Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 10 W 39/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11109
OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 10 W 39/09 (https://dejure.org/2009,11109)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.2009 - 10 W 39/09 (https://dejure.org/2009,11109)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 2009 - 10 W 39/09 (https://dejure.org/2009,11109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Unterbrechung eines Verfahrens wegen Insolvenz einer Partei vor Klagezustellung; Auslegung des Begriffs der höheren Gewalt i.S. von § 206 BGB; Zustimmungsbedürftigkeit bzgl. der Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags durch den Insolvenzverwalter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240; ZPO § 167; BGB § 206; InsO § 160
    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenz einer Partei vor Zustellung der Klage; Begriff der höheren Gewalt i.S. von § 206 BGB; Zustimmungsbedürftigkeit der Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags durch den Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Unterbrechung vor Klagezustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzverfahren und Verjährungsunterbrechung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei Insolvenzverfahrenseröffnung gibts keine Unterbrechung nicht rechtshängiger Gerichtsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    PKH-Antrag in der Regel keine zustimmungspflichtige Rechtshandlung im Sinne von § 160 InsO! (IBR 2010, 1211)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 10 W 39/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 11.12.2008, AZ: IX ZB 232/08) sei mangels Rechtshängigkeit das Verfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen worden.

    Im Anschluss an den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2008, AZ: IX ZB 232/08 (MDR 2009, 411 = NJW-RR 2009, 566) ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass das Verfahren nicht gemäß § 240 ZPO durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin und früheren Klägerin unterbrochen worden ist.

  • BGH, 02.07.1963 - VI ZR 299/62

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt aus dem mit ihm bestehenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 10 W 39/09
    Auf die Verjährung einer zur Insolvenzmasse gehörenden Forderung wirkt sich der Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts von der Insolvenzschuldnerin auf den Insolvenzverwalter nicht aus (BGH NJW 1963, 2019, 2020).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06

    Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 10 W 39/09
    b) Es kann dahingestellt bleiben, ob hier ein Prozesskostenhilfeantrag unmittelbar nach Insolvenzeröffnung genügt hätte, um eine Zustellung der Klage demnächst im Sinn des § 167 ZPO zu erreichen (vgl. BGH VersR 2007, 709).
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZB 86/09

    Vertretung der Parteien vor dem BGH durch einen beim BGH zugelassenen

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 7.8.2009, AZ: 10 W 39/09, wird aufgehoben.
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