (OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 1432; OLG Bamberg FamRZ 2004, 559; Palandt-Brudermüller, BGB, 73. Aufl., § 1361 a RZ 10).
  • OLG Bamberg, 10.06.2003 - 7 UF 103/03

    Zum "Recht zum persönlichen Umgang" mit einem Hund bei getrenntlebenden Eheleuten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2014 - 18 UF 62/14
    Haushaltsgegenstände sind alle Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Ehegatten für die Wohn- und Hauswirtschaft oder sonst für ihr Zusammenleben bestimmt sind, so dass für Haustiere eine sinngemäße Anwendung des § 1361a BGB angezeigt sein kann (OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 1432; OLG Bamberg FamRZ 2004, 559; Palandt-Brudermüller, BGB, 73. Aufl., § 1361 a RZ 10).
  • OLG Schleswig, 20.02.2013 - 15 UF 143/12

    Wo bleibt der Hund nach der Ehescheidung?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2014 - 18 UF 62/14
    Kann keiner der Eheleute ein Alleineigentum an Babsi beweisen, so gilt die Hündin für die Hausratsverteilung als gemeinsames Eigentum der Ehegatten (OLG Schleswig FamRZ 2013, 1984 zu § 1568b Abs. 1 BGB).
  • OLG Stuttgart, 16.04.2019 - 18 UF 57/19

    Verteilung der Haushaltsgegenstände nach der Ehescheidung: Herausgabe und

    Der Senat hat in der von den Beteiligten zitierten Entscheidung vom 7.4.2014 (FamRZ 2014, 1300) bereits im Fall der Malteserhündin B. grundsätzliche Erwägungen zur Zuweisung eines Ehehundes, seinerzeit allerdings für die Dauer der Trennungszeit, angestellt.
  • OLG Naumburg, 12.04.2018 - 4 UF 94/17

    Vorläufige Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben

    f) Der Hund fällt nach allgemeiner Ansicht unter den Begriff Haushaltsgegenstand (Staudinger/Voppel, BGB, 2012, § 1361a, Rn 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2014, 18 UF 62/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.12.2016, 10 UF 1249/16).
  • VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449

    Abgrenzung öffentlich-rechtliches Handeln einer Gemeinde von privatrechtlichem

    Insoweit kann wiederum dem Grundgedanken nach auf familiengerichtliche Rechtsprechung zu Hunden zurückgegriffen werden, wonach das Alleineigentum an einem Hund sich nicht (allein) daraus ableiten lässt, dass ein Ehegatte sowohl im Impfausweis als auch im Hunderegister als Halter ausgewiesen ist oder die Bezahlung der Hundesteuer, Tierarzt- oder Futterkosten allein übernimmt oder Tierarztbesuche wahrnimmt (vgl. OLG Naumburg, B.v. 12.4.2018 - 4 UF 94/17 - BeckRS 2018, 37259 Rn. 23; OLG Stuttgart, B.v. 11.4.2014 - 18 UF 62/14 - BeckRS 2014, 11670,).
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