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   OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 1 Ws 42/17   

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https://dejure.org/2017,14833
OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 1 Ws 42/17 (https://dejure.org/2017,14833)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.04.2017 - 1 Ws 42/17 (https://dejure.org/2017,14833)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. April 2017 - 1 Ws 42/17 (https://dejure.org/2017,14833)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Falsche Selbstbezichtigung im Bußgeldverfahren doch nicht strafbar?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit der Bestimmung eines anderen zur Selbstbezichtigung hinsichtlich einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 Alt 2 StGB, § 26 StGB, § 164 Abs 1 StGB, § 164 Abs 2 StGB
    Falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft: Bestimmung eines anderen zur unwahren Selbstbezichtigung hinsichtlich einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit der Bestimmung eines anderen zur Selbstbezichtigung hinsichtlich einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit der Bestimmung eines anderen zur Selbstbezichtigung hinsichtlich einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Sag doch der war es", oder: Anstiftung zur (falschen) Selbstbezichtigung - strafbar?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bestimmung eines anderen zur unwahren Selbstbezichtigung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Bestimmen eines anderen zur Selbstbezichtigung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn der Verteidiger rät, dass ein Dritter sich der Tat bezichtigt…

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Nicht strafbar ist es die Bußgeldbehörde bei der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit bewusst in die Irre zu führen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Falsche Selbstbezichtigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Veranlassung eines anderen zur Selbstbezichtigung einer Verkehrsordnungswidrigkeit straflos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Veranlassung eines anderen zur Selbstbezichtigung einer Verkehrsordnungswidrigkeit straflos - Anstifter hat keine Tatherrschaft über Selbstbezichtigung

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmen eines anderen zur Selbstbezichtigung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1971
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 1 Ws 42/17
    Die Bestimmung einer anderen Person zu einer straflosen Selbstbezichtigung bezüglich einer Ordnungswidrigkeit ist - ohne Hinzutreten weiterer, eine Tatherrschaft begründender Umstände - mangels teilnahmefähiger Haupttat als straflose Anstiftung und nicht als falsche Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB in mittelbarer Täterschaft zu qualifizieren (im Anschluss an LG Heilbronn, Beschluss vom 9. März 2017, 8 KLs 24 Js 28058/15; entgegen OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015, 2 Ss 94/15).

    Damit widerspricht das Landgericht Heilbronn der dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2015 (2 Ss 94/15; bestätigt in dem genannten Beschluss vom 6. August 2015 - 2 Ss 822/14) zugrunde liegenden Rechtsauffassung; dort hat der 2. Strafsenat in einem vergleichbaren Fall die Auffassung vertreten, dass sich der tatsächliche Fahrer als mittelbarer Täter des § 164 Abs. 2 StGB und der sich zu Unrecht als Fahrer Bezichtigende der Beihilfe hierzu strafbar gemacht haben.

    Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in dem genannten Urteil vom 23. Juli 2015 (2 Ss 94/15, NStZ 2016, 155 - zitiert nach juris) den dortigen Fahrer als mittelbaren Täter einer falschen Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB angesehen, was zur Zurechnung der Tathandlung der sich selbst durch die Angaben auf dem Zeugenfragebogen bzw. Anhörungsschreiben gegenüber der Bußgeldbehörde als angeblichen Fahrer bezichtigenden Person führt.

    Ferner erfasse auch § 258 Abs. 1 StGB keine Handlung, die lediglich das Ziel verfolge, die bußgeldrechtliche Ahndung eines anderen zu vereiteln; diese gesetzlichen Wertungen würden durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart konterkariert (so Hecker, JuS 2016, 82, 84 - zitiert nach juris).

  • LG Heilbronn, 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15

    Falsche Verdächtigung: Bestimmung einer anderen Person zur Selbstbezichtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 1 Ws 42/17
    Die Bestimmung einer anderen Person zu einer straflosen Selbstbezichtigung bezüglich einer Ordnungswidrigkeit ist - ohne Hinzutreten weiterer, eine Tatherrschaft begründender Umstände - mangels teilnahmefähiger Haupttat als straflose Anstiftung und nicht als falsche Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB in mittelbarer Täterschaft zu qualifizieren (im Anschluss an LG Heilbronn, Beschluss vom 9. März 2017, 8 KLs 24 Js 28058/15; entgegen OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015, 2 Ss 94/15).

    Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn hat mit Beschluss vom 9. März 2017 (8 KLs 24 Js 28058/15, juris) die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt; die Strafkammer ist der Auffassung, dass die in der Anklageschrift behaupteten Lebenssachverhalte weder die tatbestandliche Voraussetzungen einer Strafnorm erfüllten noch als Ordnungswidrigkeiten zu qualifizieren seien; es fehle jeweils an der für eine Anstiftung seitens des Angeschuldigten erforderlichen Haupttat.

  • OLG Stuttgart, 06.08.2015 - 2 Ss 822/14

    Falsche Verdächtigung durch unzutreffende Selbstbezichtigung als Täter einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 1 Ws 42/17
    Die Verurteilung der Fahrzeugführerin im ersten Fall durch das Amtsgericht Esslingen am 24. Februar 2014 (5 Ds 73 Js 29625/12) wegen falscher Verdächtigung wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart auf deren Revision hin bestätigt, wobei das Oberlandesgericht von der Begehungsweise der mittelbaren Täterschaft ausging, nachdem das Landgericht Stuttgart in seinem Berufungsurteil vom 5. September 2014 (38 Ns 73 Js 29625/12) die Fahrerin als Mittäterin eingestuft hatte (OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. August 2015 - 2 Ss 822/14); die angebliche Fahrerin wurde vom Landgericht Stuttgart auf ihre Berufung hin lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit der falschen Namensangabe zu einer Geldbuße verurteilt, nachdem das Amtsgericht Esslingen sie wegen Beihilfe zur falschen Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.

    Damit widerspricht das Landgericht Heilbronn der dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2015 (2 Ss 94/15; bestätigt in dem genannten Beschluss vom 6. August 2015 - 2 Ss 822/14) zugrunde liegenden Rechtsauffassung; dort hat der 2. Strafsenat in einem vergleichbaren Fall die Auffassung vertreten, dass sich der tatsächliche Fahrer als mittelbarer Täter des § 164 Abs. 2 StGB und der sich zu Unrecht als Fahrer Bezichtigende der Beihilfe hierzu strafbar gemacht haben.

  • OLG Stuttgart, 20.02.2018 - 4 Rv 25 Ss 982/17

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Zur Frage der falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft gemäß § 164, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB beim Ausfüllen eines Anhörungsbogens durch einen Dritten in einem Bußgeldverfahren (Bestätigung von OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. April 2017, 1 Ws 42/17, NJW 2017, 1971 Rn. 18 ff.; Ablehnung von OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015, 2 Ss 94/15, NStZ 2016, 155, juris Rn. 8).(Rn.20).

    Aus diesem Grund kommt es nicht mehr entscheidend darauf an, dass dem Angeklagten das Ausfüllen des Anhörungsbogens hier nicht nach den Grundsätzen der mittelbaren Täterschaft zugerechnet werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. April 2017 - 1 Ws 42/17, NJW 2017, 1971 Rn. 18 ff.; a. A. OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015 - 2 Ss 94/15, juris Rn. 8).

  • LG Dresden, 11.07.2019 - 8 Ns 301 Js 18519/18

    Punktehandel. Strafbarkeit, Urkundenfälschung

    Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2017, AZ: 1 Ws 42/17 - zitiert nach juris - stellt sich das dem Angeklagten vorgeworfene Tun damit als straflose Anstiftung zu einer straflosen Selbstbezichtigung einer Ordnungswidrigkeit dar.
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