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   OLG Stuttgart, 07.07.2015 - 4 Ws 38/15 (V)   

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https://dejure.org/2015,19479
OLG Stuttgart, 07.07.2015 - 4 Ws 38/15 (V) (https://dejure.org/2015,19479)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.07.2015 - 4 Ws 38/15 (V) (https://dejure.org/2015,19479)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 4 Ws 38/15 (V) (https://dejure.org/2015,19479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Gefangenen auf kostenfreie Überlassung eines zur Zellenbelüftung geeigneten Gerätes wegen Hitzebelastung in den Hafträumen; Gewährleistung einer menschenwürdigen und dem Schutz der Gesundheit hinreichend Rechnung tragenden Unterbringung; Pflicht der ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Pflicht zur kostenfreien Stellung von Ventilatoren bei hoher Hitzebelastung im Haftraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Gefangenen auf kostenfreie Überlassung eines zur Zellenbelüftung geeigneten Gerätes wegen Hitzebelastung in den Hafträumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    30 Grad im Haftraum

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    JVA: Hitze im Haftraum - Gefangener verlangt Ventilator

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gefangene müssen nicht bei über 30 Grad in Zelle schmoren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überhitzter Haftraum: Justizvollzugsanstalt muss bei Haftraumtemperaturen über 30 °C Maßnahmen ergreifen - Temperaturreduzierung beispielsweise durch kostenlose Ventilatoren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.2015 - 4 Ws 38/15
    Sie haben aber einen Anspruch auf menschenwürdige (Art. 1 Abs. 1 GG) Unterbringung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 1 Ws 27/03, juris Rn. 5), die auch den Schutz ihrer Gesundheit gewährleistet (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG).

    Auf eine den grundrechtlichen Anforderungen nicht genügende Ausgestaltung des Vollzuges kann es hindeuten, wenn internationale Standards mit Menschenrechtsbezug nicht beachtet beziehungsweise unterschritten werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07, juris Rn. 15; vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13, juris Rn. 31).

  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.2015 - 4 Ws 38/15
    Maßgebend ist, ob ein vernünftiger Antragsteller bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zur Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06, juris Rn. 11 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.2015 - 4 Ws 38/15
    Welche Zeitspanne dafür zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der jeweiligen Verfahrenssituation ab (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, juris Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2004 - 1 Ws 27/03

    Strafvollzug: Zulässiger Feststellungsantrag bezüglich der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.2015 - 4 Ws 38/15
    Sie haben aber einen Anspruch auf menschenwürdige (Art. 1 Abs. 1 GG) Unterbringung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 1 Ws 27/03, juris Rn. 5), die auch den Schutz ihrer Gesundheit gewährleistet (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.2015 - 4 Ws 38/15
    Auf eine den grundrechtlichen Anforderungen nicht genügende Ausgestaltung des Vollzuges kann es hindeuten, wenn internationale Standards mit Menschenrechtsbezug nicht beachtet beziehungsweise unterschritten werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07, juris Rn. 15; vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13, juris Rn. 31).
  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 336/16

    Unterbringung eines Strafgefangenen (Recht auf effektiven Rechtsschutz im

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Landgericht bei Beachtung der sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebenden Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts zu einem für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis gekommen wäre (zur Pflicht der Justizvollzugsanstalt zur kostenfreien Stellung von Ventilatoren bei hoher Hitzebelastung in einem Haftraum, vor dessen Fenster ein Lochblech montiert ist, vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 4 Ws 38/15 (V) -, juris, Rn. 18 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

    Die Vorschrift enthält damit Organisationsregelungen, aus denen die Gefangenen keine unmittelbaren Rechte herleiten können (OLG Stuttgart, Justiz 2015, 284; BeckOK Strafvollzug BW/Egerer, a.a.O., § 9 JVollzGB I BW Rn. 1 und 10; Arloth/Krä, a.a.O., § 9 Abs. 1 JVollzGB I BW Rn. 1; LNNV-Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015, Abschn. D Rn. 59; OLG Zweibrücken, NStZ 1982, 221; OLG Frankfurt, NStZ 1985, 572; OLG Hamburg, NStZ 1991, 103; SBJL-Koop/Grote, a.a.O., § 144 Rn. 1; BeckOK Strafvollzug Bund/Engelstätter, a.a.O., § 144 Rn. 6; Kretschmer, NStZ 2005, 251 [jeweils zu § 144 Abs. 1 StVollzG]; a.A. offenbar LSG Berlin-Brandenburg, FEVS 61, 333).

    Dem der Justizverwaltung eingeräumten Organisationsermessen nach § 9 Abs. 1 JVollzGB I BW werden deshalb durch das Grundrecht des Gefangenen auf Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) sowie das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Art. 3 EMRK) Grenzen gesetzt (BVerfGK 12, 417; NJW 2002, 2699; NJW 2002, 2700; NJW 2016, 389; NJW 2016, 1872; NJW-RR 2011, 1043; VerfGH Berlin, StraFo 2010, 65; OLG Stuttgart, Justiz 2015, 284; Beschluss vom 17.08.2016 - 4 Ws 180/16 (V) -, juris; OLG Zweibrücken, NStZ 1982, 221; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 2004, 304; LNNV-Verrel, a.a.O., Abschn. D Rn. 59; SBJL-Koop/Grote, a.a.O., § 144 Rn. 1 und 3; BeckOK Strafvollzug Bund/Engelstätter, a.a.O., § 144 Rn. 4).

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